
#kurzerklärt Welche Regeln gelten für Parteispenden?
Geht es um die eigenen Parteispenden, zeigt die AfD gern auf die Spendenaffären anderer Parteien. Wann sind Parteispenden erlaubt? Wann müssen sie offengelegt werden?
Grundsätzlich dürfen die politischen Parteien in Deutschland Spenden von Bürgern, aber auch von Unternehmen annehmen. Geregelt ist das im Parteiengesetz unter Paragraf 25. Dabei gibt es Abstufungen je nach Höhe der Summe, die gezahlt wird.
Spenden ab 50.000 Euro müssen sofort gemeldet werden
Spenden bis zu 1000 Euro können die Parteien in bar annehmen. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber auch anonym bleiben. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden.
Einzelne Großspenden, die 50.000 Euro oder mehr betragen, müssen die Parteien dem Bundestagspräsidenten sofort melden. Der macht sie dann öffentlich, zum Beispiel auf der Bundestags-Homepage.
In Wahljahren gibt es üblicherweise mehr Spenden als sonst. 2017 ging der höchste Einzelbetrag an die CSU: 650.000 Euro vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie. Das war 2017 allerdings auch die einzige Großspende an die CSU.
CDU bekommt die meisten Großspenden
Von den im Bundestag vertretenen Parteien gingen 2017 die meisten Großspenden an die CDU - insgesamt 2,9 Millionen Euro. Zum Vergleich: Die FDP erhielt zwei Millionen Euro, die Grünen 540.000 Euro und die SPD 470.000 Euro. Unter den Unternehmen, die Geld an die Parteien überwiesen haben, finden sich unter anderen Sixt, Daimler, Evonik oder Dr. Oetker.
Grundsätzlich wird unterschieden in Spenden von Einzelpersonen und Spenden von Unternehmen, Vereinen oder Verbänden - den sogenannten juristischen Personen. So werden sie dann auch in den Rechenschaftsberichten der Parteien aufgeführt. Da den Parteien für die Abgabe der Rechenschaftsberichte einige Zeit eingeräumt wird, stammen die aktuellsten aus dem Jahr 2017.
Linkspartei verzichtet auf Unternehmensspenden
Den Rechenschaftsberichten zufolge hat die CDU 2017 mit Abstand das meiste Geld von Unternehmen gespendet bekommen: 22,6 Millionen Euro von "natürlichen Personen" und 12,6 Millionen Euro von "juristischen Personen". Sie lag - wie schon in den Jahren zuvor - deutlich vor ihrem Koalitionspartner SPD: 11,4 Millionen Euro/3,2 Millionen Euro. Auffällig: FDP 10,5 Millionen Euro/4,6 Millionen Euro und CSU 5,4 Millionen Euro/4,4 Millionen Euro erhielten einen verhältnismäßig hohen Anteil an Spenden von den sogenannten juristischen Personen.
AfD mit 6,6 Millionen Euro/170.000 Euro und Grüne 4,9 Millionen Euro/1 Million Euro bekamen von diesen dagegen deutlich weniger. Die Linkspartei 2,7 Millionen Euro/3.400 Euro fast gar keine Unternehmensspenden. Das liegt allerdings nicht unbedingt daran, dass es keine Firma gibt, die der Linkspartei Geld überweisen möchte. Auf ihrem Parteitag 2015 hat die Partei beschlossen, grundsätzlich auf Unternehmensspenden zu verzichten. Ausnahmen bedürfen eines Beschlusses des zuständigen Landes- beziehungsweise Parteivorstandes.
Keine Spenden von außerhalb der EU erlaubt
Im Parteiengesetz gibt es auch Verbote: So dürfen keine Spenden aus dem Nicht-EU-Ausland angenommen werden. Damit soll eine politische Einflussnahme von dort verhindert werden. Außerdem ist den Parteien verboten, Spenden von Parlamentsfraktionen oder auch politischen Stiftungen anzunehmen. Es besteht die Gefahr, dass diese Gelder weitergeleitet würden, obwohl sie klar zweckgebunden waren.
Die deutschen Regeln und Verbote hat eine Sachverständigenkommission erst 2004 gelobt: Die Bundesrepublik habe im internationalen Vergleich ein "beinahe perfektionistisches Recht der Parteienfinanzierung", so steht es im Abschlussbericht. Doch es gibt auch Kritik an den deutschen Regeln und Verboten.
Frankreichs Spendengesetz deutlich strenger
So fordert die "Staatengruppe des Europarates gegen Korruption" (Greco) den Bundestag seit Jahren unter anderem dazu auf, anonyme Spenden ganz zu verbieten und die Veröffentlichungsgrenze von Großspenden zu senken.
Es reicht ein Blick zu unseren französischen Nachbarn. Dort ist das Gesetz schon heute wesentlich strenger: Unternehmen dürfen Parteien überhaupt keine Spenden zukommen lassen. Von Einzelpersonen sind Spenden nur bis jährlich maximal 7500 Euro erlaubt.