Mitgliederversammlung FC Schalke 04 in der Veltins-Arena in Gelsenkirchen. (Archivbild: 13.06.2021)

Regeln für Vereine Digitale Mitgliederversammlungen erleichtert

Stand: 09.02.2023 15:28 Uhr

Der Bundestag hat beschlossen, die Abhaltung digitaler Mitgliederversammlungen in Vereinen zu erleichtern. Neben Videokonferenzen soll künftig auch die Teilnahme per Chat oder Telefon möglich sein. Eine entsprechende Regelung in der Satzung ist nicht mehr nötig.

Vereine sollen Mitgliederversammlungen künftig generell auch komplett virtuell oder in hybrider Form - also mit einzelnen zugeschalteten Mitgliedern - abhalten dürfen. Alle Teilnehmen haben dabei das volle Stimmrecht. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen.

Bisher war dafür eine entsprechende Regelung in der Vereinssatzung die Voraussetzung. Eine Änderung der Satzung, um digitale oder hybride Versammlungen möglich zu machen, soll durch das Gesetz nicht mehr nötig sein.

Bisher Satzungsänderung nötig

Vereine haben aber weiter die Möglichkeit, hybride oder rein virtuelle Mitgliederversammlungen in ihren Satzungen auszuschließen. Bisher müssen Mitgliederversammlungen nach Vereinsrecht grundsätzlich als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Virtuelle Mitgliederversammlungen sind nur dann möglich, wenn die Satzung des Vereins dies ausdrücklich vorsieht oder alle Mitglieder ausdrücklich zustimmen.

Künftig kann zu einer hybriden Versammlung einberufen werden. Sollte der Wunsch nach komplett virtuellen Versammlungen bestehen, kann darüber dann per Mitgliederbeschluss entschieden werden. Die Teilnahme wäre laut Gesetz "im Wege der elektronischen Kommunikation" möglich, was nach Angaben der Koalitionsfraktionen neben Video auch Chat, Telefon oder Abstimmung per E-Mail einschließt.

Ausnahmeregelung galt schon in der Corona-Zeit

Nach Ansicht der SPD kommt die Neuregelung kleinen Vereinen zugute, weil sie sich damit Aufwand und Kosten einer möglichen Satzungsänderung sparen. Argumentiert wird auch damit, dass die digitale Öffnung die Teilnahme von Versammlungen in bundesweiten Vereinen erleichtere, weil weite Anreisen nicht mehr nötig sind.

Das Gesetz schließt an eine schon in der Corona-Zeit geltende Ausnahmeregelung an. Wegen der voranschreitenden Digitalisierung sei die Regelung auch über die Pandemie hinaus sinnvoll, hatte der Bundesrat argumentiert, von dem die Initiative für das Vorhaben ausging. Wann die Neuregelung in Kraft tritt, ist noch offen. Nach dem Bundestag muss der Bundesrat noch abschließend darüber beraten.

Kritik aus der Union, AfD stimmt Vorhaben nicht zu

Die Union kritisierte die Regelung als wenig praktikabel vor allem für kleine Vereine. Denn rein digitale Versammlungen könnten vom Vorstand erst beschlossen werden, wenn es vorher einen entsprechenden Beschluss der Mitgliederversammlung gegeben habe, sagte der CDU-Abgeordnete Ingmar Jung.

Der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi stellte in Frage, dass das Gesetz tatsächlich mehr Möglichkeiten für Vereine schaffe. Denn digitale und hybride Versammlungen seien schon heute möglich, wenn die Vereinsmitglieder das wollten. Vielmehr gehe es um die Möglichkeit, "in den Vereinen einfach das Durchregieren derjenigen (zu) ermöglichen, die es vorziehen, wenn man sich bei Mitgliederversammlungen nicht in Person trifft."  Die AfD stimmte dem Vorhaben als einzige Fraktion nicht zu.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete NDR Info am 09. Februar 2023 um 15:05 Uhr.