Eine fünfköpfige Familie im Sonnenuntergang.

Beschluss zu kinderreichen Familien Entlastung - aber nur bei Pflegebeiträgen

Stand: 25.05.2022 13:32 Uhr

Mehr Kinder, weniger Beiträge zur Pflegeversicherung - so sieht es das Bundesverfassungsgericht vor. Gesundheitsminister Lauterbach verspricht eine schnelle Umsetzung, doch Familienverbände zeigten sich enttäuscht.

Eltern mit mehreren Kindern sollen künftig nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weniger für die gesetzliche Pflegeversicherung zahlen als kleinere Familien und Kinderlose. Die Karlsruher Richterinnen und Richter ordneten an, dass die Beitragssätze in der Pflegeversicherung bis Ende Juli 2023 entsprechend der konkreten Zahl der Kinder angepasst werden müssen. Bei der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung hingegen muss nach Angaben des höchsten deutschen Gerichts nicht unterschieden werden zwischen Menschen mit und ohne Nachwuchs.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte nach der Entscheidung eine Umsetzung bis Juli nächsten Jahres zu. "Diesen Beschluss werden wir in der erklärten Frist umsetzen", sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Die Pflegeversicherung muss aber auch grundsätzlich solider finanziert werden. Auch das werden wir angehen", fügte er hinzu.

"Eine Begründung der Richter: Mütter von mehreren Kindern haben oft weniger Erwerbschancen", Kerstin Anabah, SWR

tagesschau24 11:00 Uhr

Kritik von Familienverbänden

Familienverbände kündigten an, nun auf politischem Weg weiter für ihr Anliegen zu kämpfen. "So erfreulich die heutige Entscheidung zur sozialen Pflegeversicherung auch für Familien ist, sie betrifft leider nur den ökonomisch unbedeutendsten der drei Sozialversicherungszweige", erklärte der Präsident des Familienbunds der Katholiken (FDK), Ulrich Hoffmann. "So kann es nicht gelingen, Familien aus der strukturellen Benachteiligung und der Armut zu holen." Der Präsident des Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, sagte: "Die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung bleibt notwendig." Mit ihr würden die meisten ausdifferenzierten Familienleistungen überflüssig und das Armutsrisiko von Familien mit Kindern deutlich verringert.

Aus Sicht der Deutschen Stiftung Patientenschutz war mehr Solidarität bei der Beitragszahlung überfällig. "Pflege ist sowohl jetzt als auch in der Zukunft die große Herausforderung. Denn es sind Ehegatten und Kinder, die den größten Pflegedienst Deutschlands stemmen", teilte Vorstand Eugen Brysch mit. Die Pflegeversicherung trage nur einen Sockel der Kosten.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Fall der Pflegeversicherung schon 2001 geurteilt, es sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, dass Eltern einen genauso hohen Beitragssatz zahlen wie Kinderlose - denn sie leisteten einen "generativen Beitrag zur Funktionsfähigkeit eines umlagefinanzierten Sozialversicherungssystems". Die Beitragssätze wurden daraufhin angepasst. Seit Anfang dieses Jahres liegt jener für Eltern bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens, der für Kinderlose bei 3,4 Prozent.

Entlastung bei der Pflegeversicherung für Eltern mit mehreren Kindern

Frank Bräutigam, SWR, tagesschau, tagesschau, 25.05.2022 20:00 Uhr

Benachteiligung "bereits ab dem zweiten Kind"

Nach Ansicht der Richterinnen und Richter greift das aber zu kurz: Je mehr Kinder eine Familie habe, desto größer seien der Aufwand und die damit verbundenen Kosten. "Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein", heißt es in der Mitteilung. "Die gleiche Beitragsbelastung der Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt."

Der Gesetzgeber müsse diese Benachteiligung beheben. Zwar seien seit dem Pflegeversicherungsurteil zahlreiche Maßnahmen des Familienleistungsausgleichs zur (anteiligen) Kompensation des Kinderziehungsaufwands ergriffen worden - zum Teil in Abhängigkeit von der Kinderzahl. "Allerdings bleiben trotz der unternommenen gesetzgeberischen Anstrengungen die Erwerbstätigenquote und das Erwerbsvolumen von Müttern mit mehr Kindern gegenüber solchen mit weniger Kindern nach wie vor substantiell zurück".

In der gesetzlichen Rentenversicherung allerdings werde der Wert der Kindererziehung insbesondere durch die Anerkennung sogenannter Kindererziehungszeiten honoriert, entschied der Erste Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth. Mit Blick auf die gesetzliche Krankenversicherung betonten die Richterinnen und Richter, dass die Versicherten hier schon in Kindheit und Jugend "in erheblichem Umfang" von den Leistungen profitierten. Dass in diesen beiden Fällen keine Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Kindern gemacht werden, hatte schon das Bundessozialgericht in mehreren Urteilen für rechtens erklärt.

Aktenzeichen: 1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16 u.a.

Gigi Deppe, Gigi Deppe, SWR, 25.05.2022 10:32 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 25. Mai 2022 um 11:00 Uhr.