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Medienrecht Worum es im Streit mit RT DE geht

Stand: 05.02.2022 15:46 Uhr

Das Verbot des Fernsehprogramms von RT DE wirft eine Grundfrage auf: Wie soll mit ausländischer Propaganda umgegangen werden? Das Medienrecht enthält Möglichkeiten, Medienfreiheit ist jedoch ein überragendes Gut.

Die russische Botschaft in Berlin nennt es eine "erste Phase von Gegenmaßnahmen". Auf der Website von RT DE ist von "Vergeltungsmaßnahmen" die Rede: die Anordnung, das Büro der Deutschen Welle in Moskau zu schließen und den Mitarbeitern die Akkreditierung zu entziehen. Darüber hinaus wird die Ausstrahlung der Deutschen Welle über Satellit und "sonstige Kommunikationsmittel" in Russland verboten.

Was fehlt, ist eine juristische Begründung für das Ende der Deutschen Welle in Russland. Folglich sprach Intendant Peter Limbourg von "Willkür" und einer "Überreaktion der russischen Regierung". Die Kommission zur Zulassung und Aufsicht (ZAK) hatte lediglich die bundesweite Ausstrahlung des Fernsehprogramms RT DE verboten, das seit dem 16. Dezember 2021 auf Sendung ist. Davon unberührt sind alle anderen Medienaktivitäten, die RT seit 2014 in Deutschland betreibt, darunter Video-Shows. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weiter ungehindert in Deutschland leben und arbeiten.

Noch vor der Anordnung des Außenministeriums in Moskau kündigte RT DE an zu klagen. Der Fall wirft eine grundlegende Frage auf: Welche medienrechtlichen Möglichkeiten gibt es für den Umgang mit ausländischer Propaganda und Desinformation, ohne die Medienfreiheit einzuschränken?

"Keine politische Aktion gegen Russland"

Die aktuelle Entscheidung der ZAK bezog sich allein auf die Frage des Standorts und damit die Zuständigkeit der deutschen Behörden. Die ZAK geht davon aus, dass Veranstalter die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin ist. Entsprechend müsste das Unternehmen bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) eine bundesweite Fernsehlizenz beantragen.

Rechtsanwältin und Medienexpertin Anja Zimmer verweist darauf, dass in diesem Fall die gleichen Kriterien angewandt worden seien wie bei "Bild TV". Auch "Bild" musste für sein Fernsehprogramm eine Sendelizenz beantragen. "Das ist also einfache Rechtsdurchsetzung, keine politische Aktion gegen Russland", sagte Zimmer im Interview mit tagesschau.de.

Entscheidend sei, wo sich der Ort der redaktionellen Verantwortung befinde. RT DE hatte vor einem Jahr angekündigt, Ende 2021 ein deutsches Fernsehprogramm starten zu wollen. Es hatte dazu mehr als 200 Stellen für den Standort Berlin ausgeschrieben sowie ein Studio und Redaktionsbüros in Berlin Adlershof eingerichtet. Zum Sendestart verschickte die RT DE Productions GmbH Grußkarten aus Berlin.

Umgehung deutscher Regeln verboten

Jedoch änderte RT DE bereits im Juni 2021 sein Impressum. Als redaktionell verantwortlich ist seitdem die Mutterorganisation TV Novosti in Moskau angegeben. Zu dieser Zeit beantragte TV Novosti erfolglos eine Fernsehlizenz in Luxemburg. In Serbien erlangte TV Novosti schließlich eine Sendeerlaubnis. Gültig sei sie in Deutschland auf Grundlage des Europäischen Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen (ECTT).

Zimmer verweist auf eine Regelung in diesem Abkommen: Es dürfe nicht dazu genutzt werden, die in Deutschland geltenden Regelungen zu umgehen. "Das wäre Rechtsmissbrauch." Das sei der Fall, wenn ein Programm an einen anderen Staat gerichtet sei, sich der Veranstalter den Regeln dieses Staates aber entziehen wolle - in diesem Fall dem Gebot der Staatsferne in Deutschland.

Staatsferne vor Gericht bestätigt

Dieses im Medienstaatsvertrag vorgegebene Gebot führte im Falle eines anderen Programms zur Verwehrung einer Sendelizenz, und zwar aufgrund einer Finanzierung aus dem russischen Staatshaushalt, wie das auch bei RT der Fall ist.

Dabei handelt es sich um den Radiosender Mega Radio SNA. Dieser erhielt 2018 keine Lizenz für das Berliner DAB+Netz. Die Begründung: Er sei in hohem Maße vom staatlichen russischen Medienunternehmen Rossiya Segodnya abhängig. Dieses lieferte täglich etwa zwölf Stunden Programm und zahlte dafür eine Vergütung an Mega Radio.

"Die Programmverantwortung liegt in einem solchen Fall bei demjenigen, der das Programm zuliefert", erklärt Zimmer. Die Entscheidung sei vom Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht Berlin bestätigt worden. Auch das Bundesverfassungsgericht habe sich mehrfach mit dem Fall befasst.

Journalistische Sorgfaltspflicht

Mega Radio SNA sendet weiterhin in anderen DAB-+-Netzen in Deutschland sowie im Internet und wurde im Dezember von der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein gerügt: Die Aufsichtsbehörde beanstandete eine von SNA-Radio zugelieferte Nachrichtenmeldung zu Covid-19-Impfungen, weil "für das Verständnis des Nachrichteninhalts entscheidende Informationen" fehlten. Dies stelle einen Verstoß gegen den Medienstaatsvertrag dar.

Zimmer erklärt: "Die Medienanstalten können überprüfen, ob journalistische Sorgfaltspflichten eingehalten wurden. Dabei wird nicht geschaut, ob der Inhalt stimmt, sondern ganz formal, ob tatsächlich recherchiert wurde. Maßstab ist der Pressekodex."

Die Meinungs- und Pressefreiheit seien in Deutschland ein "überragend wichtiges Gut". "Der Gesetzgeber hat sich für eine sehr beschränkte Kontrolle entschieden." Es gibt nur wenige Regeln für den Umgang mit Desinformation und Propaganda. Privatpersonen können sich gegen Beleidigungen und falsche Tatsachenbehauptungen wehren. Bei Verleumdung oder Holocaust-Leugnung greift das Strafrecht.

Propaganda als solche benennen

Zimmer stellt klar: "Ausländische Staatspropaganda ist nicht dasselbe wie unabhängiger Journalismus und sollte daher auch nicht den gleichen Schutz genießen. Denn unwahre Tatsachenbehauptungen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit." Propaganda sei ein typisches Beispiel für Angriffe auf demokratische Institutionen. Dagegen müsse man sich wehren können.

"In vielen Fällen dürfte es schon helfen, das Kind beim Namen zu nennen." Insofern sei Transparenz ein wichtiger Faktor bei der Regulierung. "Denn nur wenn ich weiß, wer hinter einer Information steckt, kann ich sie auch richtig einordnen."

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete tagesschau24 am 04. Februar 2022 um 15:00 Uhr.