
BGH-Entscheidung Nachbar darf überhängende Äste abschneiden
Ein Nachbar darf die Äste eines Baumes abschneiden, die in seinen Garten ragen - auch wenn der Baum deswegen eingehen könnte. Das hat der BGH entschieden. Im konkreten Fall ist das letzte Wort aber noch nicht gesprochen.
Darf der Nachbar die Äste meines Baumes abschneiden? Eine wichtige Entscheidung für alle Nachbarn, die sich um Bäume streiten. Ja, sagt nun der Bundesgerichtshof (BGH), das oberste deutsche Zivilgericht: Wenn die Äste vom Baum meines Nachbarn auf meinem Grundstück stören, darf ich sie abschneiden.
Dies gilt selbst dann, - und das ist neu - wenn die Gefahr besteht, dass der Baum deswegen eingeht. Voraussetzung ist natürlich, dass der Eigentümer des Baumes nichts unternommen hat, obwohl ihm eine Frist gesetzt wurde. Und die Äste müssen wirklich stören, was aber auch dann der Fall sein kann, so der BGH, wenn einfach nur Nadeln und Zapfen herunterfallen.
Eigentümer ist verantwortlich für die Baumpflege
Die Richterinnen und Richter sagen: Es sei Sache des Eigentümers, den Baum regelmäßig zu beschneiden und dafür zu sorgen, dass sein Baum nicht den Nachbarn stört. Wenn er nichts unternimmt, muss er damit leben, dass der Nachbar selbst zur Säge greift. Auch wenn das eine Gefahr für den Baum sein kann.
Im konkreten Streitfall muss allerdings noch geklärt werden: Was sagt die Baumschutzsatzung? Denn denkbar ist immer noch, dass der Naturschutz das Absägen verbietet. Dann müssen die Nachbarn mit dem Baum leben, so wie er ist.
Aktenzeichen: V ZR 234/19