Flüchtlingspolitik Hat Merkel 2015 die Grenze geöffnet?

Stand: 06.03.2019 14:18 Uhr

Immer wieder wird behauptet, Angela Merkel habe 2015 die Grenze geöffnet und so massenhaft illegale Immigration ermöglicht. Aber stimmt das?

Von Von Patrick Gensing, ARD-faktenfinder, und Konstantin Kumpfmüller, MDR

Es ist der Abend des 4. September 2015, als Angela Merkel einen Anruf des damaligen österreichischen Kanzlers Werner Faymann bekommt. Er berichtet ihr von Tausenden Flüchtlingen, die aus Ungarn kommend nach Österreich und Deutschland wollen.

Beide kommen zu der Einschätzung, dass die Menschen sich nur mit Gewalt von ihrem Ziel abhalten lassen würden. Beide schließen diese Option schnell aus. Sie verabreden, dass Österreich und Deutschland aus humanitären Gründen ihre Grenzen nicht verschließen könnten.

Rechtsbruch oder Verschwörungstheorie?

Dieser Abend, den "Zeit Online" minutiös nachgezeichnet hat, ist der Ursprung des Vorwurfs, mit dem Angela Merkel bis heute immer wieder konfrontiert wird: Sie habe rechtswidrig die Grenzen geöffnet und damit massenhaft illegale Einwanderung ermöglicht.

Diesbezügliche Vorwürfe kamen vor allem von der AfD. Er wurde zuletzt auch im sogenannten "Asylstreit" wiederholt - und die CSU warnte auf Facebook vor einer Wiederholung der Ereignisse im Jahr 2015.

Wie die Ereignisse im September 2015 zu bewerten sind, ist höchst umstritten. Während die AfD Merkel als Eidbrecherin bezeichnet, nennt Grünen-Politiker Konstantin von Notz die Theorie, Merkel habe die Grenzen geöffnet, die "Dolchstoßlegende unserer Zeit".

Formulierung Grenzöffnung "grundfalsch"

1985 hatten Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland das Schengen-Übereinkommen unterzeichnet, das den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen zwischen den Vertragsstaaten vorsieht. Seit 1995 ist dieses Abkommen in Kraft und die stationären Grenzkontrollen sind abgeschafft. Heute umfasst der Schengen-Raum mit 26 Staaten fast alle EU-Mitglieder und einige nicht EU-Länder.

Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion stellte daher bereits im April 2016 fest: Die Formulierung, Merkel habe die Grenzen geöffnet, sei "grundfalsch, weil es schon seit Jahren keine geschlossenen Grenzen mehr gibt innerhalb des so genannten Schengen-Raums. Es konnten also im Jahr 2015 auch keine Grenzen geöffnet werden." 

War der Vorgang illegal?

Hat Merkel mit der Aufnahme der Flüchtlinge gegen geltendes Recht verstoßen? Für einen Rechtsbruch spricht, dass Deutschland umgeben ist von sicheren Herkunftsländern beziehungsweise sicheren Drittstaaten. Da Flüchtlinge, die über den Landweg nach Deutschland kommen, zuvor eines dieser Länder betreten haben müssen, käme Paragraph 18 des Asylgesetztes in Frage:

Dem Ausländer ist die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist oder Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein anderer Staat auf Grund von Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder eines völkerrechtlichen Vertrages für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist und ein Auf- oder Wiederaufnahmeverfahren eingeleitet wird (...).

Die Bundesregierung betonte aber stets, sie habe ihrem Handeln immer das Dublin-III-Abkommen zugrunde gelegt und sich auf das Selbsteintrittsrecht bezogen. Ein Staat kann demnach für einen anderen einspringen, was die verpflichtende Bearbeitung von Asylanträgen angeht. Dieser Rechtsauffassung bestätigte der Europäische Gerichtshof EuGH im Juli 2017.

Flüchtlinge im September 2015 auf dem Hauptbahnhof in München

Flüchtlinge im September 2015 auf dem Hauptbahnhof in München

Aber auch ohne die Ausübung des Selbsteintrittsrechts werde der Mitgliedstaat, in dem der Antrag auf internationalen Schutz gestellt wurde, zuständig (Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 Dublin-III-VO), "wenn sich keine Anhaltspunkte für die Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates feststellen lassen", argumentiert die Regierung. Außerdem finde "ein Zuständigkeitsübergang auf den Mitgliedstaat, in dem sich der Antragsteller aufhält, statt, wenn die Frist zur Stellung eines Aufnahmegesuchs nicht eingehalten wird (Artikel 21 Absatz 1 Satz 3 Dublin-III-VO) oder der Antragsteller nicht innerhalb der vorgesehenen Überstellungsfristen in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt wird (Artikel 29 Dublin-III-VO)".

Gutachten sorgt für Diskussionen

Kurz vor der Bundestagswahl im September 2017 sorgte dann ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags für Schlagzeilen. Dieses war zu diesem Zeitpunkt allerdings bereits seit Monaten öffentlich zugänglich und datiert vom Mai 2017. Die Gutachter beleuchten unter anderem die Frage, ob die Regierung den Bundestag bei Entscheidungen zur Flüchtlingspolitik hätte stärker beteiligen müssen. Allerdings kommen die Gutachter dabei zu keinem klaren Ergebnis, sondern stellen verschiedene Rechtsauffassungen gegenüber, ohne Position zu beziehen.

Die Bundestagsjuristen schrieben unter anderem, man "könne argumentieren", dass eine so weitreichende Entscheidung der parlamentarischen Zustimmung bedurft hätte. "Die grundsätzlich plausible Pflicht des Gesetzgebers, wesentliche Entscheidungen selbst zu treffen, lässt sich im konkreten Fall allerdings nur schwer ermitteln." Dann listen die Juristen Argumente für beide Positionen auf.

Kontrollen ab 13. September

Merkel konnte Anfang September 2015 die Grenze also gar nicht erst rechtswidrig öffnen, da sie bereits offen war. Allerdings schloss die Bundesregierung die Grenze nicht und erklärte sich bereit, Tausende Flüchtlinge aus Ungarn aufzunehmen, was ein Signal für viele weitere Menschen auf der Flucht war. Juristisch wurde die Rechtsauffassung der Regierung durch den EuGH indirekt bestätigt.

Allerdings führte Deutschland bereits kurz darauf, am 13. September 2015, an der deutsch-österreichischen Grenze Kontrollen ein. Die Regierung erklärte im Januar 2016 auf Anfrage der Linksfraktion, dieses Vorgehen sei erforderlich gewesen,

um wieder zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms (einschließlich von Fahndungsüberprüfungen und erkennungsdienstlicher Maßnahmen an der Grenze und/oder im Inland) zu gelangen und Aspekten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen.

Im April dieses Jahres gab Bundesinnenminister Seehofer bekannt, die Kontrollen zu Österreich um sechs Monate verlängern zu wollen. Nun fordert der CSU-Politiker im "Asylstreit", Deutschland solle alle bereits in anderen EU-Staaten registrierte Flüchtlinge an der Grenze zurückweisen.

Von Januar bis Mitte Juni 2018 wurden laut einer Statistik des Bundesinnenministeriums, die der "Passauer Neuen Presse" vorliegt, 18.349 Asylsuchende aufgenommen, die bereits in der Fingerabdruckdatei Eurodac registriert waren. Damit hätten sie nach der europäischen Dublin-III-Verordnung eigentlich in dem EU-Land das Asylverfahren abschließen müssen, in das sie zunächst eingereist waren.

Insgesamt stellten im laufenden Jahr bislang rund 78.000 Menschen einen Asylantrag in Deutschland.