Hintergrund

Ermittlungen gegen den DFB Mitteilung der Staatsanwaltschaft im Wortlaut

Stand: 03.11.2015 11:36 Uhr

Die DFB-Affäre beschäftigt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Behörde zu den Ermittlungen im Wortlaut.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 und dem Geldtransfer von 6,7 Millionen Euro des WM-Organisationskomitees des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) an den Fußball-Weltverband Fifa Ermittlungen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall aufgenommen. Diese richten sich gegen den Präsidenten des DFB und einstigen Vizepräsidenten des Organisationskomitees, den im Jahr 2006 amtierenden DFB-Präsidenten und damaligen Schatzmeister des Organisationskomitees sowie den früheren DFB-Generalsekretär.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, im Rahmen ihrer damaligen Verantwortlichkeiten die Einreichung inhaltlich unrichtiger Steuererklärungen veranlasst und hierdurch Körperschafts- und Gewerbesteuern sowie Solidaritätszuschlag für das Jahr 2006 in erheblicher Höhe verkürzt zu haben. Nach derzeitigem Erkenntnisstand soll eine durch das Organisationskomitee im Frühjahr 2005 geleistete Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro für eine Kostenbeteiligung an einem Kulturprogramm im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 als Betriebsausgabe steuermindernd geltend gemacht worden sein, obwohl ihr tatsächlich ein anderer Zweck zugrunde lag und die Zahlung daher nicht als abzugsfähige Betriebsausgabe hätte geltend gemacht werden dürfen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Frankfurt am Main Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäftsräume des DFB sowie die Wohnungen der Beschuldigten erlassen, die am heutigen Tag durch mehr als 50 Beamte der Frankfurter Steuerfahndung sowie der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Frankfurt am Main vollstreckt werden. Hinsichtlich der weiteren in Betracht kommenden Tatvorwürfe der Untreue sowie der Bestechung im internationalen Geschäftsverkehr war wegen zwischenzeitlich eingetretener Verfolgungsverjährung ein Anfangsverdacht verneint und daher von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen worden.

Quelle: dpa