EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung Deutschland droht Verfahren aus Brüssel

Stand: 18.04.2011 18:14 Uhr

Deutschland droht ein Verfahren aus Brüssel, weil es eine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht in deutsches Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie aus dem Jahr 2006 sieht vor, dass EU-Länder Telefon- und Internetanbieter verpflichten müssen, Daten zu sammeln.

Von Christoph Prössl, NDR-Hörfunkstudio Brüssel

Der Druck auf Deutschland, ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen, wächst. Aus einem Bericht der Kommission geht hervor, dass Deutschland zu einer Gruppe von fünf EU-Ländern gehört, die bislang eine Richtlinie aus dem Jahr 2006 nicht umgesetzt haben. Diese sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten Telefonanbietern und Internetfirmen auferlegen, Daten von Verbrauchern zu sammeln.

Gegen Schweden läuft bereits ein Vertragsverletzungsverfahren. Nun droht Deutschland auch ein solches Verfahren. Die Kommission müsse nach den eigenen Grundsätzen handeln, sagte EU-Innenkommissarin Cecialia Malmström. Sie sei dafür da, sicher zu stellen, dass die Mitgliedsstaaten die Gesetze umsetzen, die sie vorgeschlagen haben.

Die Richtlinie sieht vor, dass Telefonanbieter Verbindungsdaten speichern - etwa die Länge des Gesprächs, den Zeitpunkt, von wo aus telefoniert wurde, und mit wem. Auch Internetdaten sollen erfasst werden: Wer hat wem eine Email geschickt und wer surfte auf welchen Internetseiten? Anbieter sollen die Daten sechs Monate bis zwei Jahre speichern. Es handele sich um Angaben, die zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus wichtig seien, sagte Malmström: "In der EU konnte die europäische Polizeibehörde Europol eine Operation durchführen, die einen Pädophilen-Ring von über 70.000 Mitgliedern auffliegen ließ und die Identität von knapp 700 Personen aufdeckte. Dadurch konnte die weitere Ausbeutung von 200 Kindern verhindert werden."

Forderungen nach besserem Datenschutz

Pro Jahr gebe es in der EU zwei Anfragen pro Polizist - wie die Kommission statistisch festhält. Konkreter konnte Malmström den Erfolg jedoch nicht bemessen, beispielsweise ob es durch die Richtlinie eine höhere Aufklärungsquote gebe. Doch die Kommissarin sieht auch Verbesserungsbedarf bei der Richtlinie. Beispielsweise würden die Mitgliedsstaaten bei unterschiedlichen Vergehen auf die Daten zugreifen. Außerdem sei in einigen Staaten der Zugriff nur nach richterlichem Beschluss möglich, in anderen Ländern reiche die Unterschrift eines Polizeibeamten. Deswegen möchte sie Verbesserungsvorschläge machen. Außerdem müsste der Datenschutz verbessert werden, sagte Malmström.

Nun muss Deutschland handeln. Ein Gesetzesvorschlag, den die Koalition vorbrachte, wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt. Die Union kann mit den Vorgaben aus Brüssel leben, die FDP ist gegen die Vorratsdatenspeicherung und fordert ein Verfahren, bei dem die Daten nur einige Tage gespeichert werden und schnell für die Ermittler zugängig sind. Einem Kompromiss dürfte Streit voraus gehen.