Polizeiabsperrung vor dem Haus von Walter Lübcke
FAQ

Auftakt in Frankfurt am Main Worum es im Lübcke-Prozess geht

Stand: 16.06.2020 10:34 Uhr

Vor gut einem Jahr wurde der Kasseler Regierungspräsident Lübcke erschossen. Stephan E. und ein mutmaßlicher Helfer müssen sich vor Gericht verantworten.

Von Frank Bräutigam, ARD-Rechtsredaktion

Worum geht es?

In der Nacht vom 1. auf den 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke auf der Terrasse seines Wohnhauses erschossen. Am 15. Juni nahmen die Behörden Stephan E. als Tatverdächtigen fest, nachdem man eine DNA-Spur von ihm an Lübckes Kleidung gefunden hatte. Wenige Tage später übernahm die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Ermittlungen wegen der "besonderen Bedeutung" des Falles. Am 26. Juni 2019 wurden Markus H. und Elmar J. wegen einer möglichen Beteiligung im Vorfeld der Tat festgenommen.

Die Bundesanwaltschaft erhob Ende April 2020 Anklage gegen Ernst und Markus H. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat diese Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Neben dem Mord an Walter Lübcke ist Stephan Ernst auch wegen eines Mordversuchs an einem irakischen Asylbewerber und Verstößen gegen das Waffenrecht angeklagt.

Was wirft die Anklage Stephan Ernst genau vor?

Am 1. Juni gegen 23.30 Uhr saß Walter Lübcke auf seiner Terrasse. Ernst habe sich an ihn herangeschlichen und ihm aus kurzer Entfernung mit einem Revolver in den Kopf geschossen, so der Vorwurf der Anklage. Lübcke starb noch in der Nacht an den Folgen des Kopfschusses.

Zum Tatmotiv sagt die Bundesanwaltschaft: Ausschlaggebend für die Tat sei eine von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung von Ernst gewesen. Ernst hatte mit Markus H. im Oktober 2015 eine Bürgerversammlung in Lohfelden besucht, auf der Lübcke die Unterbringung von Flüchtlingen in der Region erläuterte und Werte wie Solidarität und Nächstenliebe vehement verteidigte.

Auf einem Video der Veranstaltung ist zu hören, wie Ernst. "Ich glaubs nicht" und "verschwinde" ruft. Seitdem habe Stephan Ernst seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert. 2016 habe er den Entschluss gefasst, Lübcke für seine Haltung in der Flüchtlingspolitik abzustrafen und begonnen, dessen Lebensumstände auszuspähen. Schon 2017 und 2018 sei er mit der Tatwaffe zu Lübckes Wohnhaus gefahren. Ernst sei es darauf angekommen, ein "öffentlich beachtetes Fanal" gegen die von ihm abgelehnte staatliche Ordnung zu setzen.

Ist Stephan E. vorbestraft?

Ja. Seit Anfang der neunziger Jahre ist er mehrfach wegen ausländerfeindlicher Straftaten belangt worden, darunter ein Messerangriff auf einen Imam und einen Rohrbombenanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft. E. war in der Rechtsextremismusdatei des Bundeskriminalamts erfasst. 2009 wurde er nach einem Überfall zahlreicher Neonazis auf eine Kundgebung des DGB wegen Landfriedensbruch verurteilt. Danach verschwand er vom Radar der Sicherheitsbehörden.

Was sagt Stephan Ernst zu den Vorwürfen?

Am 25. Juni 2019 hatte Ernst in einer rund vierstündigen Aussage gestanden, Lübcke allein erschossen zu haben. Er machte dabei umfangreiche Angaben - auch zu einem Waffenversteck und weiteren möglichen Beteiligten im Vorfeld der Tat. Die Aussage wurde auf Video aufgenommen.

Während seiner Vorführung beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 2. Juli 2019 widerrief Ernst jedoch sein Geständnis. Im Januar 2020 konkretisierte er dieses dann in einer erneuten Aussage vor den Ermittlern. Darin belastete er den Mitangeklagten Markus H. Er und H. seien in der Tatnacht beide zu Lübckes Haus gefahren. Man habe diesen mit der Waffe lediglich bedrohen und einschüchtern wollen. Dann habe sich ein Schuss gelöst. Dabei habe Markus H. die Waffe in der Hand gehabt.

Welche Folgen hat das widerrufene Geständnis?

Durch den Widerruf ist das Geständnis in der ersten Aussage nicht aus der Welt. Es kann im Prozess weiterhin verwendet werden. Die Anklage der Bundesanwaltschaft basiert zu großen Teilen auf dem Geständnis, auch weil es aus Sicht der Ermittler zur Spurenlage am Tatort passt, zum Beispiel die DNA-Spur an Lübckes Kleidung.

Auch der Bundesgerichtshof legte in einem Beschluss zur Untersuchungshaft das Geständnis von Ernst zugrunde, um den dringenden Tatverdacht weiter zu begründen. Ernst habe keine plausible Erklärung für die geänderten Angaben vorgelegt. Dies ist aber keine abschließende Bewertung des Falles. Entscheidend für das Frankfurter Urteil ist, zu welchem Ergebnis das Oberlandesgericht am Ende der Hauptverhandlung kommt.

Wie lauten die Vorwürfe gegen den zweiten Angeklagten?

Stephan Ernst und der zweite Angeklagte Markus H. kennen sich schon lange. Markus H. ist wegen Beihilfe zum Mord angeklagt. Er habe den Mordanschlag seines Freundes E. durch gemeinsame Schießübungen in Wäldern und Schützenvereinen gefördert. E. habe mit Hilfe des waffenerfahrenen H. seinen Umgang mit Schusswaffen verbessern können.

Außerdem hätten die gemeinsamen Unternehmungen E. in seinem Entschluss bestärkt, Lübcke umzubringen. Der gemeinsame Besuch von Demos des rechten Spektrums und das Waffentraining hätten Ernst Zuspruch und Sicherheit für dessen Tat vermittelt. H. sei zwar nicht in die konkreten Anschlagspläne gegen Lübcke eingeweiht gewesen. Die Bundesanwaltschaft geht also nicht davon aus, dass er in der Nacht auf Lübckes Terrasse dabei war. Spätestens ab Juli 2016 habe H. aber für möglich gehalten, dass E. aus rechtsextremen Motiven einen politischen Entscheidungsträger ermorden könnte, und habe dies auch billigend in Kauf genommen. Soweit bekannt, hat H. sich bislang zu den konkreten Vorwürfen nicht geäußert.

Was ist mit der dritten Person, die festgenommen worden war?

Am 26. Juni 2019 hatte die Bundesanwaltschaft auch Elmar J. festgenommen. Er soll Ernst auf Vermittlung von Markus H. illegal Waffen geliefert haben. Ursprünglich wurde deswegen ebenfalls wegen Beihilfe zum Mord gegen ihn ermittelt. Der Bundesgerichtshof hob den Haftbefehl gegen ihn aber auf, weil es Zweifel am Vorsatz für eine Beihilfe gebe. Er ist in diesem Verfahren nicht angeklagt. Gegen ihn laufen aber weiterhin Ermittlungen wegen des Verdachts einer "fahrlässigen Tötung" durch die Waffenlieferung.

Worum geht es bei der zweiten angeklagten Tat?

Stephan Ernst ist im Frankfurter Prozess auch wegen eines Mordversuchs auf einen irakischen Asylbewerber am 6. Januar 2016 aus der Unterkunft in Lohfelden angeklagt. Ernst habe ihm auf einem Gehweg von seinem Fahrrad aus mit einem Messer gezielt in den Rücken gestochen. Das Opfer erlitt erhebliche Verletzungen, zum Beispiel an Brustwirbel, Rückenmark und Nervensträngen. Motiv der Tat soll laut Anklage Hass auf Flüchtlinge und das Ziel gewesen sein, Angst unter den Asylbewerbern zu verbreiten. Stephan E. bestreitet diese Vorwürfe. 

Wie sind die Angehörigen beziehungsweise das Opfer am Prozess beteiligt?

Lübckes Familie tritt im Prozess als Nebenkläger auf. Die Angehörigen haben damit zahlreiche Möglichkeiten, auf das Verfahren einzuwirken, etwa Anträge zu stellen, Stellungnahmen abzugeben oder ein Plädoyer zu halten. Die Familie teilte vor dem Prozess mit, sie wolle Mut machen, sich für eine freiheitliche Gesellschaft einzusetzen und sich politisch zu engagieren. Man dürfe nicht verstummen, sondern müsse klar Position beziehen.

Auch der irakische Asylbewerber, das Opfer der zweiten angeklagten Tat, ist als Nebenkläger am Prozess beteiligt.

Wie wird der Prozess ablaufen?

Der Prozess findet unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und großem Medieninteresse vor dem Oberlandesgericht Frankfurt statt. Zuständig ist der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat). Vorsitzender Richter ist Thomas Sagebiel. Wegen der Corona-Pandemie ist die Zahl der Plätze für die Öffentlichkeit deutlich eingeschränkt.

Ein wichtiger Punkt am Anfang eines Strafprozesses ist die Verlesung der Anklage. Es ist auch möglich, dass die Verteidigung prozessuale Anträge (Befangenheit, Besetzung des Gerichts etc.) stellen möchte. Ob es das so ist und sich die Verlesung der Anklage dadurch womöglich verschieben könnte, ist noch nicht abzusehen.

Insgesamt hat das Gericht für den Prozess Termine bis Ende Oktober 2020 angesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass das Verfahren bis dahin abgeschlossen ist.

Thomas Sagebiel, Richter am OLG Frankfurt am Main

Richter Thomas Sagebiel wird den Prozess leiten.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 16. Juni 2020 um 02:22 Uhr.