
Bundesverwaltungsgericht Bushidos Album bleibt auf dem Index
Der Rapper Bushido hat den Rechtsstreit um sein Album "Sonny Black" in letzter Instanz verloren. Das Album bleibt indiziert. Frauen und Homosexuelle würden darin durch vulgäre Sprache herabgewürdigt, so der Richter.
Bushidos Album "Sonny Black" ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zu Recht als jugendgefährdend eingestuft worden. Damit korrigierten die Richter das Urteil der Vorinstanz. Sie bestätigten die Entscheidung der Bundesprüfstelle aus dem Jahr 2015, das Album auf den Index für jugendgefährdende Medien zu setzen. Es darf also nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.
Richter Thomas Heitz erklärte: "Die hemmungslose Gewaltdarstellung zieht sich durch die Titel." Frauen und Homosexuelle würden durch vulgäre Sprache herabgewürdigt.
"Abgeschmiert auf ganzer Linie"
Bushido sagte nach der Verhandlung: "Ich bin abgeschmiert auf ganzer Linie." Allerdings habe er sich auch keine großen Hoffnungen gemacht. Es sei schwierig, mit seiner Sprache "in einer komplett anderen Abteilung auf Verständnis" zu stoßen. Er wolle künftig weniger Gründe für Indizierungen liefern. "Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass ich nicht frauen- und schwulenfeindlich bin", so Bushido.
In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln die Klage gegen die Indizierung des Albums abgelehnt. Im Berufungsverfahren entschied das Oberverwaltungsgericht Münster für Bushido. Daraufhin reichte die Bundesprüfstelle Revision ein.