Demonstranten und Demonstrantinnen in Münster mit einem Protestbanner zum Klimastreik
FAQ

Klimastreik und Arbeitsrecht Wer streiken will, muss Urlaub nehmen

Stand: 19.09.2019 14:16 Uhr

Es gibt in Deutschland kein politisches Streikrecht. Deshalb gilt: Wer am Freitag für das Klima auf die Straße gehen will, muss Urlaub nehmen oder Überstunden abfeiern. Ein Überblick, was noch zu beachten wäre.

Wer darf streiken?

In Deutschland gibt es kein politisches Streikrecht. Rechtens ist ein Streik nur dann, wenn er einen tariflichen Zweck hat und von einer Gewerkschaft getragen wird. Deshalb können Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer nicht einfach streiken, um zum Aktionstag der Bewegung "Fridays for Future" zu gehen. Wer rechtswidrig streikt, muss mit arbeitsrechtlichen Sanktionen rechnen, warnen die Unternehmerorganisation "Entrepreneurs for Future" und die Gewerkschaft ver.di.

Verbieten kann ein Arbeitgeber die Teilnahme außerhalb der Arbeitszeit in aller Regel nicht, denn Demonstrieren ist ein Grundrecht, erklärt der ARD-Rechtsexperte Bernd Wolf.

Welche Folgen drohen bei unerlaubter Streikteilnahme?

Wer an dem sogenannten Streiktag nicht zur Arbeit geht, verliert seinen Vergütungsanspruch, bekommt also kein Geld. Gibt es keine Absprachen oder individuellen Vereinbarungen mit Vorgesetzten oder Geschäftsleitung, können diese unterschiedlich reagieren: Abmahnung, ordentliche Kündigung oder sogar fristlose Kündigung. Gegen eine Kündigung kann vor dem Arbeitsgericht geklagt werden, jedoch ist eine Niederlage der Arbeitnehmer wahrscheinlich.

Wie lautet die Position der Gewerkschaften?

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßen den Aktionstag, rufen aber explizit zur Teilnahme "außerhalb der Arbeitszeit" auf. Deshalb gibt es auch keinen expliziten Streikaufruf seitens des DGB.

Gibt es Ärger wegen nicht abgesprochener Teilnahme am Klimastreik, kann der Betriebsrat nicht helfen, denn er ist beim Klimastreik außen vor, hat kein Mitbestimmungsrecht, erklärt der ARD-Rechtsexperte Bernd Wolf.

Wie mitstreiken ohne Ärger am Arbeitsplatz?

Eine Möglichkeit: einen Tag Urlaub nehmen. Aber es gibt kein Recht auf Sonderurlaub. Der Chefin oder die Chefin können als Nein sagen. Möglich ist auch, angesammelte Überstunden abzufeiern, sich in der Zeit auszustempeln oder die Mittagspause zu verlängern und die verlorene Zeit am Ende dranzuhängen. Wer in Schichten arbeitet, kann versuchen, seinen Dienst mit weniger Streikwilligen zu tauschen.

Unterstützt das Unternehmen oder der Chef den Aktionstag, kann gemeinsam überlegt werden, ob nicht die gesamte Abteilung für einige Stunden die Arbeit ruhen lässt. Möglich ist auch, einen Betriebsausflug zur Demo zu organisieren.

In allen Fällen gilt: Die Absprachen müssen vorher klar getroffen werden - "zur Sicherheit auch schriftlich", wie ver.di betont.

Welche Haltung nehmen Unternehmen ein?

Das Netzwerk "Entrepreneurs for Future" hat nach eigenen Angaben mehr als 3000 Unterstützer, darunter etwa Ökostromanbieter und kleinere Startups. Sie kündigten eine eigene Demo an.

Eine Anfrage der "Süddeutschen Zeitung" unter den 30 Dax-Konzernen ergab, dass die meisten weder auf den Klimastreik hinweisen noch den Protest aktiv unterstützten. Der 20. September sei ein normaler Arbeitstag. Beschäftigte müssen als individuelle Lösungen finden.

So formulieren es etwa auch die Berliner Verkehrsbetriebe mit dem Zusatz: Dies müsse ein ganz besonders guter und aktiver Arbeitstag werden. "Wir können nicht streiken, wir sind als öffentlicher Nahverkehr die Antwort", sagte eine Sprecherin. 

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 19. September 2019 um 09:12 Uhr.