
Katastrophenfälle Warnung per Mobilfunk in Sicht
Nach der Flutkatastrophe im Sommer wurde die Forderung nach einer zuverlässigen und großflächigen Warnmöglichkeit per Mobilfunk laut. Das Wirtschaftsministerium hat mit einer entsprechenden Verordnung nun dafür die Basis gelegt.
Die Bevölkerung soll im Katastrophenfall künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden. Für das entsprechende Cell-Broadcast-System steht nun die Grundlage. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte dazu eine Mobilfunk-Warn-Verordnung.
Damit könnten öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch schnell und zielgenau über die Mobilfunknetze an viele Menschen versendet werden. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.
Nach der Flutkatastrophe im Juli vor allem im Westen Deutschlands hatten Bund und Länder die Einführung von Cell Broadcast beschlossen. Die Verordnung konkretisiere die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestalte diese aus, erklärte das Ministerium. Sie regele die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.
Bundesrat muss noch zustimmen
Für die Verordnung ist die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Er wird sich noch am Freitag damit befassen. Parallel erarbeitet die Bundesnetzagentur laut Ministerium eine Richtlinie, die technische Detailregelungen festlegt.