
Coronavirus Bund prüft Hilfen für Mieter und Eltern
Stand: 21.03.2020 05:18 Uhr
Die Bundesregierung prüft wegen zu erwartender Zahlungsschwierigkeiten in der Coronakrise Hilfen für Mieter und Eltern. Im Gespräch sind zum Beispiel ein Kündigungsverbot bei Mietausfällen und ein Kinderzuschlag.
Die Bundesregierung prüft Möglichkeiten zum Schutz von Mietern, die wegen der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Dies gelte sowohl für Mieter von Wohnraum als auch für Gewerbemieter, sagte ein Sprecher des Justizministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Nach Angaben von Johannes Fechner, rechtspolitischer Sprecher der SPD, wird ein Kündigungsverbot bei Zahlungsausfällen der Miete geprüft, die auf die Coronavirus-Krise zurückzuführen sind.
"Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbemieten würden die Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet", sagte Fechner der Funke Mediengruppe. Das Justizministerium arbeite bereits an dem Thema. Den Vermietern entstünden hierdurch keine Verluste, weil die Mieten später nachgezahlt werden müssten. "Niemand soll Angst haben, dass er seine Wohnung verliert, weil er wegen der Coronakrise die Miete nicht mehr zahlen kann", sagte Fechner. Bisher haben Vermieter das Recht, eine Kündigung auszusprechen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird.
Ein anderer Vorschlag kommt dem Bericht zufolge aus der FDP-Bundestagsfraktion. Diese dringe auf ein Sonder-Wohngeld, wie aus einem Antrag hervorgehe, der den Funke-Zeitungen vorliege. "Dieses Sonder-Wohngeld soll für Fälle gelten, die nachweislich massive Einnahmeeinbußen haben, bedürftig sind und bei denen ansonsten keine Transferleistungen greifen", sagte Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion. Die Höhe des Sonder-Wohngeldes solle abhängig vom Einkommensausfall und der Miethöhe sein.
Giffey: Eltern können bald Kinderzuschlag erhalten
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat derweil Familien mit Corona-bedingten Einkommenseinbußen ebenfalls Hilfe in Aussicht gestellt. "Wir wollen den Zugang zum Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen deutlich erleichtern", sagte Giffey der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Derzeit hätten zwei Millionen Kinder einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, der bis zu 185 Euro pro Kind und Monat zusätzlich bedeuten könne.
"Für Eltern, die jetzt akut Einkommenseinbußen haben, planen wir die Möglichkeit, ebenfalls Ansprüche geltend zu machen", sagte Giffey. Bereits am Montag solle eine entsprechende Gesetzesänderung zur Beschlussfassung ins Kabinett eingebracht werden. Giffey appellierte in dem Interview zudem an die Länder, den Zugang zur Kindernotbetreuung zu erleichtern. "Sie müssen sicherstellen, dass kleine Kinder von Eltern, deren Arbeit jetzt unverzichtbar ist, auch wirklich in die Notbetreuung kommen", forderte sie.
Corona-Krise führt zu schwierigen Zeiten für die Tafeln
tagesthemen 22:15 Uhr, 20.03.2020, Tim Diekmann, SWR
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