
Europäischer Gerichtshof Abgas-Software in Dieselautos illegal
Stand: 17.12.2020 10:38 Uhr
Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Diesel-Skandals hat der Europäische Gerichtshof eine Software zur gezielten Verbesserung von Abgaswerten in Autos für illegal erklärt. Besitzer älterer Diesel-Pkw könnten profitieren.
Autohersteller dürfen keine Abschalteinrichtungen nutzen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern. Eine entsprechende Software zur Schönung der Abgaswerte beim Zulassungstest hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) für illegal erklärt. Das Urteil könnte die Rechte von Besitzern älterer Dieselfahrzeuge deutlich stärken.
EuGH begrenzt Zulässigkeit von Abschalteinrichtungn bei Diesel-Pkws
tagesschau 16:00 Uhr, 17.12.2020, Claudia Kornmeier, SWR
Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessert, erklärte das Gericht. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertige eine solche Abschalteinrichtung nicht.
In dem EuGH-Verfahren wurde gegen einen Hersteller aus Frankreich wegen arglistiger Täuschung ermittelt. In den Gerichtsakten wird dieser nur mit "X" bezeichnet. Volkswagen hat jedoch bestätigt, dass es um seine Fahrzeuge geht. Im Kern ging es um die Bewertung einer Software, die erkennt, ob ein Auto für Zulassungstests im Labor geprüft wird.
Software verbessert gezielt Abgaswerte
Dabei erkennt eine Steuerungssoftware, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet, erhöht dann über ein Ventil die Abgasrückführung in den Motor und verbessert so die Abgaswerte. Die vorgeschriebenen Grenzwerte werden dadurch auf dem Prüfstand eingehalten. Im Normalbetrieb auf der Straße wird die Abgasrückführung dann aber gedrosselt, wodurch das Fahrzeug wieder deutlich mehr Emissionen ausstößt.
Der EuGH musste im vorliegenden Fall zwei wesentliche Fragen beantworten: Handelt es sich bei der Software um eine "Abschalteinrichtung"? Diese sind laut EU-Recht grundsätzlich verboten, es gibt aber Ausnahmen, unter anderem, wenn die Abschalteinrichtung nötig ist, "um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen" oder "den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten". Die zweite Frage war also: Fällt diese Software unter die Ausnahme?
VW-Dieselskandal noch nicht beendet
Die zuständige Generalanwältin Eleanor Sharpston hatte letztere Frage in ihrem Gutachten zum Fall im Frühjahr eindeutig verneint. Der EuGH folgte dieser Einschätzung nun.
Im September 2015 war bekannt geworden, dass Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft.
(Rechtssache C-693/18)
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