Ein Schild am Berliner Hauptbahnhof weist Geflüchtete aus der Ukraine auf Aufenthaltsmöglichkeiten hin. (Archivbild)
FAQ

Aufnahme von Geflüchteten Was müssen Helfer beachten?

Stand: 13.03.2022 04:31 Uhr

Jeden Tag kommen derzeit Tausende Geflüchtete aus der Ukraine nach Deutschland. Viele Menschen wollen helfen. Auch private Unterkünfte spielen eine wichtige Rolle. Doch welche Regeln gelten dabei?

Von Marie-Theres Hausser und Charlotte Peitsmeier, ARD-Rechtsredaktion

Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen?

Ja. Die Situation ist eine andere als in der Flüchtlingskrise 2015. Flüchtlinge aus der Ukraine dürfen ohne Visum nach Deutschland einreisen - und auch bleiben. Hierfür hat die Europäische Union mit der Aktivierung der sogenannten Massenzustromrichtlinie die Vorrausetzungen geschaffen.

Aus der Regelung folgt, dass Geflüchtete aus der Ukraine kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen müssen. Sie dürfen daher wohnen, wo sie möchten, egal ob in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder in einer Privatunterkunft. Das gilt nach deutschem Recht nicht nur für ukrainische Staatsangehörige, sondern für alle Menschen, die sich bei Kriegsbeginn in der Ukraine aufgehalten haben, also zum Beispiel auch für Asylbewerber oder ausländische Studierende. Wichtig: Für unbegleitete Kinder und Jugendliche, gibt es spezielle Schutzvorschriften. Für ihre Aufnahme ist das Jugendamt zuständig.

Wie wichtig ist es, dass sich Geflüchtete bei den Behörden melden?

Die Anmeldung ist vor allem von Bedeutung, wenn Geflüchtete über drei Monate hinaus in Deutschland bleiben möchten. Dann müssen sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dabei handelt es sich aber aufgrund der "Massenzustromrichtlinie" um einen rein formellen Akt. Die Flüchtlinge erhalten die Aufenthaltserlaubnis also schnell und unbürokratisch. Diese gilt dann zunächst für ein Jahr, kann aber um zwei Jahre verlängert werden.

Mit der Meldung bei den Behörden erhalten Schutzsuchende zudem staatliche Leistungen und sind in Deutschland krankenversichert.

Muss ich meinem Vermieter Bescheid geben, wenn ich Menschen aufnehmen möchte?

Wenn man plant, jemanden in seiner Mietwohnung wohnen zu lassen, braucht man die Erlaubnis seines Vermieters. Das gilt auch für Flüchtlinge. Davon gibt es zwei Ausnahmen: Zum einen dürfen enge Familienangehörige immer ohne Erlaubnis einziehen. Zum anderen gilt das nicht, wenn man die Besucher nur vorübergehend beherbergt.

Wie lange man rechtlich noch als Besucher gilt, lässt sich nicht eindeutig sagen. Ab einem Zeitraum von sechs bis acht Wochen muss man aber wohl davon ausgehen, dass der Aufenthalt in der Wohnung nicht mehr nur vorübergehend ist. Dann kann man sich gegenüber seinem Vermieter nicht mehr auf das Besuchsrecht berufen. Das bedeutet: Für wenige Wochen darf man Flüchtlinge ohne weiteres in seiner Wohnung aufnehmen. Bei einem längeren Zeitraum sollte man Rücksprache mit dem Vermieter halten. 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Flüchtlinge aufnehmen möchte?

Länder und Kommunen haben hierfür zentrale Stellen eingerichtet. Zumeist wird man auf der Internetseite seines Bundeslandes, seiner Heimatstadt oder Kreisverwaltung beziehungsweise des Landratsamts fündig. Auch die Caritas und die Diakonie haben Hilfsangebote eingerichtet.

Daneben gibt es bereits zahlreiche spezielle Organisationen, an die man sich wenden kann. Menschen, die Geflüchteten eine Unterbringung anbieten möchten, können sich etwa über unterkunft-ukraine.de oder airbnb.org anmelden - gerade, wenn sie erstmal nur über einen Zeitraum von zwei Wochen jemanden aufnehmen möchten. Beide Organisationen kooperieren mit dem Bundesinnenministerium.

Wer kommt für die Kosten der Geflüchteten auf?

Für Helfende, die Flüchtlinge bei sich aufnehmen, gibt es bisher keine staatliche Unterstützung. Allerdings erhalten Geflüchtete selbst mit der Aufenthaltserlaubnis Leistungen vom Staat, falls ihre eigenen Mittel nicht ausreichen. Die notwendige medizinische Versorgung ist nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gewährleistet. Zuständig für die Leistungsgewährung ist grundsätzlich die jeweilige Landesbehörde.

Eine staatliche Haftpflichtversicherung für Geflüchtete gibt es hingegen nicht. Eventuell verursachte Schäden müssen daher gegebenenfalls von ihnen selbst beglichen werden. Das kann für Mieter relevant werden, die ihre Wohnung Geflüchteten zur Verfügung stellen. Denn als Mieter haftet man gegenüber seinem Vermieter für seine Gäste.

Was sollte ich sonst noch bedenken, bevor ich eine Unterkunft anbiete?

Fernab vom Rechtlichen: Die Menschen, die derzeit so abrupt ihr Heimatland verlassen müssen, haben oft Schreckliches erlebt. Häufig sorgen sie sich um Familienmitglieder, die sie im Krieg zurücklassen mussten. Dem Umgang mit einer möglicherweise schwer traumatisierten Person sollte man sich gewachsen fühlen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR 1 Welle Nord am 07. März 2022 um 12:00 Uhr.