Der nahezu vollbesetzte Plenarsaal des Deutschen Bundestages während der Generaldebatte.

Rigoroser Ampel-Reformvorschlag Wie der Bundestag kleiner werden könnte

Stand: 18.05.2022 11:10 Uhr

Der Bundestag gehört zu den größten Parlamenten und hat aktuell 138 Sitze mehr als vorgesehen. Mehrere Reformansätze änderten daran bisher nichts Wesentliches - nun legen Ampelpolitiker einen drastischen Vorschlag vor.

Um den Bundestag künftig deutlich zu verkleinern, sollen einem Vorschlag aus den Ampelfraktionen zufolge die Überhangmandate und damit auch die Ausgleichsmandate abgeschafft werden. Das schreiben die Wahlrechtsexperten der Regierungsfraktionen, Sebastian Hartmann (SPD), Till Steffen (Grüne) und Konstantin Kuhle (FDP) in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Über die Anzahl an Sitzen, die eine Partei im Bundestag erhält, würde dann ausschließlich die Zweitstimme entscheiden, die in "Listenstimme" umbenannt werden soll - der Bundestag hätte immer seine vorgesehene Größe.

Sieg im Wahlkreis keine Garantie für Mandat mehr?

Wenn eine Partei in einem Bundesland künftig mehr Direktmandate erzielt als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, dann sollen die "überzähligen" Direktmandate mit dem schwächsten Ergebnis laut dem Vorschlag gekappt werden.

Damit die Stimmen für diese Kandidaten aber nicht verfallen, sollen die Wählerinnen und Wähler zusätzlich zu ihrer Erststimme eine "Ersatzstimme" haben. Mit ihr können sie laut dem Vorschlag die Kandidatin oder Kandidaten bestimmen, der ihre zweite Wahl als Wahlkreisvertreter ist. Fiele das Mandat des "Überhangkandidaten" weg, würden stattdessen diese Ersatzstimmen gezählt und der dann siegende Kandidat oder Kandidatin in den Bundestag einziehen.

Anders als heute wäre ein gewonnener Wahlkreis also keine Garantie mehr für ein Bundestagsmandat. Die Erststimme wollen die Reformer deswegen auch umbenennen in "Personenstimme", die Zweitstimme soll künftig "Listenstimme" heißen.

Leeres Bundestagsplenum aus der Vogelperspektive

Immer mehr Abgeordnete sitzen im Bundestag. Woran liegt das? Und kommt nun ein XXL-Bundestag? mehr

Wie es bislang ist

Der Deutsche Bundestag wird alle vier Jahre gewählt. Es gilt das Personalisierte Verhältniswahlrecht. Die Kandidatin oder der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint, bekommt in jedem Fall das Mandat.

Mit der Zweitstimme bestimmen die Wählerinnen und Wähler, wie viele Sitze den Parteien im Parlament zustehen - also, in welchem Größenverhältnis die Fraktionen zueinander stehen.

Das Problem entsteht, wenn man personalisiertes und Verhältniswahlrecht unter einen Hut bringen will. Bislang kann es nämlich passieren, dass eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt als ihr nach dem dortigen Zweitstimmenergebnis zustünden. Deswegen heißen diese zusätzlich vergebenen Sitze auch Überhangmandate.

Damit aber das Größenverhältnis der Fraktionen untereinander durch die Überhangmandate nicht verzerrt wird, werden Ausgleichsmandate an die politische Konkurrenz vergeben. Auf diese Weise ist der Bundestag in den letzten Wahlperioden immer weiter gewachsen. Die knapp 140 Mandate, die der Bundestag derzeit größer als vorgesehen ist, sind alle Überhang- und Ausgleichsmandate.

Auch Zahl der Wahlkreise soll reduziert werden

Der Vorschlag der drei Ampel-Politiker ist radikaler als alle bisherigen Wahlrechtsreformen - die hatten das Größenwachstum des Parlaments nicht wirksam bekämpfen können. Vor der letzten Bundestagswahl hatte die Große Koalition beschlossen, die Zahl der Ausgleichsmandate zumindest leicht zu reduzieren. Sonst wäre der aktuelle Bundestag noch größer geworden.

Zusätzlich ist für die nächste Bundestagswahl geplant, die Zahl der Wahlkreise bundesweit von 299 auf 280 zu reduzieren.

Mit Informationen von Lothar Lenz, ARD-Hauptstadtstudio

Lothar Lenz, Lothar Lenz, ARD Berlin, 18.05.2022 11:33 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete BR24 am 18. Mai 2022 um 09:07 Uhr und 10:08 Uhr.