
Ende der Übergangsfrist Diese Corona-Regeln gelten nun
In der Nacht ist auch die Übergangsfrist für die breit angelegten Corona-Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz ausgelaufen. Was gilt nun? Und sind die Regeln überall gleich? Ein Überblick.
Das war es mit den meisten 2G- und 3G-Regeln. Auch die generelle Maskenpflicht in Innenräumen entfällt. Die Bundesregierung setzt künftig auf Rücksichtnahme und Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger.
Masken weiterhin im öffentlichen Verkehr
Bundesweit müssen Masken jedoch weiterhin in öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden - also im Fernverkehr und in Flugzeugen.
Eine Maskenpflicht als Basis-Schutz kann für Kliniken, Arztpraxen und in Dialyse-Einrichtungen bestehen bleiben. Auch in Pflegeheimen, bei ambulanten Pflegediensten und Rettungsdiensten und im öffentlichen Nahverkehr. Das regelt jedes Bundesland für sich.
Möglich ist es, dass Geschäfte oder Supermarktketten, Betriebe, Hotels oder Restaurants und Diskotheken von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Tragen von Masken fordern.
Eine Testpflicht in Schulen ist weiterhin möglich. Auch das liegt in der Entscheidung der Länder. Kostenlose Bürgertests soll es bis Ende Juni geben.
Eine Ausnahme bilden die Hotspots
Nur in regionalen sogenannten Hotspots sind laut dem neuen Gesetz Auflagen wie bisher noch erlaubt. Als "Hotspots" werden Gebiete bezeichnet, in denen laut Gesetz die "konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht". Steigen die Infektionszahlen stark an, breitet sich eine neue gefährliche Virusvariante aus oder - wichtigstes Kriterium - drohen die Krankenhäuser überlastet zu werden, dann kann das jeweilige Landesparlament einen Hotspot beschließen. Das kann ein Stadtteil sein, ein Kreis oder ein ganzes Bundesland.
In diesen Hotspots können die Maßnahmen verschärft werden: Maskenpflicht im Einzelhandel, die Wiedereinführung eines Abstandsgebots von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, besonders in Innenräumen. Möglich sind neuerlich Test- oder Nachweispflichten und Hygienekonzepte überall da, wo viele Menschen zusammenkommen.
Die Maßnahmen laufen nach drei Monaten automatisch aus, wenn sie vom Parlament nicht verlängert werden. Bislang haben sich zwei Bundesländer zum "Hotspot" erklärt: Der Stadtstaat Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Gesetz bis zum 23. September befristet
Die Regelungen sind bis zum 23. September befristet - denn nur bis dahin gilt das geänderte Infektionsschutzgesetz. Bei Bedarf könnte das Gesetz jederzeit geändert werden - etwa, wenn in den Krankenhäusern die Betten knapp werden.