Reform des europäischen Asylrechts EU-Kommission legt zwei Konzepte vor

Stand: 05.04.2016 15:51 Uhr

Die EU-Kommission will heute erste Konzepte für eine Reform des europäischen Asylsystems vorlegen. Derzeit legen die Dublin-Regeln fest, dass ein Asylantrag in dem Land bearbeitet werden muss, in dem ein Migrant zuerst die EU betritt.

Die EU-Kommission will zur Lösung der Flüchtlingssituation das Asylrecht europaweit vereinheitlichen. Die Behörde werde im Wesentlichen zwei Optionen vorschlagen, sagte der Vertreter der Kommission in Deutschland, Richard Kühnel. Damit bestätigte er Informationen von tagesschau.de.

Zum einen gehe es um eine "einheitliche europäische Behandlung von Asylanträgen". Die EU-Kommission schlägt vor, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) von einer einfachen EU-Agentur in eine Agentur mit Entscheidungsbefugnissen umzuwandeln, die in jedem Land künftig einen Ableger haben soll und die auch Einsprüche gegen die jeweiligen Bescheide bearbeiten könnte.

Hintergrund: Recht auf Asyl

Das Recht auf Asyl ist ein Grundrecht - verankert im Artikel 16 a des Grundgesetzes. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wird, darf in Deutschland Zuflucht suchen. Ob jemand Asyl bekommt, hängt alleine von der politischen Verfolgung ab und nicht von anderen Faktoren wie Ausbildung, Sprachkenntnissen oder Familienstand. Auch gibt es keine Beschränkung oder eine Art Obergrenze dafür, wie vielen Menschen Deutschland Schutz gewährt. Jedoch müssen Flüchtlinge laut dem Dublin-Abkommen in dem EU-Land einen Asylantrag stellen, in dem sie erstmals die Europäische Union betreten haben.

Die zweite Option sei, weiter "auf Basis des bestehenden Dublin-Systems zu operieren". Damit bliebe der Staat, in dem ein Asylbewerber zuerst ankommt, weiter für das Verfahren und die Entscheidung zuständig. Dies sei aber die "weniger ambitionierte" Option, so Kühnel.

Die Kommission wolle die Vorschläge an diesem Mittwoch in Brüssel beschließen und vorlegen, sagte Kühnel. Es handele sich jedoch noch nicht um einen förmlichen Gesetzesvorschlag, sondern um einen Anstoß für einen Diskussionsprozess in den Mitgliedsstaaten, "in welche Richtung die Dublin-Reform gehen soll".

Hintergrund der Überlegungen sind offenbar die aktuellen Probleme bei der Verteilung der Flüchtlinge innerhalb der EU. Das Dublin-System habe sich in der Krise als ungeeignet erwiesen, kritisiert die EU-Kommission. Eine kleine Zahl von Mitgliedsländern müsse dadurch die Hauptlast tragen. "Das ist eine Situation, die die Möglichkeiten eines jeden betroffenen Staates strapaziert."

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) sprach sich ebenfalls für eine bessere Abstimmung der EU-Staaten in der Asylpolitik aus. "Jedenfalls brauchen wir eine bessere gemeinsame Praxis", sagte er im ARD-Morgenmagazin. So gebe es Mitgliedsländer, in denen zehn Prozent aller Asylanträge aus einem Drittstaat anerkannt werden, in anderen Ländern seien es 90 Prozent. Da dürfe man sich nicht wundern, dass Asylbewerber in das Land mit der höheren Anerkennungsquote gingen.

Auf die Frage, ob Deutschland den Ansatz der EU-Kommission unterstütze, sagte de Maizière, er wolle den Beschluss der Kommission abwarten.