Regeln für homosexuelle Mitarbeiter Hortleiterin darf bleiben

Stand: 01.08.2015 00:56 Uhr

Aufatmen bei vielen Eltern im bayerischen Holzkirchen: Die Leiterin eines Horts der katholischen Caritas darf bleiben. Ihr hatte die Kündigung gedroht, weil sie lesbisch ist und eine eingetragene Partnerschaft eingehen wollte. Das neue Arbeitsrecht war es aber letztlich nicht, das half.

Von Betina Hummel, BR