Ein beschmiertes Wahlplakat vor der Landtagswahl 2017 in Niedersachsen
FAQ

Beschädigung von Wahlwerbung Kann Plakate übermalen bestraft werden?

Stand: 16.05.2019 18:42 Uhr

Ob der Kandidatin "nur" mit Filzstift eine Brille verpasst oder das Wahlplakat komplett übermalt wird - rechtlich gesehen ist beides Sachbeschädigung. Was droht da? Und was ist bei extremen Plakaten?

Von Julian Köster-Eiserfunke, ARD-Rechtsredaktion Karlsruhe

Welche Strafen drohen, wenn Wahlplakate beschmiert oder zerstört werden?

Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen begeht man eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Es kommt auch nicht darauf an, ob man das Plakat zerreißt, etwas draufmalt oder draufklebt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher.

Ausnahmen gibt es nur dann, wenn man ohne weiteres den ursprünglichen Zustand wiederherstellen kann - etwa bei einem leicht ablösbaren Klebestreifen. Wenn man von der Polizei erwischt wird, droht ein Strafverfahren. Häufig wird man eine Geldstrafe zahlen müssen. Das gilt übrigens auch nach der Wahl.

Darf man Wahlplakate mit nach Hause nehmen?

Wenn man Wahlplakate einfach mitnimmt, sie aber äußerlich so lässt, wie sie sind, begeht man keine Sachbeschädigung. Dafür droht dann ein Strafverfahren wegen Diebstahls. Das Strafgesetzbuch sieht hierfür sogar noch höhere Strafen als für Sachbeschädigung vor.

Da die Parteien Eigentümer der Plakate sind, können sie Schadensersatz verlangen, wenn Plakate ersetzt werden müssen. Außerdem müssen die Täter natürlich ihr Diebesgut wieder herausgeben.

Gibt es Unterschiede, je nachdem, was auf den Plakaten draufsteht?

Nein. Sachbeschädigung bleibt Sachbeschädigung und Diebstahl bleibt Diebstahl - egal, um welches Plakat es sich handelt. Selbst wenn es einen volksverhetzenden Inhalt hat, darf der Bürger nicht selbst Hand anlegen und Selbstjustiz üben. Nur Behörden dürfen Wahlplakate unter bestimmten Voraussetzungen abhängen.

Was kann man tun, wenn man ein volksverhetzendes Plakat sieht?

In den letzten Tagen und Wochen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über den Inhalt mancher Wahlplakate. Man muss in solchen Fällen tatsächlich nicht tatenlos bleiben: Der beste Weg ist der zur Polizei. Die ermittelt dann und leitet ihr Ergebnis an die Staatsanwaltschaft weiter. Dort wird dann rechtlich geprüft, ob die Inhalte wirklich strafbar sind.

Als Bürger kann man sich aber auch direkt an die Behörden meiner Gemeinde wenden und sie auf die problematischen Plakate aufmerksam machen.

Was machen die Gemeinden, wenn sie problematische Plakate bemerken?

Die Gemeinden können auch selbst prüfen, ob Plakatinhalte gegen Gesetze verstoßen. In diesem Fall fordern sie die entsprechende Partei auf, die Plakate bis zu einem bestimmten Datum abzuhängen. Kommt die Partei dem nicht nach, hängt die Gemeinde die Plakate selbst ab. Dies war zuletzt im Landkreis Vorpommern-Greifswald geschehen, die Nachbarkreise wollen möglicherweise nachziehen. Hintergrund war ein Plakat der NPD, auf dem unter anderem die Aufschrift "Migration tötet" zu lesen ist.

Können sich Parteien gegen das Abhängen ihrer Plakate wehren?

Ja. Wird eine Partei von den Behörden zum Abhängen verpflichtet oder wird die Gemeinde selbst tätig, kann die Partei bei den Verwaltungsgerichten klagen. Das Gericht prüft dann, ob die Inhalte strafbar sind oder nicht. Es gab auch schon Fälle, in denen Städte verurteilt wurden, die Plakate wieder aufzuhängen.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Inforadio am 16. Mai 2019 um 18:34 Uhr.