Besucher beim Oktoberfest 2017

Berichte über das Oktoberfest Einstweilige Verfügung gegen die FAZ erlassen

Stand: 08.11.2017 15:42 Uhr

Das Landgericht Hamburg hat der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" eine falsche Tatsachenbehauptung zur Berichterstattung des ARD-faktenfinders über das Oktoberfest untersagt. Die FAZ hatte der tagesschau vorgeworfen, aus einem Missverständnis seien "echte Fake News" gemacht worden.

Von Patrick Gensing, tagesschau.de

In einem Rechtsstreit um einen Artikel der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das Blatt erlassen. Der NDR hatte diese beantragt, nachdem die FAZ der tagesschau vorgeworfen hatte, sie habe "echte Fake News" verbreitet. Die FAZ bezog sich dabei auf einen Beitrag des ARD-faktenfinder, in dem die Besucherzahlen am ersten Wochenende des diesjährigen Oktoberfestes thematisiert worden waren.

AfD sprach von "gähnender Leere"

Die AfD hatte zuvor in einem Facebook-Post behauptet, es seien "kaum Besucher" auf der Wiesn gewesen und es herrsche dort "gähnende Leere". Diese Behauptungen überprüfte der ARD-faktenfinder. Ergebnis: "Kaum Besucher" und "gähnende Leere" waren schlicht falsch.

Screenshot AfD zu Oktoberfest

Screenshot des AfD-Postings

In dem Bericht des ARD-faktenfinder hieß es weiter, dass die Gesamtzahlen beim Oktoberfest schwanken, seit 2011 rückläufig sind - und sich eine Bilanz erst am Ende ziehen lasse. Zudem hatte der ARD-faktenfinder stichprobenartig bei anderen großen Volksfesten nach Zahlen geschaut und keinen Rückgang festgestellt. Die AfD hatte suggeriert, dass es insgesamt seit 2015 Probleme bei der Durchführung von Volksfesten gebe.

Schwere Vorwürfe der FAZ

In der FAZ warf Rainer Meyer, der vor allem unter dem Pseudonym "Don Alphonso" bloggt und twittert, der tagesschau dennoch vor, aus einem "'Missverständnis' echte Fake News" gemacht zu haben.

Wegen dieser Behauptung leitete der NDR rechtliche Schritte ein; beim Landgericht Hamburg beantragte der Sender schließlich eine einstweilige Verfügung. Diesem Antrag folgte das Gericht und untersagte der FAZ mit Beschluss vom 3. November 2017 die Behauptung: "Und die 'Tagesschau [...] macht mit einem 'Missverständnis' echte Fake News: Indem sie gegenüber ihren Lesern eine offizielle Bestätigung für ihre Zahlentricksei suggeriert, die es seitens der Pressestelle nicht gibt."

Bei Zuwiderhandlung gegen die einstweilige Verfügung droht der FAZ ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Die FAZ entfernte die erwähnten Behauptungen mittlerweile aus der Online-Ausgabe des Artikels. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann das Blatt aber noch Rechtsmittel einlegen.