Eine Wärmepumpe steht im Garten eines Einfamilienhauses.

Novelle des Gebäudeenergiegesetzes So soll der Heizungsaustausch gefördert werden

Stand: 20.04.2023 08:13 Uhr

Verbraucher sollen mit den Kosten für eine klimafreundliche Heizung nicht alleingelassen werden. Die Bundesregierung verspricht Beziehern von Sozialleistungen Unterstützung - und will gleichzeitig auch vermögende Hausbesitzer fördern.

Von Daniel Pokraka, ARD Berlin

Bis zu 50 Prozent gibt es vom Staat künftig dazu, wenn man eine klimafreundliche Heizung in sein Haus einbaut. Wer genau Anspruch auf wie viel Förderung hat - das lässt sich pauschal schwer sagen. Nur wenig ist so sehr vom Einzelfall abhängig wie die Frage, wer wie wohnt, heizt und förderfähig ist.

Grundsätzlich soll es 30 Prozent Zuschuss für alle geben, die in ihrem selbst genutzten Wohneigentum eine alte fossile gegen eine klimafreundliche neue Heizung, etwa eine Wärmepumpe, austauschen. Bei Gasheizungen, die künftig auch mit Wasserstoff betrieben werden können, werden nur die Zusatzkosten übernommen, die nötig sind, um die Heizung wasserstofftauglich zu machen.

Regierung plant "Klimabonus I, II und III"

Darüber hinaus planen Wirtschaftsminister Robert Habeck und Bauministerin Klara Geywitz drei "Klimaboni"; Verbraucher sollen von höchstens einem davon profitieren können. Die "Klimaboni" haben eine soziale Komponente und sollen den Anreiz für Besitzer sehr alter Heizungen erhöhen, diese auszutauschen.

Vom "Klimabonus I" in Höhe von 20 Prozent (zusätzlich zu den 30 Prozent, die es ohnehin geben soll) sollen diejenigen profitieren, die ihre Heizung eigentlich noch nicht austauschen müssten, es aber trotzdem tun. Das gilt für Bezieher einkommensabhängiger Sozialleistungen (die eigentlich von der Austauschpflicht ausgenommen sind) oder auch für Besitzer von Kohle-, Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, aber trotzdem noch nicht ausgetauscht werden müssen.

Energie- und Klimapolitik: Kabinett billigt Gesetz zum Heizungstausch

Justus Kliss, ARD Berlin, tagesschau, tagesschau, 19.04.2023 20:00 Uhr

Bonus für früheren Austausch

Der "Klimabonus II" beträgt zehn Prozent und richtet sich an Verbraucher, die ihre Heizung austauschen müssen, dies aber fünf Jahre früher tun als nötig. Auch wenn sie mit der neuen Heizung einen Anteil an erneuerbaren Energien von mindestens 70 Prozent erzielen, sollen sie vom "Klimabonus II" profitieren können.

Bei den "Klimaboni I und II" erwarten die Minister Habeck und Geywitz offenbar eine größere Zahl möglicher Nutzer. Um Handwerksbetriebe und Heizungsbauer nicht zu überlasten, soll die Antragstellung zeitlich gestaffelt werden. Zunächst - ab 2024 - ist der Austausch mindestens 40 Jahre alter Heizungen förderfähig, ab 2025 der Austausch von mindestens 35 Jahre alten Geräten und ab 2026 von allen Heizungen über 30 Jahre.

"Zinsgünstige" Kredite zusätzlich zu Fördergeldern

Der "Klimabonus III" betrifft Heizungen, die jünger als 30 Jahre sind, kaputt gehen und nicht mehr repariert werden können. Verbraucher, die diesen Bonus nutzen wollen, müssen mit der neuen Heizung allerdings schon nach einem Jahr (statt drei) den gesetzlichen Anteil erneuerbarer Energien von 65 Prozent erreichen.

Für viele Hausbesitzer dürfte die Heizungsumstellung trotz dieser Förderung ein finanzieller Kraftakt werden. Habeck und Geywitz versprechen deshalb zusätzlich "zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen", und zwar unabhängig von Einkommen oder Bedürftigkeit. Das Gleiche gilt für die "Klimaboni": Von Vermögens- oder Einkommensprüfungen ist im Förderkonzept der Regierung keine Rede.

Innenausbau mit Fußbodenheizung

Die Regierung habe sich "nicht verständigen können", bei der Förderung eine Vermögens- oder Einkommensprüfungen durchführen zu wollen.

Förderung ohne Vermögens- oder Einkommensprüfungen

Habeck hatte ursprünglich andere Pläne: Noch im März signalisierte er, er habe wenig Lust, beim Heizungsaustausch auch mehrfachen Millionären mit einigen Villen unter die Arme zu greifen. Heute sagte der Grünen-Politiker, die Förderung sei nach oben offen; man habe sich innerhalb der Regierung "nicht verständigen können, eine Einkommensprüfung durchzuführen."

Man darf davon ausgehen, dass das vor allem Finanzminister Lindner nicht wollte. Schließlich wäre eine solche Prüfung wohl mit einigem bürokratischen Aufwand für Behörden verbunden. Lindner stimmte dem Heizungsgesetz von Habeck und Geywitz heute im Kabinett zu, gab aber eine zusätzliche Erklärung zu Protokoll: Er sorgt sich einerseits um die Praxistauglichkeit des Gesetzes und wegen möglicher Überlastungen von Bürgern und andererseits um die Folgen für seinen Haushalt.

Regierung kennt Gesamtkosten der Förderung nicht

In der Tat ist noch offen, wie viel die Grundförderung und die "Klimaboni" den Staat eigentlich kosten werden. Gezahlt werden soll das Geld zwar aus dem Klima- und Transformationsfonds und damit am Bundeshaushalt vorbei, aber eine Summe nannten Habeck, Geywitz und auch andere heute nicht.

Nur so viel: Die Summe sei "überschaubar", sagte Habeck, wobei SPD-Chef Lars Klingbeil vorher zu Protokoll gegeben hatte, man werde "massiv Geld in die Hand nehmen, um den Umstieg beim Heizen zu fördern."

"Die Debatte geht weiter, wir sind noch nicht am Ende", Gabor Halasz, ARD Berlin, zu Gesetzentwurf zum Heizungstausch

tagesthemen, tagesthemen, 19.04.2023 22:15 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 19. April 2023 um 12:00 Uhr.