
Streit um Mittel für Klimaschutz Union klagt gegen Nachtragshaushalt
Der Nachtragshaushalt könne nicht für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden - deshalb reicht die Unionsfraktion Verfassungsklage ein. Fraktionschef Merz betont, dass sie sich nicht gegen Klimaschutz an sich wende.
Die Unionsfraktion im Bundestag hat Verfassungsklage gegen den Nachtragshaushalt zugunsten des Klimaschutzes eingereicht. Das teilte der Fraktionschef und CDU-Vorsitzende Friedrich Merz mit.
Mit Zustimmung des Bundestags will die Bundesregierung nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so umschichten, dass 60 Milliarden Euro für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Ursprünglich waren die Kredite als Mittel gegen die Corona-Krise vorgesehen.
Neue Prioritäten
Das sei eine gesetzliche Umgehung der Schuldenbremse, kritisiert Merz. "Dies ist keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise", betonte er. Es gehe ausschließlich um die haushälterische Maßnahme.
Die Union stelle nicht den Klima- und Transformationsfonds in Frage, sondern seine Finanzierung, so Merz. Die Mittel müssten über den normalen Haushalt laufen - zur Not mit Einsparungen an anderer Stelle. Angesichts der aktuellen Krisen müsse man sich auf neue Prioritäten verständigen.
Die Union hoffe darauf, dass es noch in diesem Jahr Hinweise vom Bundesverfassungsgericht gegen eine Verletzung der Schuldenbremse gebe, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.