Gesetz zur Lohngleichheit "Eine Frage der Gerechtigkeit"

Stand: 12.05.2017 11:45 Uhr

Noch immer verdienen Frauen bei gleichwertiger Arbeit durchschnittlich weniger als Männer. Nun hat der Bundesrat das sogenannte Lohntransparenzgesetz gebilligt: Künftig haben Frauen einen Anspruch, das Gehalt ihrer männlichen Kollegen zu erfahren.

In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden. Benachteiligungen von Frauen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Der Bundesrat billigte das entsprechende Lohntransparenzgesetz. Damit soll ein Schritt in Richtung gleicher Entlohnung aller Frauen und Männer bei vergleichbaren Tätigkeiten erreicht werden.

"Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind", erklärte Caren Marks, Staatssekretärin im Familienministerium.

Die Gesetz betrifft etwa 14 Millionen Beschäftigte. Frauen in Firmen ab 200 Beschäftigten erhalten einen Auskunftsanspruch, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen. Wenn sie dabei erfahren, dass mindestens sechs Kollegen bei gleichwertiger Leistung mehr verdienen als sie selbst, können sie eine Gehaltserhöhung verlangen. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung von Lohngleichheit einführen. Zudem müssen diese Betriebe Berichte über Fortschritte bei der Gleichstellung vorlegen.

Kritik vom Arbeitgeber-Präsident

Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hatte das Vorhaben als bürokratisch kritisiert und erklärt, das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen, werde nicht erreicht.

Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes etwas kleiner geworden: Weibliche Beschäftigte bekamen für ihre Arbeit im vergangenen Jahr durchschnittlich 21 Prozent weniger Geld als ihre Kollegen. In den vergangenen zehn Jahren verkleinerte sich die Lücke aber kaum: 2006 lag die Differenz bei 23 Prozent, 2014 und 2015 bei 22 Prozent. Frauen kamen demnach im vergangenen Jahr auf einen Stundenlohn von durchschnittlich 16,26 Euro brutto, Männer erhielten 20,71 Euro.

Reform des Mutterschutzgesetzes beschlossen

Der Bundesrat verabschiedete außerdem eine Reform des mehr als 60 Jahre alten Mutterschutzgesetzes. Diese sieht unter anderem weniger starre Arbeitszeitbeschränkungen für Schwangere vor. Sie beinhaltet darüber hinaus Verbesserungen für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen, die ein Kind erwarten. Zudem wird der Mutterschutz bei behinderten Kindern oder bei Fehlgeburten ausgeweitet.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 12. Mai 2017 um 11:30 Uhr