
Beschlüsse des Bundeskabinetts Rückkehr zur Meisterpflicht
Stand: 09.10.2019 15:25 Uhr
Neben dem Klimaschutzgesetz hat das Kabinett weitere Beschlüsse gefasst: Die Mietpreisbremse wird bis 2025 verlängert und die Meisterpflicht in zwölf Handwerken wieder eingeführt. Für Kliniken gibt es mehr Geld.
Die Mietpreisbremse soll nach dem Willen der Bundesregierung fünf weitere Jahre bis 2025 gelten. Das beschloss das Kabinett in Berlin, als nächstes muss der Bundestag zustimmen. Die Preisbremse regelt die Miethöhe nach einem Umzug in einer beliebten Gegend: In der Regel darf der Vermieter dann nur zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangen. Vermieter, die sich daran nicht halten, sollen die zuviel erhaltene Miete künftig auch rückwirkend zurückzahlen - zumindest für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren.
Der Kauf von Häusern und Eigentumswohnungen soll außerdem ein wenig günstiger werden: Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt hat, soll er ihn künftig zumindest zur Hälfte auch bezahlen. Bisher zahlt meist der Käufer komplett.
Für Fliesenleger und Böttcher gilt wieder Meisterpflicht
Für zwölf Berufe hat sich das Bundeskabinett auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht geeinigt. Das Kabinett stimmte einem entsprechenden Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu. "Das Handwerk ist innovativ, regional verankert und erschließt durch seine leistungsfähigen Unternehmen neue Märkte", sagte der CDU-Politiker. "Dies muss durch einen sachgerechten Ordnungsrahmen begleitet und zukunftsfest gemacht werden." Betroffen sind unter anderem Fliesenleger, Böttcher und Raumausstatter.
Damit nivelliert das Kabinett einen Beschluss der Rot-grünen-Bundesregierung aus dem Jahr 2004. Die hatte den Meisterzwang für 53 Berufe aufgehoben, um für mehr Wettbewerb zu sorgen und Unternehmensgründungen zu erleichtern. Damals war die Arbeitslosigkeit hoch.
"Damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren", sagte der Hauptgeschäftsführer Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lobte den Beschluss als "richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk". Meister sorgten für Wissenstransfer und seien Vorbild für Auszubildende, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.
Mehr Geld für Kliniken und Krankenkassenreform
Außerdem werden die Finanzbeziehungen zwischen den gesetzlichen Krankenkassen neu geregelt, und Krankenhäuser in Deutschland bekommen kurzfristig mehr Geld. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn wurde gebilligt. Nach Angaben seines Ministeriums sollen die Kliniken im kommenden Jahr einmalig 250 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Damit sollen etwaige Lohnerhöhungen für Krankenpfleger in diesem und im vergangenen Jahr aufgefangen werden.
Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen soll künftig fairer als bisher ausgestaltet werden. Konkret geht es um eine Neuregelung des Finanzausgleichs zwischen den Kassen und um Haftungsfragen, wenn eine Kasse zum Beispiel insolvent wird. Zudem werden schärfere Regeln bei wettbewerbswidrigem Verhalten untereinander eingeführt.
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