Dunkle Wolken ziehen über ein Kreuz.
FAQ

Missbrauchsskandal Wo das Kirchenrecht an Grenzen kommt

Stand: 09.02.2022 18:50 Uhr

Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals soll laut Bundesregierung nicht allein der Kirche überlassen werden. Doch was dürfen Kirchen eigentlich rechtlich regeln - und was nicht?

Von Kerstin Anabah, ARD-Rechtsredaktion

Nach dem Bekanntwerden neuer Vorwürfe gegen Verantwortliche der Katholischen Kirche hat die Bundesregierung betont: Bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen soll es kein kirchliches Sonderrecht geben.

"Die Aufarbeitung dieser Missbrauchsskandale wird nicht allein der Kirche überlassen", versicherte ein Sprecher des Justizministeriums vergangene Woche. Doch was regelt das Kirchenrecht eigentlich?

Stehen Religionsgemeinschaften über "weltlichem Strafrecht"?

Nein. Erfährt die Staatsanwaltschaft von Straftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern, muss sie tätig werden. Die Staatsanwaltschaft kann also Zeugen befragen oder Beweise beschlagnahmen. Kommt es zu einem Prozess, können auch Geistliche verurteilt werden. Allerdings ist es oftmals schwierig derartige Straftaten zu beweisen. Meist sind die Taten lange her, es gibt kaum Zeugen, so dass Aussage gegen Aussage steht. Da viele Betroffene erst spät in der Lage sind, über das Geschehene zu reden, drohen Straftaten auch zu verjähren.

Neben dem "weltlichen" Strafrecht hat die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht im "Codex iuris canonici". Dort ist auch der sexuelle Missbrauch geregelt. Allerdings kann die Kirche ihr eigenes Strafrecht nur ergänzend zur Bestrafung heranziehen. Martin Rehak, Professor für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, weist darauf hin, "dass die kirchlichen Gerichte nicht zu einer 'Paralleljustiz' führen, durch die etwa Priester oder kirchlich Beschäftigte der Strafverfolgung durch die staatliche Gerichtsbarkeit entzogen werden. Die kirchlichen Gerichte dienen allein der innerkirchlichen Durchsetzung der eigenen Rechtsordnung."

Welche Strafen kann die katholische Kirche verhängen?

Anders als staatliche Gerichte kann ein Kirchengericht keine Haftstrafen verhängen. Die Kirche muss sich auf Strafen beschränken, die sie ohne Hilfe des Staates durchsetzen kann. "Also beispielsweise ein Ausschluss von den kirchlichen Sakramenten (Exkommunikation), Entzug kirchlicher Rechte, Verbot der Ausübung kirchlicher Ämter, oder auch die Entlassung aus dem Klerikerstand", so Rehak.

Letzteres ist die Höchststrafe für Geistliche. Ein Priester etwa verliert dann alle Rechte und Pflichten seiner Weihe.

Warum dürfen Religionsgemeinschaften eigene Angelegenheiten selbst regeln?

Viele Religionsgemeinschaften sind sehr alt. Älter als die meisten Staaten. "Daher haben die verschiedenen Religionsgemeinschaften schon vor Jahrhunderten damit begonnen, ihre eigenen Angelegenheiten durch ein eigenes Kirchenrecht beziehungsweise religiöses Recht zu regeln", so Martin Rehak.

Diesen Umstand berücksichtige der Staat heute mit dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts für Religionsgemeinschaften. Geregelt ist er in Artikel 140 Grundgesetz. Dort wird Bezug genommen auf die Weimarer Reichsverfassung. Religionsgemeinschaften dürfen danach ihre Angelegenheiten selbst regeln, solange sie damit nicht gegen "weltliches" Recht verstoßen.

Welche Konsequenzen kann das kirchliche Arbeitsrecht haben?

Ein Beispiel dafür, dass Kirchen bestimmte Angelegenheiten selbst regeln dürfen, ist das Arbeitsrecht. Kirchen, vor allem aber ihre sozialen Dienste, gehören zu den großen Arbeitgebern im Land. Ein wichtiger Bestandteil ihres eigenen Arbeitsrechts ist zum Beispiel die Loyalitätsverpflichtung: Wer bei einer Kirche arbeitet sollte mit den Glaubens - und Moralvorstellungen des Arbeitgebers übereinstimmen und auch im Privaten danach handeln.

Beschäftigte, die sich nicht daran halten, müssen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung. So erging es zum Beispiel einem Chefarzt, der in einer katholischen Klinik arbeitete. Nach der Scheidung von seiner ersten Frau heiratete er erneut. Bald darauf erhielt er die Kündigung seines Arbeitgebers. Die Kirche sah in der Wiederheirat einen schwerwiegenden Loyalitätsverstoß. Der Arzt wehrte sich. Letztendlich entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Kündigung rechtswidrig war, da sie eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstelle (Az. C-68/17).

Die ARD-Dokumentation "Wie Gott uns schuf" berichtet von vielen Menschen, die den Glaubens- und Moralvorstellungen der Kirche nicht entsprechen und deshalb arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 09. Februar 2022 um 07:00 Uhr sowie die ARD-Dokumentation "Wie Gott uns schuf" im Abendprogramm der ARD vom 24.01. bis 03.02.2022.