Hand wirft Stimmzettel mit EU-Logo in eine Wahlurne
FAQ

Europawahl 2019 Eine Stimme für Europa

Stand: 22.05.2019 12:27 Uhr

Mit der Europawahl können die Bürger der Mitgliedsstaaten ein Signal für die Zukunft der EU setzen. Doch wer wird genau gewählt und wie läuft die Wahl ab?

Wer wird bei der Europawahl gewählt?

Bei der Europawahl 2019 entscheiden die wahlberechtigten Bürger in der EU, welche Abgeordneten in den kommenden fünf Jahren im Europäischen Parlament sitzen. Weil Großbritannien wegen der Brexit-Verschiebung entgegen der ursprünglichen Planung doch an der EuropawahI teilnimmt, werden 751 Mandate vergeben, darunter 73 an Bewerber aus Großbritannien. Nach dem Brexit werden die britischen Abgeordneten ihre Sitze verlieren. Diese Mandate werden zum Teil auf andere Mitgliedsstaaten verteilt, sodass im Europaparlament dann 705 Volksvertreter sitzen werden.

Wer wird bei der Europawahl in Deutschland gewählt?

Jeder EU-Staat entsendet eine festgeschriebene Zahl von Abgeordneten ins Europaparlament. Wie viele das jeweils sind, richtet sich im Wesentlichen nach der Einwohnerzahl des Landes. Deutschland stellt die zugelassene Maximalzahl von 96 Volksvertretern, Länder wie Luxemburg, Malta und Zypern kommen dagegen nur auf die Mindestzahl von sechs Mandaten. Die Europawahl besteht letztlich aus getrennten Wahlen in den EU-Mitgliedsstaaten. Denn die Bürger haben mit ihrer Stimme nur Einfluss darauf, welche Politiker die Sitze im Europaparlament bekommen, die ihrem Land zustehen. Die Wähler in Deutschland entscheiden also bei der Europawahl darüber, welche 96 Abgeordneten Deutschland in den kommenden fünf Jahren im Europaparlament vertreten.

Wann finden die Wahlen statt?

Das ist von Land zu Land unterschiedlich. In Deutschland und den meisten anderen Staaten werden die Bürger am 26. Mai an die Wahlurnen gerufen. Um aber verschiedene Traditionen zu berücksichtigen, ist EU-weit lediglich ein Zeitkorridor zwischen dem 23. und dem 26. Mai festgelegt. So finden in den Niederlanden, wo in der Regel an einem Donnerstag gewählt wird, die Europawahlen bereits am 23. Mai statt, in Irland am 24. Mai und in drei Ländern am 25. Mai. In Tschechien können die Bürger an zwei Tagen ihre Stimmen abgeben. In Deutschland sind die Wahllokale am 26. Mai von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet. Erste Ergebnisse dürfen erst veröffentlicht werden, wenn am Sonntagabend im letzten Mitgliedsland die Wahllokale geschossen sind.

Wer darf wählen?

In der Bundesrepublik sind bei der Europawahl alle Deutschen wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausnahmen gelten nur für jene, die außerhalb der EU leben und noch nie oder nur vor sehr langer Zeit in Deutschland gelebt haben und auch keine andere unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik nachweisen können. Deutsche, die in einem anderen EU-Staat wohnen, können selbst entscheiden, ob sie die Europaabgeordneten ihres Gastlandes mitwählen wollen oder die deutschen Vertreter im Europaparlament. Umgekehrt sind auch Bürger anderer EU-Staaten in der Bundesrepublik wahlberechtigt, wenn sie seit mindestens drei Monaten hier leben und mindestens 18 Jahre alt sind. Allerdings müssen sie sich entscheiden, ob sie hier oder in ihrem Heimatland ihre Stimme abgeben wollen. Eine doppelte Stimmabgabe in beiden Ländern ist verboten.

Wie viele Menschen in Deutschland sind wahlberechtigt?

Bei der Europawahl 2019 sind in der Bundesrepublik 64,8 Millionen Menschen wahlberechtigt. 60,8 Millionen von ihnen sind deutsche Staatsbürger und 3,9 Millionen Bürger aus anderen EU-Staaten.

Wie viele Stimmen hat jeder Wähler?

Bei der Europawahl in Deutschland hat jeder Wähler eine Stimme. Sie wird für die Liste einer Partei abgegeben. Die Reihenfolge der einzelnen Kandidaten auf diesen sogenannten geschlossenen Listen legen die Parteien vorher fest. Die Wähler haben darauf - anders als zum Beispiel bei vielen Kommunalwahlen - mit ihrer Stimmabgabe keinen Einfluss.

Stimmzettel für die Wahl zum Europäischen Parlament

Auf dem Stimmzettel für die Europawahl können sich die Wähler für die Liste einer Partei entscheiden.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

In Deutschland treten bei der Europawahl 41 Parteien und Vereinigungen an. Fast alle kandidieren dabei in allen 16 Bundesländern mit einer gemeinsamen Bundesliste. Eine Ausnahme bilden nur die beiden Unionsparteien, die sich keine Konkurrenz machen wollen. Die CDU tritt daher in 15 Bundesländern mit Landeslisten an und ist in Bayern nicht wählbar. Die CSU stellt sich dagegen nur in Bayern mit einer Landesliste zur Wahl. Damit stehen deutschlandweit auf allen Stimmzetteln 40 Parteien. Die Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und richtet sich nach dem dortigen Abschneiden der Parteien bei der Europawahl 2014.

Gilt bei der Europawahl die Fünf-Prozent-Hürde?

In Deutschland nicht. Die Fünf-Prozent-Hürde, die bis zur Europawahl 2009 galt, erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 für verfassungswidrig. Die daraufhin vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde verstieß laut einem Urteil der Karlsruher Richter vom Februar 2014 ebenfalls gegen das Grundgesetz. Das führt dazu, dass seit 2014 bei Europawahlen in Deutschland keine Sperrklausel mehr gilt.

Kleine Parteien haben dadurch gute Chancen, zumindest mit einem Abgeordneten ins Europaparlament gewählt zu werden. 2014 zogen aus Deutschland 14 Parteien ins Europäische Parlament ein, sieben von ihnen mit jeweils einem Sitz. Insgesamt acht EU-Staaten haben eine Fünf-Prozent-Klausel, in Italien, Österreich und Schweden liegt sie bei vier Prozent, in Griechenland bei drei, in Zypern bei 1,8 Prozent. Die anderen EU-Staaten verzichten auf eine Sperrklausel. Schon jetzt steht fest, dass es bei der folgenden Europawahl im Jahr 2024 eine Neuerung geben wird. Bis dahin müssen aufgrund einer Änderung des EU-Direktwahlakts die großen EU-Staaten, die mindestens 35 Abgeordnete des Europaparlaments stellen, eine Sperrklausel zwischen zwei und fünf Prozent in ihrem Wahlrecht verankert haben. Das wird insbesondere Deutschland und Spanien treffen.

Richter des Bundesverfassungsgerichts

Sowohl die Fünf-Prozent-Hürde als auch eine danach beschlossene Drei-Prozent-Hürde sind laut Bundesverfassungsgericht bei Europawahlen verfassungswidrig.

Wie funktioniert die Sitzverteilung?

Europaweit folgen die Europawahlen dem Grundsatz der Verhältniswahl. Das bedeutet, dass die Sitze an die Parteien entsprechend ihrem Stimmenanteil vergeben werden. Nach dem Wegfall der Sperrklausel werden dabei in Deutschland alle Parteien in die Berechnung der Sitzverteilung einbezogen. Um einen der Sitze zu gewinnen, genügt hierzulande voraussichtlich bereits weniger als ein Prozent der Stimmen - bei der Europawahl 2014 erhielten die ÖDP und "Die Partei" mit Stimmenanteilen von 0,63 Prozent bereits jeweils ein Mandat. Die Sitzverteilung errechnet sich in Deutschland nach dem sogenannten Divisorverfahren mit Standardrundung (nach Sainte-Laguë/Schepers). Demzufolge wird die Stimmenzahl jeder Partei jeweils durch dieselbe Zahl geteilt: den Divisor. Die Ergebnisse werden dann gerundet und ergeben die Mandate jeder Partei. Damit bei dieser Rechnung immer genau die Zahl der zu vergebenden Sitze herauskommt, muss der passende Divisor bei jeder Wahl durch Probieren neu ermittelt werden.

Leerer Plenarsaal der Europaparlaments in Straßburg

Wegen des verschobenen Brexit-Termins werden bei der Europawahl 751 Abgeordnete gewählt, darunter 96 aus Deutschland.

Was ist neu im Vergleich zur vorigen Europawahl?

Neu ist in Deutschland, dass erstmals Bürger wahlberechtigt sind, die der Betreuung in allen Angelegenheiten bedürfen. Dabei handelt es sich überwiegend um Menschen mit Behinderungen. Das Bundesverfassungsgericht entschied im April, dass der Ausschluss dieser Bürger vom Wahlrecht nicht mehr angewendet werden darf. Die Entscheidung betrifft etwa 80.000 Menschen. Weil die Richter die Neuerung aufgrund eines Eilantrags erst wenige Wochen vor der Wahl festschrieben, mussten die Betroffenen aber bei dieser Europawahl bis spätestens zum 5. Mai die Aufnahme ins Wählerverzeichnis beantragen oder bis zum 10. Mai Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.

Weil Großbritannien entgegen den ursprünglichen Ankündigungen doch an der Europawahl teilnimmt, werden - wie schon 2014 - insgesamt 751 Abgeordnete gewählt, darunter 73 britische. Ziel der Regierung in London ist es aber, dass die britischen Abgeordneten ihr Mandat gar nicht antreten, weil der Brexit bis zur konstituierenden Sitzung des Europaparlaments am 2. Juli vollzogen sein soll. Sobald Großbritannien die EU verlässt, können die frei werdenden Sitze dann teilweise durch Kandidaten aus anderen Staaten nachbesetzt werden, um auf die Größe von 705 Sitzen zu kommen, die die Staats- und Regierungschefs auf einem EU-Gipfel im Juni 2018 für die Zeit nach dem Brexit beschlossen hatten. Die britischen Mandate sollen nach dem Ausscheiden Großbritanniens nur teilweise neu verteilt werden, um Spielraum für mögliche EU-Erweiterungen der kommenden Jahre zu haben

Was passiert nach der Wahl?

Das neu gewählte Europaparlament kommt am 2. Juli zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und eröffnet damit die fünfjährige Wahlperiode. Schon unmittelbar nach der Wahl werden Verhandlungen zwischen Parteien aus allen EU-Staaten beginnen, um die Bildung von Fraktionen auszuhandeln. Um eine Fraktion im Parlament zu bilden, müssen sich ihr mindestens 25 Abgeordnete aus mindestens sieben Ländern anschließen.

Ein weiteres wichtiges Thema der Wochen nach der Wahl ist die Entscheidung über den künftigen Präsidenten der EU-Kommission. Dieser wird zwar durch das Parlament gewählt. Das Vorschlagsrecht liegt aber bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten. Um die Rolle des Parlaments in diesem Verfahren zu stärken, wollen die europäischen Parteienfamilien wie schon 2014 nur einen Kommissionspräsidenten wählen, der vorher als Spitzenkandidat bei der Europawahl ins Rennen gegangen ist und der damit aus ihren Reihen kommt. De facto ist aber ein Konsens zwischen den Abgeordneten und den Regierungen der EU-Staaten notwendig, sodass möglicherweise zähe Verhandlungen zu erwarten sind.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete das Erste in der Wahlarena am 07. Mai 2019 um 20:15 Uhr.