Diesel-Fahrverbote Schild
FAQ

Europäischer Gerichtshof Zwangshaft für Politiker?

Stand: 03.09.2019 02:57 Uhr

Können Politiker in Zwangshaft genommen werden, wenn sie sich weigern, rechtskräftige Urteile zu Fahrverboten umzusetzen? Darüber verhandelt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Von Kolja Schwartz, ARD-Rechtsredaktion

Worum geht es in der Verhandlung konkret?

Die Richterinnen und Richter in Luxemburg beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie man Politiker - beziehungsweise Landesregierungen - dazu zwingen kann, rechtskräftige Gerichtsurteile zu Fahrverboten umzusetzen. Konkret geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts München aus dem Jahr 2012. Danach muss die Regierung in Bayern den Luftreinhalteplan für München erneuern, damit die europäischen Grenzwerte für Stickstoffdioxid schnellstmöglich eingehalten werden. Fahrverbote für Dieselfahrzeuge seien danach die einzige effektive Maßnahme. Das später rechtskräftig gewordene Urteil ignoriert die bayerische Regierung bis heute. Ministerpräsident Markus Söder hat klar geäußert, dass es in München keine Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge geben wird.

Bisher versuchten die Verwaltungsgerichte, die Regierung mit Zwangsgeldern dazu zu bringen, sich an die Urteile zu halten. Das hat aber nicht zu einem Umdenken geführt. Der Grund liegt auf der Hand: Das Zwangsgeld fließt in den Staatshaushalt. Wenn auch in einen anderen Topf, als der, aus dem es kommt. Das heißt: Hier wird Geld nur umgeschichtet. Ein Schaden entsteht dem Land nicht. Die Deutsche Umwelthilfe hält das Zwangsgeld aus diesem Grund nicht für ein geeignetes Druckmittel. Deshalb fordert sie nun die Zwangshaft für Markus Söder oder andere Verantwortliche.

Eingang des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg

Eingang des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg. Die Richter entscheiden darüber, ob Politiker grundsätzlich in Zwangshaft genommen werden können.

Ob das nach den europäischen Regeln möglich oder sogar zwingend erforderlich ist, klärt jetzt der EuGH.

Wie kam das Verfahren eigentlich nach Luxemburg?

Halten sich einfache Bürger nicht an Verwaltungsakte oder Urteile, kann man nach dem deutschen Recht durchaus als letztes Mittel zur Zwangshaft greifen. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof, der die Anträge der Deutschen Umwelthilfe zu prüfen hatte, hält die Zwangshaft auch für Politiker im Extremfall für richtig. Es sei das einzige Mittel, um die Verantwortlichen zu zwingen, sich an das Recht zu halten.

Die Richter sind sich aber unsicher, ob die deutsche Gesetzeslage dieses Vorgehen für Politiker erlaubt. Deshalb haben sie die Sache zunächst an den EuGH weitergegeben. In den europäischen Verträgen ist nämlich das Gebot verankert, nachdem die Mitgliedsstaaten alle geeigneten Maßnahmen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu ergreifen haben. Die Luft sauber zu halten, ist eine solche Verpflichtung. Die Richterinnen und Richter müssen nun also klären, ob die Zwangshaft für Politiker eine geeignete Maßnahme dafür ist. Und ob das europäische Recht, diese zwingend fordert, weil es ohne sie keine Möglichkeit gäbe, auf die Einhaltung der europäischen Regeln zu pochen.

Betrifft der Streit um die Zwangshaft nur Bayern?

Nein, die Deutsche Umwelthilfe hat auch in Baden-Württemberg Zwangshaft beantragt. Unter anderem für den grünen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann und seinen Stellvertreter Thomas Strobl von der CDU. Auch für Stuttgart gibt es ein rechtskräftiges Urteil, das von der Landesregierung zumindest teilweise nicht umgesetzt wird. In Stuttgart weigert man sich, auch die Dieselfahrzeuge mit Euronorm 5 aus der Stadt auszusperren. Sollte der EuGH in dem bayerischen Verfahren den Weg frei machen für die Zwangshaft, würde das also auch Baden-Württemberg betreffen und wäre eine klare Ansage an alle Verantwortlichen in Deutschland, sich an die Urteile zu den Fahrverboten zu halten.

Wie geht es nach der Verhandlung weiter?

Das Urteil kommt sehr wahrscheinlich in einigen Monaten. Was dabei rauskommt, ist überhaupt nicht sicher, weil es etwas Vergleichbares noch nicht gab. Aber selbst, wenn die Richterinnen und Richter in Luxemburg sagen: In solchen Fällen darf und muss man die Zwangshaft in Erwägung ziehen, dann muss kein Politiker sofort ins Gefängnis. Die Gerichte vor Ort müssen die Entscheidung dann erst umsetzen. Im konkreten Fall der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Und der würde dann eine Zwangshaft auch erst einmal androhen. Dann könnte die Regierung in Bayern also immer noch reagieren, die alten Urteile umsetzen und so die Zwangshaft abwenden.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 03. September 2019 um 08:00 Uhr.