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Hintergrund

Lockerungen der Länder 16 Wege aus der Corona-Krise

Stand: 08.05.2020 14:00 Uhr

Wann dürfen wieder Touristen ins Land? Wo öffnen wieder Restaurants? Und wie geht es mit den Schulen weiter? Die Bundesländer setzen bei den Corona-Lockerungen unterschiedliche Schwerpunkte. Die Regeln im Überblick.

Baden-Württemberg

Nach Gottesdiensten, Zoos und Friseuren sollen in den kommenden Wochen viele weitere Bereiche des Alltags gelockert werden. Die grün-schwarze Landesregierung hat dafür einen Fünf-Stufenplan ausgearbeitet. So ist ab 11. Mai wieder Sport ohne Körperkontakt unter freiem Himmel erlaubt. Öffnen dürfen Freiluft-Sportanlagen, Fahrschulen, Massage- und Kosmetikstudios sowie Musikschulen. Das Besuchsverbot in Krankenhäusern wird gelockert.

Die Außengastronomie soll am 18. Mai ihren Betrieb wieder aufnehmen können, voraussichtlich am 25. die Innenbereiche. Der Plan sieht weiter vor, Hotels und andere Beherbungsbetriebe am 30. Mai wieder zu öffnen. Dies soll auch für Campingplätze und Freizeitparks gelten. Nach den Pfingstferien Mitte Juni sollen alle Schüler in Baden-Württemberg zumindest wieder zeitweise zur Schule gehen.

Bayern

In Bayern gilt statt der bisherigen Ausgangs- nun eine Kontaktbeschränkung. Erlaubt ist vorerst, Angehörige der engeren Familie zu treffen ("Verwandte in gerader Linie") oder eine Person aus einem anderen Haushalt. Ab kommenden Montag, 11. Mai, wird wieder "kontaktfreier Individualsport mit Abstand" im Freien - beispielsweise Tennis, Leichtathletik, Golf, Segeln, Flugsport gestattet. Reiten darf man auch in der Halle.

Ebenfalls ab 11. Mai öffnen alle Geschäfte, wird der Schulunterricht ausgeweitet sowie die Notbetreuung für Kinder mit Förder- oder mit besonderem erzieherischen Bedarf. Auch die Tagespflege wird teilweise wieder zugelassen. Dabei dürfen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreut werden. Bereits ab Samstag wird der Besuch einer festen, registrierten Kontaktperson oder eines Familienmitgliedes mit fester Besuchszeit in Kliniken und Heimen möglich.

Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche am 18. Mai wieder öffnen, die Innenbereiche eine Woche später. Hotels dürfen am 30. Mai den Betrieb wieder aufnehmen. Für alle Bereiche gelten Abstandsregeln und strikte Hygieneauflagen.

Berlin

Am Samstag, 9. Mai, dürfen alle Geschäfte wieder öffnen. Nach den Friseuren dürfen ab 11. Mai auch andere körpernahe Dienstleistungen wieder angeboten werden, beispielsweise im Kosmetikstudio. Auch Musikschulen und Bibliotheken sollen dann öffnen. Restaurants und Cafés dürfen ab 15. Mai wieder Gäste bedienen, Hotels ab 25. Mai. Buffets sind nicht erlaubt.

Sportvereine dürfen ihren Trainingsbetrieb im Freien am 15. Mai wieder aufnehmen. Die Freibäder sollen zwar wieder öffnen dürfen, aber der Senat will noch ein Konzept dazu beraten. Ab 11. Mai werden auch weitere Klassen unterrichtet. Ziel ist es, allen Schülern bis spätestens zum 29. Mai Präsenzunterricht mit reduzierten Stunden zu erteilen.

Brandenburg

Alle Geschäfte dürfen bereits am 9. Mai wieder öffnen und auch die Spielplätze laden zum Toben ein. Auch Angehörige zweier Familien dürfen sich von da an treffen - sie können auch aus einem anderen Bundesland kommen. Geschäfte für körpernahe Dienstleistungen, wie Nagelstudios, werden ab 11. Mai wieder geöffnet. Vereinssport ist unter strengen Regeln wieder erlaubt.

Am 15. Mai folgen dann Gaststätten, Cafés und Kneipen bei Einhaltung von Abstandsregeln, Zugangsbeschränkungen und eingeschränkten Öffnungszeiten. Außerdem ist Dauer-Camping und das Vermieten von Zimmern wieder möglich. Vereinssport ist unter strengen Regeln wieder erlaubt.

Die Schulen sollen bis zu den Sommerferien schrittweise weiter öffnen. Ab 11. Mai dürfen vorerst die 5. Klassen in Grund- und Förderschulen wieder in den Unterricht. Zudem dürfen freie Lehrer, zum Beispiel für die Nachhilfe, und Musikschulen Kinder und Jugendliche wieder einzeln unterrichten. Kitas bleiben noch geschlossen, außer für die Notbetreuung. Einen konkreten Termin für die allgemeine Öffnung von Kitas gibt es noch nicht.

Bremen

Im Vergleich zu anderen Bundesländern bleibt Bremen bei seinem verhaltenen Weg der Lockerungen. Am 8. Mai öffnet der "Zoo am Meer" in Bremerhaven. Die Bremer Museen dürfen wieder Besucher empfangen, sobald sie ein Hygienekonzept vorliegen haben. Unter Einhaltung von Hygienevorschriften dürfen auch Musikschulen, Volkshochschulen sowie Kosmetik- und Nagelstudios ihren Betrieb aufnehmen. Kontaktloser Sport im Freien ist erlaubt, ebenso der Gang in Gotteshäuser.

Erst am 12. Mai will Bremen einen Plan für die Gastronomie und Hotellerie besprechen. Am 13. Mai sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Dann dürfen die Mitglieder zweier Haushalte wieder gemeinsam rausgehen. Zudem wird das Besuchsverbot in Pflegeheimen und Krankenhäusern gelockert.

Grundschüler sollen ab dem 18. Mai wieder in die Schule gehen können. Für die Schüler von weiterführenden Schulen wird noch ein Plan entworfen. Die Notbetreuung soll zwar ausgeweitet, aber auf ein notwendiges Maß reduziert bleiben.

Hamburg

Die Museen sind geöffnet. Auch Individualsport in Freien ist erlaubt. Allerdings werden weitere Lockerungen frühestens am 13. Mai in Kraft treten. Der Hamburger Senat will tags zuvor eine neue Rechtsverordnung beschließen. Wie der NDR erfuhr, soll die Außengastronomie wohl ab dem kommenden Mittwoch wieder öffnen dürfen.

Unklar ist noch der konkrete Zeitplan für Kitas. Aber es soll weitere Möglichkeiten zur Betreuung geben. Fest steht, dass ab 25. Mai alle Schüler wieder in die Schule kommen - aber zuerst nur für mindestens fünf oder sechs Stunden pro Woche.

Volksfeste, größere Sportveranstaltungen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, und Schützenfeste bleiben in Hamburg verboten - mindestens bis zum 31. August.

Hessen

Ab dem 9. Mai ist der Breitensport draußen und in Hallen wieder erlaubt. Duschen und Waschräume dürfen nicht benutzt werden. Angehörige von zwei Haushalten sind Treffen gestattet. Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Es gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter. Auch Kultureinrichtungen, wie Theater, Opern- und Konzerthäuser und Kinos dürfen ab dem 9. Mai wieder Besucher einlassen. Dabei gilt: Pro Besucher zehn Quadratmeter, wo Besucher sitzen, müssen fünf Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Bereits seit dem 4. Mai darf ein Angehöriger einmal pro Woche einen Bewohner in einem Heim oder einer Klinik für eine Stunde besuchen.

Für Kinderbetreuung im privaten Bereich besteht am 9. Mai die Möglichkeit, Betreuungsgemeinschaften aus bis zu drei Familien zu gründen. Kitas sollen ab 2. Juni zusätzlich zur Notbetreuung einen eingeschränkten Regelbetrieb anbieten. Ab 18. Mai soll für weitere Schüler der Unterricht beginnen. Unis und Hochschulen dürfen ab 9. Mai wieder Präsenzveranstaltungen durchführen, können darüber aber selbst entscheiden.

Am 15. Mai können Restaurants, Cafés, Biergärten, Hotels und Campingplätze unter Auflagen wieder Gäste und Touristen empfangen. Dann dürfen auch Fitnesstudios, Freizeitparks und Indoor-Spielplätze wieder öffnen. Schwimmbäder und Saunen bleiben dagegen vorerst geschlossen.

Mecklenburg-Vorpommern

Kosmetikstudios, Massagepraxen und andere "körpernahe Dienstleistungen" sind wieder erlaubt sowie der Breitensport unter freiem Himmel. Die Gastronomie darf am 9. Mai unter Auflagen öffnen. Schrittweise folgen Museen, Kitas und Schulen. So sollen alle Kinder bis zum 25. Mai mit Einschränkungen wieder in die Kitas gehen können. Die Schulen werden ab dem 14. Mai stufenweise für weitere Jahrgänge geöffnet.

Ab 15. Mai darf eine feste Bezugsperson einen Angehörigen im Pflegeheim besuchen - täglich eine Stunde unter Einhaltung der Hygienevorschriften. Ab dem 11. Mai dürfen die Fahrschulen wieder öffnen, ab dem 18. Mai Bootsverleihe, Fahrradverleihe und Strandkorbvermietungen. Ab dem 25. Mai dürfen auch Urlauber aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, außer sie kommen aus Hochrisikogebieten.

Ab dem 18. Mai dürfen Familienzusammenkünfte, Trauungen und Beisetzungen mit bis zu 25 Personen im privaten Rahmen begangen werden. Auch Großveranstaltungen können dann genehmigungspflichtig in begrenztem Rahmen stattfinden - bei maximal 75 Personen im Innen- und 150 Personen im Außenbereich. Ab Ende Juni sollen wieder Großveranstaltungen mit bis zu 500 Personen draußen und 200 Personen drinnen möglich sein.

Niedersachsen

Alle weitläufigen Freiluftanlagen, Spielplätze und Parks sind wieder geöffnet. Es gilt die 1,50-Meter-Abstandsregel. Auch Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und Gottesdienste können nun besucht werden. Die Notbetreuung in Kitas und Schulen wird ausgeweitet, soll aber weiter auf das notwendige Maß reduziert bleiben. Die private Betreuung von höchstens fünf Kindern ist unter Auflagen wieder gestattet.

Dauercamper und Zweitwohnbesitzer dürfen sich bereits wieder an den jeweiligen Orten aufhalten. Das gilt nun auch für die Inseln. Und zudem: Wer dort Lebenspartner, Eltern oder Kinder mit erstem Wohnsitz besuchen möchte, wer dauerhaft auf der Insel arbeitet sowie Journalisten, Ärzte, Pflegende, Zahn- und Tiermediziner darf bzw. dürfen wieder dorthin. Die Strände von Cuxhaven werden schrittweise geöffnet.

Ab dem 11. Mai darf die Gastronomie wieder öffnen, mit 50 Prozent Auslastung im Innen- und Außenbereich. Ferienhäuser dürfen wieder belegt werden. Die Hotels sollen am 25. Mai folgen, ebenfalls mit maximaler 50-Prozent-Auslastung.

Nordrhein-Westfalen

Kinder dürfen ab sofort wieder die Spielplätzen erobern. Der kontaktlose Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt. Ab dem 11. Mai gelten dann eine ganze Reihe Lockerungen in NRW: Alle Geschäfte dürfen öffnen. Bedingung hier: Auf zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Person kommen. Restaurants dürfen Gäste empfangen. Neben strengen Hygieneauflagen gilt 1,50 Meter Abstand. Buffets mit offenen Speisen sind nicht erlaubt. Ferienwohnungen und -häuser können wieder bezogen, Campingplätze angesteuert werden. Auch Freizeitparks, Bootsverleih, Fitnessstudios und Tanzschulen dürfen öffnen. Kleinere Konzerte und Aufführungen unter freiem Himmel sind erlaubt. Viele Schüler kehren in die Schulen zurück, werden aber abwechselnd unterrichtet.

Freibäder können ab 20. Mai besucht werden. Ende des Monats darf auch Sport in geschlossenen Räumen gemacht werden, bei dem es zu Körperkontakt kommt. Auch Hallenbäder dürfen dann öffnen. Kneipen, Bars, Clubs, Diskotheken und Bordellbetriebe bleiben dagegen weiterhin zu, ebenso Massage- und Tattoostudios sowie Kosmetiksalons.

Am 21.5. dürfen Hotels wieder Gäste empfangen. Zu Pfingsten, 30. Mai, sollen auch Thermen und Wellnes-Einrichtungen wieder den Betrieb aufnehmen. Ebenfalls ab dem 30. Mai dürfen Fachmessen mit beschränkter Teilnehmerzahl wieder stattfinden. Ende Mai dürfen auch Kinos, Theater, Opern und Konzerthäuser öffnen.

Rheinland-Pfalz

Am 13. Mai dürfen Gastronomie, Volkshochschulen, Kosmetikstudios oder Solarien wieder öffnen. Hotels sollen am 18. Mai folgen. Freizeit- und Breitensport im Freien sind wieder erlaubt, aber noch keine Wettkämpfe. Am 25. Mai kehren die nächsten Klassen zurück in die Schulen. Ab dem 8. Juni sollen dann alle Schüler bis zu den Sommerferien zumindest tageweise an die Schulen zurückkehren. Auch für die Kitas soll es in Kürze weitere Lockerungen geben.

Saarland

Im Saarland sind seit Montag bereits alle Geschäfte wieder geöffnet. Als Bedingung neben den Hygienevorschriften gilt: ein Kunde pro 20 Quadratmeter Gesamtfläche. Auch Museen, Zoos, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze sowie Frisöre, Kosmetik-Salons und Bildungsstätten sind wieder zugänglich.

Spätestens am 18. Mai soll die Gastronomie wieder Gäste empfangen dürfen. Für Hotels, Fitnessstudios, Messen, Schwimmbäder, Massage- und Tattoo-Studios, Bars und Diskotheken sowie Kinos gibt es noch keine Festlegungen. Großen Diskussionsbedarf gibt es bei der Kinderbetreuung. Vor allem Eltern hoffen, dass die Landesregierung hier schnell entscheidet.

Sachsen-Anhalt

Seit 8. Mai dürfen Kinder wieder auf Spielplätzen toben. Ab 15. Mai können Ferienhäuser, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder einheimische Gäste empfangen. Der Besuch von Touristen aus anderen Bundesländern bleibt noch verboten. Eine Öffnung hier wird im Juni angestrebt.

Wann Gaststätten wieder öffnen dürfen, soll am 12. Mai entschieden werden. Bislang wurde der 22. Mai avisiert, die CDU-Fraktion sprach sich für den 18. Mai aus. Auf eine Unterscheidung zwischen Außen- und Innengastronomie wird verzichtet, ebenso wie auf eine maximale Gästezahl. Allerdings müssten bestehende Kontaktbeschränkungen, nicht mehr als fünf Personen pro Tisch, Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen eingehalten werden.

Sachsen

Am 15. Mai dürfen Biergärten, Kneipen, Gaststätten, Ferienwohnungen und Hotels bei strengen Beschränkungen wieder aufmachen. Für Hotels soll anders als in anderen Bundesländern keine Auslastungsbeschränkung gelten. Auch Campingplätze dürfen öffnen, allerdings ohne Gemeinschaftsduschen. 

Ab 18. Mai dürfen sich wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen. Alle Geschäfte können öffnen. Theater, Opern, Kinos und Konzertveranstalter dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen. Auch Fitness-Studios, Tanz- und Musikschulen, Fahrschulen und Freibäder können wieder aufmachen. In den nächsten Tagen soll geklärt werden, wie es mit Vergnügungsparks und Heilbädern weitergeht. Auch für Kitas und Schulen sind zum 18. Mai weitere Lockerungen geplant. Details dazu sollen am Freitag bekannt gegeben werden.

Schleswig-Holstein

Ab dem 9. Mai dürfen sich auch mehrere Personen treffen, wenn sie zwei Hausständen angehören. Das gilt in der Öffentlichkeit wie im privaten Raum.

Ab dem 18. Mai tritt dann eine ganze Reihe an Lockerungen in Kraft: Alle Menschen dürfen wieder nach Schleswig-Holstein kommen, einzelne Orte sollen aber nicht überfordert werden. Auch die Halligen dürfen wieder betreten werden. Gaststätten können bis 22 Uhr im Innen- und Außenbereich wieder öffnen. Es gibt keine Kapazitätsgrenzen. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen sowie Wohnmobilstellplätze dürfen öffnen. Veranstaltungen mit "Sitzcharakter" mit bis zu 50 Personen und Gottesdienste sind dann wieder erlaubt. Zudem dürfen am 18. Mai auch Fitnessstudios, Fahrschulen und Kinos wieder den Betrieb aufnehmen.

Auch Vorschüler und Kinder mit Förderbedarf sollen in Gruppen von bis zu zehn Kindern in den Kitas wieder betreut werden. Alle Kinder werden ab dem 1. Juni wieder die Möglichkeit haben, eingeschränkt in den Kitas zu sein. Dann dürften die Einrichtungen zu 55 Prozent ausgelastet sein. Bis zu den Sommerferien werden alle Schüler die Möglichkeit haben, eingeschränkt zur Schule zu gehen. Bis dahin gibt es aber keinen Regelbetrieb. Ab dem 25. Mai werden alle Grundschüler eingeschränkt am Unterricht teilnehmen können.

Thüringen

Am 15. Mai darf das Gastgewerbe wieder den Betrieb aufnehmen. Das betrifft Restaurants, Gaststätten, Campingplätze sowie Ferienwohnungen, Ferienhäuser und auch Hotels. In der noch laufenden Spielzeit und bis zum 31. August 2020 wird es keine Theater- und Orchesteraufführungen im Innenbereich geben. In den Gefängnissen sollen spätestens Ende Mai wieder Besuche möglich sein.

Etliche Entscheidungen bleiben aber auch den Kommunen überlassen. So dürfen sie beispielsweise Schwimmbäder nach eigenem Ermessen öffnen. Im Hinblick auf die Kitas soll bis zum 2. Juni ein Plan ausgearbeitet sein, den die Kommunen dann umsetzen müssen. Die Städte und Landkreise sollen in Eigenverantwortung entscheiden, ob und wann weitere Lockerungen in Kraft treten können. Dazu zählen beispielsweise die Öffnung von Kinos, Fitnessstudios, Sporteinrichtungen, Kosmetiksalons und die Genehmigung von Verbandsarbeit sowie öffentliche Feiern.

Anmerkung: In einer früheren Version hieß es, dass Touristen aus anderen Bundesländern nicht nach Sachsen und Thüringen einreisen dürfen. Ein ausdrückliches Verbot gibt es nicht.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 06. Mai 2020 um 09:00 Uhr.