Passanten gehen nach den Corona-Lockerungen durch die Lübecker Innenstadt.
Hintergrund

Corona-Lockerungen Was sich ändert, was weiterhin gilt

Stand: 06.05.2020 17:37 Uhr

Angehörige aus zwei Haushalten dürfen sich künftig wieder treffen - auch im Restaurant, aber nicht im Stadion: Ein Überblick über die jüngsten Lockerungen und die Auflagen, die bestehen bleiben.

Kontaktbeschränkungen

Die Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften. Sie müssen aber weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten. In Sachsen-Anhalt dürfen sich auch außerhalb des gleichen Hausstandes bis zu fünf statt zwei Personen treffen - auch hier gilt das Abstandsgebot. Bestehen bleibt grundsätzlich die gebotene Vorsicht im Umgang mit älteren Menschen, die eine Risikogruppe für eine Covid-19-Erkrankung sind.

Maskenpflicht

In ganz Deutschland muss beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Diese Regelung könnte in den kommenden Tagen auf weitere Bereiche ausgeweitet werden.

Krankschreibung am Telefon

Arbeitnehmer mit Erkältungsbeschwerden können sich bis mindestens 18. Mai per Telefon vom Arzt krankschreiben lassen. Bei Corona-Symptomen sollen Bürger weiterhin nicht direkt zum Arzt fahren, sondern vorher telefonischen Kontakt mit der Praxis oder dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 aufnehmen.

Schulen

Alle Schüler sollen vor dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf etwa wegen der häuslichen Situation oder der technischen Ausstattung sollten "möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten". Abschlussklassen, ältere Grundschüler und Klassen, die nächstes Jahr Prüfungen ablegen, sind bereits vielerorts wieder an den Schulen. Einen Normalbetrieb wird es aber weiterhin noch nicht geben.

Kinderbetreuung

Um die schwierige Situation von Familien mit Kindern zu erleichtern, wird vom 11. Mai an eine erweiterte Notbetreuung in allen Bundesländern eingeführt. Dazu gehören unter anderem Kinder mit besonderem pädagogischen oder Sprachförderbedarf, Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen leben - etwa wenn ein eigenes Kinderzimmer fehlt - sowie Kinder, die am Übergang zur Vorschule oder Schule stehen. Die Einzelheiten sollen die Länder regeln. Diese weiten die Notbetreuung bereits schrittweise aus und haben weitere Pläne angekündigt. 

Geschäfte

Alle Geschäfte bundesweit dürfen wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung, aber unter Auflagen: Sie müssen Hygienemaßnahmen, eine Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen gewährleisten. Schon seit dem 20. April sind kleine und mittlere Läden wieder geöffnet, bislang aber großteils nur bis zu einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern.

Gastronomie

Die Bundesländer sollen bei schrittweisen Öffnungen von Restaurants und Bars in eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten. Die Wirtschaftsminister der Länder hatten empfohlen, das Gastgewerbe zwischen dem 9. und 22. Mai wieder bundesweit zu öffnen.

Reisen

Für Auslandsreisen gilt bis mindestens Mitte Juni die weltweite Reisewarnung. Für Inlandsreisen gilt: Die Länder entscheiden selbst, inwieweit auch Hotels und Ferienwohnungen schrittweise und unter Auflagen wieder geöffnet werden.

Besuchsregeln in Wohnheimen

Für Kliniken, Pflegeheime und Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.

Profifußball

Die 1. und 2. Bundesliga dürfen die unterbrochene Saison "ab der zweiten Mai-Hälfte" wieder aufnehmen und die insgesamt neun fehlenden Spieltage vollenden - allerdings nur vor leeren Rängen. Die Mannschaften sollen sich zuvor in Quarantäne begeben müssen - die konkrete Umsetzung will die Deutsche Fußball Liga (DFL) morgen mit den Vereinen besprechen. Ein konkreter Termin für die erste Partie nach der Zwangspause steht weiterhin nicht fest.

Breitensport

Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben. Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport kontaktfrei ausgeübt werden. Nordrhein-Westfalen erlaubt schon ab diesem Donnerstag wieder kontaktlosen Breitensport und den Trainingsbetrieb im Freien. Über die Öffnung von Fitnessstudios und Schwimmbädern entscheidet jedes Land für sich.

Kulturbereich

Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Zoos oder botanische Gärten können unter Auflagen wieder öffnen. Auch Gottesdienste und Gebetsversammlungen sind wieder möglich - das gilt auch für religiöse Zeremonien wie Taufen, Beschneidungen, Trauungen und Trauerfeiern im kleinen Kreis.

Großveranstaltungen

Großveranstaltungen wie Volksfeste, größere Konzerte oder Messen sollen bis mindestens 31. August untersagt bleiben. In einigen Ländern sind bereits große Veranstaltungen bis Herbst abgesagt, wie das Oktoberfest in München, das Cannstatter Volksfest in Stuttgart oder der Marathon in Berlin.

Vereinzelt preschen Bundesländer vor: Hessen will Veranstaltungen mit 100 Teilnehmern bald wieder zulassen. Entscheidend dabei ist laut Ministerpräsident Volker Bouffier das Hygienekonzept: Bei großen Räumen wie einer Messehalle könnten vielleicht auch Veranstaltungen mit 200 Teilnehmern möglich sein, bei kleinen Sälen aber vielleicht auch nur 50 Teilnehmer zugelassen werden. Die Details werde Hessen morgen entscheiden.

Verantwortung und Notbremse

Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Sie müssen aber sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt wird. Wie die neuen Auflagen dann konkret aussehen, entscheiden allerdings die Länder selbst.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 06. Mai 2020 um 15:00 Uhr.