
Mordfall Lübcke Stephan E. weiter mordverdächtig
Stand: 27.01.2020 13:56 Uhr
Im Mordfall Lübcke bleibt der Hauptverdächtige Stephan E. in U-Haft. Der BGH sieht weiterhin einen dringenden Mordverdacht - denn für den Widerruf des Geständnisses gebe es keine plausible Erklärung.
Von Klaus Hempel, SWR
Anfang Januar hatte der Hauptverdächtige Stephan E. in einer Vernehmung gesagt, nicht er, sondern ein Mitbeschuldigter habe den früheren Regierungspräsidenten Walter Lübcke versehentlich erschossen. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hält ihn nach wie vor für dringend tatverdächtig. Deshalb bleibt Stephan E. in Untersuchungshaft.
Keine plausible Erklärung
In der schriftlichen Begründung des BGH-Beschlusses, der seit heute vorliegt, heißt es: Stephan E. habe für seine geänderten Angaben keine plausible Erklärung geliefert - etwa warum er bisher verschwiegen habe, dass sich ein Komplize an der Tat beteiligt habe.
DNA-Spuren führen zu Stephan E.
Im Beschluss wird auch deutlich, dass der BGH dem ursprünglichen Geständnis von Stephan E. weiterhin große Bedeutung beimisst: Das Geständnis werde durch eine DNA-Untersuchung des Landeskriminalamtes Hessen gestützt. An der Oberbekleidung von Lübcke habe man eine DNA-Spur gesichert, die eindeutig mit den DNA-Merkmalen von Stephan E. übereinstimmt.
Elmar J. aus U-Haft entlassen
In einem weiteren Beschluss, der ebenfalls seit heute vorliegt, wird deutlich, warum der dritte Beschuldigte Elmar J. aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Elmar J. soll Stephan E. die Tatwaffe verkauft haben. Bei ihm sieht der BGH keinen dringenden Tatverdacht mehr, dass er Beihilfe zum Mord geleistet hat.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlung müsse man davon ausgehen, dass Elmar J., als er die Waffe verkaufte, nicht mit einem Mord rechnete. Möglicherweise habe er sich nur wegen fahrlässiger Tötung zu verantworten. Dies reiche für die Anordnung einer Untersuchungshaft aber nicht aus.
Aktenzeichen: AK 62/19 und AK 64/19
BGH: Neues im Fall Lübcke
Klaus Hempel (SWR)
27.01.2020 11:52 Uhr
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