Entscheidungen des Bundesrats Schneller einen Termin beim Arzt

Stand: 12.04.2019 14:03 Uhr

Kassenpatienten sollen künftig schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Der Bundesrat hat dafür das Terminservicegesetz auf den Weg gebracht. Auch andere Vorhaben der Großen Koalition wurden gebilligt.

Gesetzlich Versicherte sollen künftig schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Das vom Bundesrat gebilligte Terminservicegesetz legt fest, dass die wöchentlichen Sprechstunden von 20 auf mindestens 25 Stunden erhöht wird. Bestimmte Fachärzte müssen außerdem fünf Stunden pro Woche anbieten, die Versicherte ohne vorherige Terminvereinbarung in Anspruch nehmen können.

Wenn ein Hausarzt seinem Patienten einen dringenden Facharzttermin vermittelt, bekommt er dafür künftig einen Zuschuss von mindestens zehn Euro. Der behandelnde Facharzt erhält eine Vergütung außerhalb seines Budgets. Dasselbe gilt für Leistungen, die in den offenen Sprechstundenzeiten erbracht werden.

Die seit 2016 existierenden Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig rund um die Uhr erreichbar sein und zwar im Internet und per Telefon.

Der Bundestag hatte das Gesetz bereits im März beschlossen. Es ist eines von 50 Vorlagen, mit denen sich die Länderkammer heute befasst.

Bundesratsentscheidungen zu Familie, Facharztterminen und Paketzustellern

Martin Schmidt, ARD Berlin, tagesschau 20:00 Uhr

Mehr Sozialleistungen für Kinder

Gebilligt wurde auch eine Erhöhung von Sozialleistungen für Kinder in einkommensschwachen Familien. Das sogenannte Starke-Familien-Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Kinderzuschlag auf bis zu 185 Euro im Monat steigt. Außerdem wird es künftig leichter sein, ihn zu beantragen.

Änderungen gibt es auch bei der Verrechnung des Kinderzuschlags mit dem Einkommen der Kinder. Das Gesetz soll nun stufenweise in Kraft treten. Für die Änderungen beim Kinderzuschlag gelten die Stichtage 1. Juli 2019 und 1. Januar 2020. Die Änderungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe kommen überwiegend zum 1. August 2019.

Teilzeit beim Bundesfreiwilligendienst

Der Länderkammer billigte auch eine Neuregelung des Bundesfreiwilligendienstes. Künftig kann dieser auch in Teilzeit absolviert werden. Bisher ist der Freiwilligendienst bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres nur in Vollzeit möglich. Die Teilzeit-Option ist allerdings an enge Kriterien geknüpft. Dazu zählen beispielsweise die Betreuung eines Kindes, eines Angehörigen oder eine anerkannte Behinderung. Auch Geflüchtete, die gleichzeitig einen Deutschkurs besuchen, können den Teilzeitdienst wählen.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums absolvieren gegenwärtig mehr als 80.000 Menschen einen Freiwilligendienst, 27.000 von ihnen den Bundesfreiwilligendienst, der nach dem Aussetzen der Wehrpflicht den früheren Zivildienst kompensieren soll.

Gegen Missstände in der Paketbranche

Der Bundesrat rief die Bundesregierung außerdem dazu auf, die Arbeitsbedingungen von Paketzustellern zu verbessern. Die Länder forderten die Einführung der sogenannten Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge. Damit würden die ursprünglichen Auftraggeber dafür verantwortlich, dass von ihnen beauftragte Subunternehmen die Beiträge entrichten.

Derzeit sei die "Grauzone zum Ende der Kette" immer schwerer zu fassen und zu durchschauen, hieß es in dem Entschluss des Bundesrats. Wenn Rechtsverstöße bekannt würden, zögen sich die Logistikfirmen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung. Mit einer Nachunternehmerhaftung hingegen wäre dies nicht möglich.

Arbeitgeber müssten außerdem verpflichtet werden, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit der Paketzusteller zu dokumentieren, hieß es in der Entschließung. Die Bundesregierung entscheidet nun, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen will.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete B5 aktuell am 12. April 2019 um 14:00 Uhr.