Hintergrund zur Europawahl Sperrklauseln in den einzelnen EU-Ländern

Stand: 26.02.2014 11:47 Uhr

Für die Europawahl gibt es einige Regeln, die EU-weit gelten - etwa die, dass die Abgeordneten in einer "allgemeinen, freien und geheimen Wahl" bestimmt werden müssen. Die erste Direktwahl fand 1979 statt. Außerdem gilt seit 2004 EU-weit das Verhältniswahlrecht, das den Stimmenanteil der Parteien bei der Vergabe der Sitze berücksichtigt - allerdings mit unterschiedlichen Berechnungsmethoden.

Schon lange fordern Europaparlamentarier die Vereinheitlichung des Europawahlrechts. Vorschläge für eine Reform wurden bereits vor drei Jahren erarbeitet. Deren Verabschiedung im Plenum wurde aber im Juli 2011 wegen diverser Meinungsunterschiede verschoben. Seither liegen die Vorschläge in der Schublade und jeder EU-Staat legt die Modalitäten für die Wahl selbst fest. So ist weder das Mindestalter für das aktive und passive Wahlrecht EU-weit geregelt, noch gibt es einheitliche Regeln für Sperrklauseln.

EU-Land Sperrklausel Bemerkungen
Belgien keine
Bulgarien ca. 5,88% wird jeweils nach Zahl der gültigen Stimmen neu festgelegt
Dänemark keine
Deutschland keine
Estland keine
Finnland keine
Frankreich 5% je Wahlkreis
Griechenland 3%
Großbritannien keine
Irland keine
Italien 4%
Kroatien 5%
Lettland 5%
Litauen 5%
Luxemburg keine
Malta keine
Niederlande keine
Österreich 4%
Polen 5%
Portugal keine
Rumänien 5%
Schweden 4%
Slowakei 5%
Slowenien 4%
Spanien keine
Tschechien 5%
Ungarn 5%
Zypern keine

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 26. Februar 2014 um 12:00 Uhr.