
Werbeverbot für Abtreibungen Barley will Paragraf 219a ändern
Stand: 12.10.2018 12:17 Uhr
Justizministerin Barley beharrt auf einer Änderung des Paragrafen 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. In Gießen bestätigte das Landgericht indes die Verurteilung einer Ärztin wegen illegaler Werbung für Abtreibungen.
Das Landgericht Gießen hat die Verurteilung der Ärztin Kristina Hänel wegen illegaler Werbung für Abtreibungen bestätigt. Die Berufung der Medizinerin gegen das Strafurteil des Amtsgerichts der hessischen Stadt wurde verworfen, wie das Gericht entschied. Hänel war im Dezember zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage im Internet über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informierte.
Zuvor hatte Justizministerin Katarina Barley eindringlich auf eine Neuregelung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch gedrungen. "Ärztinnen und Ärzte brauchen hier dringend Rechtssicherheit", sagte Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Das zeigten die Verfahren, die wegen des Paragrafen geführt würden.
Lösung noch in diesem Herbst?
Paragraph 219a stellt das Werben für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, nach Meinung von Kritikern aber auch die sachliche Information. Barley betonte, sie sei optimistisch, dass "noch in diesem Herbst" eine Lösung in der Koalition gefunden werde. "Hier vertraue ich auch auf das Wort der Kanzlerin, die zugesagt hat, eine gute Lösung für alle Beteiligten zu finden."
SPD und Union weiter uneinig
Die Bundesregierung hatte sich zuletzt darauf verständigt, dass das Justizministerium einen Änderungsvorschlag vorlegen soll. Die SPD ist für die Streichung des Paragrafen, die Union dagegen, ebenso die katholische Kirche.
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt "das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen" von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als normale ärztliche Leistung darzustellen und zu kommerzialisieren.
Unions-Expertin besteht auf Verbot
Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, sagte der "Rheinischen Post": "219a Strafgesetzbuch gehört für uns unverzichtbar zum staatlichen Schutzkonzept." Das gelte unabhängig vom Ausgang des Berufungsverfahrens.
Das Bundesverfassungsgericht habe den Staat verpflichtet, das Lebensrecht und die Menschenwürde des Kindes von Anfang an effektiv zu schützen. Das sei das Ziel der Beratung, die aber ergebnisoffen sei. "Mit dieser Zielrichtung der Beratung für das Leben ist eine Werbung, die Abtreibungen als normale medizinische Leistung darstellt, nicht vereinbar."
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