Geld gegen Unschuld im Strafrecht § 153a - kein Privileg für Reiche

Stand: 05.08.2014 13:13 Uhr

Vorsicht vor dem Begriff "Deal" im Fall Ecclestone. Denn der Formel-1-Chef profitiert von einem "Normalbürgerparagraphen": Geld gegen Unschuld - ein üblicher Vorgang im Strafrecht.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Was meint der häufig gebrauchte Begriff "Deal" genau?

In vielen Berichten wird der Begriff "Deal" für die mögliche Lösung im Fall Ecclestone benutzt. Dabei muss man aufpassen, nicht verschiedene Dinge durcheinanderzuwerfen. Der Begriff "Deal" meint klassischerweise eine Verständigung im Strafprozess, die seit 2008 in Paragraph 257c Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist. Der Inhalt lautet meistens: Geständnis gegen mildere Strafe. Am Ende steht ein Urteil des Gerichts, es wird also entschieden über die Frage "schuldig oder nicht?". Über diese Art von "Deal" hat 2013 das Bundesverfassungsgericht entschieden, die Regel gebilligt, aber eine strenge Anwendung in der Praxis gefordert.

Um diese Form des "Deals" geht es im Fall Ecclestone aber gerade nicht. Ecclestone gesteht ja nichts, er hält sich für unschuldig. Hier geht es um Paragraph 153a Strafprozessordnung, der unter bestimmten Voraussetzungen die "Einstellung eines Strafverfahrens gegen Geldauflage", also gegen Zahlung einer bestimmten Summe, ermöglicht. Es gibt dann kein Urteil, über die Schuldfrage wird gerichtlich nicht abschließend entschieden. Diese Einstellung ist eine Art Mittelweg. Der Angeklagte ist nicht freigesprochen (es ist daher auch kein Freispruch zweiter Klasse) - aber er ist eben auch nicht verurteilt. Er kann sich daher auf die Unschuldsvermutung berufen.

Auch bei der Einstellung nach Paragraph 153a StPO sprechen die Beteiligten miteinander, verhandeln in gewisser Weise. Der Begriff "Deal" ist also nicht völlig falsch, wenn man die Unterscheidungen dahinter beachtet. Nur den Begriff "Vergleich" sollte man vermeiden, der passt für das Strafrecht jedenfalls nicht. Mit Vergleich ist eine Einigung in einem zivilrechtlichen Prozess gemeint, also wenn sich zwei Bürger zum Beispiel über eine Rechnung streiten und sich auf eine bestimmte Summe einigen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Einstellung nach 153a StPO?

Die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage ist laut Gesetz möglich, wenn "die Schwere der Schuld nicht entgegensteht" und die Auflage geeignet ist, "das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen".

Die Voraussetzung der nicht entgegenstehenden Schwere der Schuld bedeutet: Die Einstellung kommt für Fälle der kleinen oder mittleren Kriminalität in Betracht. Extremer ausgedrückt, bei Mord oder Totschlag oder anderen schweren Verbrechen scheidet sie aus. Von welcher Schuld das Gericht ausgeht, muss es nach dem aktuellen Stand des Verfahrens beurteilen, denn ein abschließendes Urteil gibt es ja gerade nicht. Ein hinreichender Tatverdacht muss aber da sein, sonst müsste das Gericht den Angeklagten ja freisprechen.

Mit "öffentlichem Interesse" ist nicht gemeint, dass der Fall für besonderes Aufsehen sorgt, die Öffentlichkeit also besonders interessiert. Das Gericht muss vielmehr eine Abwägung treffen. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Aspekt der Resozialisierung, dass man also zum Beispiel bei einem Ersttäter (beziehungsweise Angeklagten) mit einer weniger einschneidenden Maßnahme genauso viel erreicht wie mit einer möglichen Verurteilung. Wenn es also Vorstrafen gibt oder eine Einstellung wegen einer ähnlichen Tat, könnte das öffentliche Interesse durch eine Geldzahlung nicht beseitigt werden. 

Außerdem müssen alle Beteiligten des Prozesses mit der Einstellung einverstanden sein, also Angeklagter, Staatsanwaltschaft und Gericht (dazu unten).

Ist diese Möglichkeit ein Sonderrecht für Reiche, die sich "freikaufen"?

So einfach ist die Beurteilung jedenfalls nicht. Die besagte Vorschrift gibt es schon seit 1974. Sie wurde eingeführt, um die Justiz von Verfahren im Bereich der kleineren Kriminalität zu entlasten, aber auch, um Ersttäter nicht zu schnell mit dem Makel einer Strafe zu belegen. In der strafrechtlichen Praxis wird diese Einstellung gegen Geldauflage bei Verfahren vieler Normalbürger angewandt, weit über hunderttausend Mal pro Jahr. Der Normalbürger muss dann auch deutlich weniger zahlen als ein extrem gut verdienender Angeklagter.

Dennoch gerät die Vorschrift immer wieder in die Kritik, vor allem wenn Prominente von ihr profitieren, etwa Helmut Kohl, Jan Ullrich oder Karl-Theodor zu Guttenberg. Ob die Einstellung in jedem der prominenten Einzelfälle, auch im Fall Ecclestone, wirklich richtig ist, darüber kann man trefflich streiten. Nicht zu unterschätzen ist auch die bloße Wirkung solcher Fälle auf das Rechtsempfinden vieler Bürger. Oft ist es für den Angeklagten auch entscheidend, gute Verteidiger zu haben, die eine Einstellung einfädeln können. Und diese Verteidiger muss man sich leisten können.

Zum Begriff des "Freikaufens" ist aber auch im Fall Ecclestone ein Aspekt wichtig: Wie sicher wäre eigentlich eine Verurteilung gewesen? Auch ein (teilweiser) Freispruch käme ja in Betracht. Viele Beobachter hatten zumindest den Eindruck, dass die Zeugenaussagen die Anklage nicht in allen Punkten stützen. Das weiß am Ende nur das Gericht selbst.

Wie bemisst sich die Höhe der Geldauflage?

Die Geldzahlung an die Staatskasse ist eine von mehreren möglichen Auflagen, die das Gesetz für die Einstellung nach Paragraph 153a StPO vorsieht. Wie hoch sie genau sein soll, dazu schweigt die Strafprozessordnung. In der Praxis bemisst sich die Geldauflage nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten. Geringverdiener zahlen also weniger als Gutverdiener, oft "nur" ein paar Tausend Euro. Aber das trifft sie persönlich dann genauso heftig wie den vielfachen Millionär die Million.

Die Frage, die sich Staatsanwaltschaft und Gericht bei geringer Schuld und meistens bei Ersttaten dabei immer stellen: Mit welcher Geldauflage kann man den mutmaßlichen Täter auch ohne Strafe von weiteren möglichen Taten abhalten? Es gibt also nicht eine bestimmte, feste Summe, ab der man die Einstellung bekommt. Die Vorschrift ist nicht per se ein Privileg für Reiche. Gleichwohl ist die Summe im Fall Ecclestone extrem hoch und bietet genug Stoff für Diskussionen.

Gilt man nach einer Einstellung gegen Geldauflage als vorbestraft?

Nein. Weil es keine rechtskräftige Verurteilung eines Gerichtes gibt, könnte sich Ecclestone auf die Unschuldsvermutung berufen.

Wie läuft so eine Einstellung genau ab?

In der Praxis wird von Paragraph 153 a StPO häufig Gebrauch gemacht, schon bevor überhaupt Anklage erhoben wird. Dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, falls Gericht und Angeklagter einverstanden sind. Wenn die Hauptverhandlung schon begonnen hat, wie im Fall Ecclestone, ist eine Einstellung ebenfalls möglich, allerdings, muss die Initiative - zumindest formell - vom Gericht ausgehen, das dann das Verfahren einstellt. Natürlich können Angeklagter und Staatsanwalt vorher darüber sprechen oder eine Einstellung vorschlagen, aber das allein reicht nicht aus, man braucht zwingend das Gericht. Dieses würde das Verfahren per Beschluss zunächst vorläufig einstellen. Sobald die Geldauflage gezahlt ist, würde die endgültige Einstellung folgen.

Kann man die Einstellung angreifen?

Nein, ein Rechtsmittel gegen den Beschluss gibt es nicht.

Wo geht das gezahlte Geld hin?

Die Geldauflagen können an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse gehen. Viele soziale Einrichtungen profitieren ganz erheblich von den Zahlungen, die sich aus Strafverfahren ergeben. In der Kritik steht immer mal wieder, nach welchen Kriterien die Gerichte die Beträge an wen genau verteilen. Feste gesetzliche Kriterien dafür gibt es nicht. Im Fall Ecclestone fließen 99 Millionen Dollar der Geldauflage in die Staatskasse, eine Million geht an die Deutsche Kinderhospizstiftung.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 05. August 2014 um 12:00 Uhr.