"LuxLeaks"-Affäre Gericht verlangt Whistleblower-Würdigung
In der "LuxLeaks"-Affäre um Steuerdeals für Großkonzerne hat Luxemburgs höchstes Gericht die Haftstrafe gegen einen Informanten aufgehoben. Die Richter sind der Ansicht, dass der Whistleblower zu wenig gewürdigt wurde.
Das Urteil ist ein Erfolg für den französischen Whistleblower Antoine Deltour. Das höchste Gericht von Luxemburg kippte seine Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung, die das Berufungsgericht ihm zuvor aufgelegt hatte. Auch die Geldbuße in Höhe von 1500 Euro wurde aufgehoben. Denn die Richter sind der Ansicht, dass Deltour bislang nicht richtig als wichtiger Informant gewürdigt wurde.
Der ehemalige Mitarbeiter der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers habe in der Absicht gehandelt, die fragwürdigen Steuerdeals zwischen luxemburgischen Finanzbehörden und internationalen Konzernen aufzudecken, durch die die Unternehmen Steuern in Milliardenhöhe einsparten. Aus diesem Grund habe Deltour die vertraulichen Dokumente aus der Datenbank seines Arbeitgebers gestohlen und an einen Journalisten weiter gegeben. Sein Motiv sei also die Wahrheitsfindung gewesen - das müsse vom Gesetz geschützt werden.
"Endlich ein Erfolg für Whistleblower"
Ein gutes Urteil, findet der Grünen-Europaabgeordnete Sven Giegold: "Endlich ein Erfolg für Whistleblower Antoine Deltour. Das begrüßen wir außerordentlich. Seit Jahren fordern wir, dass Menschen, die im Interesse des Gemeinwohls, Missstände und Rechtsbrüche aufklären, nicht als Geheimnisverräter bestraft werden können."
Anders bewerteten die Richter des höchsten Luxemburger Gerichts dagegen den Fall des zweiten Informanten in der "LuxLeaks"-Affäre. Für Raphael Halet bleibt die Geldstrafe von 1000 Euro bestehen. Denn er habe erst gehandelt, als die Affäre bereits hochkochte. Zudem hätten die Dokumente, die er beisteuerte, keine neuen Erkenntnisse in der "LuxLeaks"-Affäre gebracht.
Das heutige Urteil geht nun zurück zum Berufungsgericht. Eine mit anderen Richtern besetzte Kammer wird erneut darüber beraten.

Für die beiden Whistleblower Raphael Halet (l.) und Antoine Deltour ist der lange juristische Weg noch nicht zu Ende.<br/>
Sicherheit vor Strafverfolgung
Der "LuxLeaks"-Prozess wirft die spannende Frage auf, wann Geheimnisverrat strafbar ist und wann nicht - und inwieweit Informanten gesetzlich geschützt werden sollen.

Sven Giegold will, dass Whistleblower in der EU besser geschützt werden.
Sven Giegold von den Grünen ist der Ansicht, dass die EU hier dringend nachbessern muss: "Wir brauchen daher jetzt gesetzlichen Schutz, der europaweit garantiert, dass Menschen, die etwa Milliardenschäden fürs Gemeinwohl abwenden, dadurch, dass sie geheime Informationen öffentlich machen, dass die sicher geschützt sind vor Strafverfolgung und Schadensersatzansprüchen."