Bericht zur Lage von Asylbewerbern EU-Kommission kritisiert deutsche Asylpolitik

Stand: 26.11.2007 21:17 Uhr

Die Lage von Asylbewerbern in Deutschland bereitet der EU Sorgen. So fehle ein Verfahren, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zu erkennen. Auch werde die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt. Auch die Asylpolitik anderer EU-Staaten wurde kritisiert.

Die EU-Kommission hat die Asylpolitik Deutschlands kritisiert. Die Brüsseler Behörde legte ihren ersten Bericht zur Aufnahme von Asylsuchenden vor, der eine Reihe kritischer Punkte in der Bundesrepublik aufzählt.

So gebe es in Deutschland wie in acht anderen EU-Staaten kein Verfahren, um besonders schutzbedürftige Flüchtlinge wie beispielsweise Gewaltopfer zu erkennen. Die Kommission merkt weiter an, Deutschland sei neben Portugal und Schweden der einzige EU-Staat, in dem unbegleitete Minderjährige über 16 Jahren statt in Pflegefamilien oder Sondereinrichtungen in Asylbewerberheimen für Erwachsene untergebracht würden. Zudem habe Berlin die Vorschrift nicht umgesetzt, Flüchtlingen spätestens drei Tage nach Eingang ihres Asylantrags ein offizielles Dokument über ihren Rechtsstatus auszustellen.

Die EU-Richtlinie zur Aufnahme von Flüchtlingen schreibe außerdem vor, dass die Asylbewerber in einer ihnen verständlichen Sprache über Rechte und Pflichten aufgeklärt werden müssen. Deutschland habe diese Vorgabe nicht voll in nationales Recht übertragen, kritisierte die Brüsseler Behörde. Sie wies zugleich darauf hin, dass die Mitgliedstaaten dafür Zuschüsse aus dem EU-Flüchtlingsfonds bekommen können.

Bewegungsfreiheit wird stark eingeschränkt

Bei der Versorgung der Bewerber mit Nahrung, Kleidung und Unterkunft fällt Deutschland nicht negativ auf. Die deutsche Praxis, die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf einen bestimmten Verwaltungsbezirk zu beschränken, wurde als vergleichsweise restriktiv, aber EU-rechtskonform gekennzeichnet. "Ernste Probleme" sieht die Kommission in Belgien, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Polen und anderen Ländern: Sie ließen die EU-Richtlinie nicht für eingesperrte Flüchtlinge gelten.