Außenansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe | dpa

Bundesverfassungsgericht Stiftungsförderung ohne Gesetz verfassungswidrig

Stand: 22.02.2023 10:29 Uhr

Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung hat bislang nichts von den Fördergeldern für politische Stiftungen erhalten. Das verletze die politische Chancengleichheit, urteilte das Bundesverfassungsgericht und fordert ein eigenes Gesetz.

Von Max Bauer, SWR

Es ist ein Urteil, das den Gesetzgeber dazu zwingt, das Fördersystem für parteinahe Stiftungen neu zu regeln. Bisher ist es so: Die Gelder für politische Stiftungen werden bei den Haushaltsberatungen im Bundestag beschlossen. Sie richten sich nach der Stärke der Parteien. Ein extra Förderungsgesetz gibt es nicht.

Max Bauer

Gegen dieses System hatte die AfD geklagt. Denn: Die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bekommt bisher nichts von den über 600 Millionen Euro, die jährlich an die politischen Stiftungen fließen. Diese Ungleichbehandlung verzerre den politischen Wettbewerb, beklagte die AfD und bekam heute vor dem Verfassungsgericht teilweise recht.

Eigenes Förderungsgesetz nötig

Für das Haushaltsjahr 2019 wurde die politische Chancengleichheit der AfD verletzt, so Karlsruhe heute. Die Richterinnen und Richter sagen: Die Verteilung der Fördergelder und der Ausschluss einer politischen Stiftung von der Förderung - das gehe nicht einfach per Haushaltsbeschluss. Es brauche dafür unbedingt ein eigenes Gesetz, das die Stiftungsförderung regelt.

Der Ball liege nun im Feld des Gesetzgebers, so die Vorsitzende des Zweiten Senats Doris König. Karlsruhe deutet aber an: Politische Stiftungen können per Gesetz von der Förderung ausgeschlossen werden, wenn der Schutz der Verfassung das erfordert.

AfD-Antrag auf Förderung für 2022 noch offen

2022 hatte der Bundestag erstmals einen extra Haushaltsvermerk beschlossen. Der sieht vor, dass es bei Zweifel an der Verfassungstreue keine Förderung für parteinahe Stiftungen geben darf. Der Antrag der AfD auf Förderung für das Haushaltsjahr 2022 wurde von dem heute entschiedenen Teil des Verfahrens abgetrennt und noch nicht entschieden.

Das Verfassungsgericht sagt: Dieser Antrag sei erst kurz vor der mündlichen Verhandlung gestellt worden und werfe neue verfassungsrechtliche Fragen auf. Es geht dabei vor allem darum, wie die Förderung von politischen Stiftungen und deren Verfassungstreue zusammenhängen. Karlsruhe hat sich dazu heute nicht geäußert. Es ist wahrscheinlich, dass der Gesetzgeber diese Entscheidung abwarten wird, bevor er ein Stiftungsförderungsgesetz auf den Weg bringt.

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Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 22. Februar 2023 um 12:00 Uhr. Tagesschau24 berichtete um 11:00 Uhr.