
Beschluss der ILO Ein Vertrag gegen Belästigung im Job
Stand: 21.06.2019 15:27 Uhr
187 Länder haben einen Vertrag erarbeitet, um Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz zu bekämpfen. In den einzelnen Ländern sollen daraus nun Gesetze werden. Doch ein strittiger Punkt blieb ausgeklammert.
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat erstmals einen internationalen Vertrag gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz verabschiedet. Zwei Wochen war darüber verhandelt worden. Der Diskussionsleiter, der Schweizer Jean-Jacques Elmiger, nannte den Beschluss einen "historischen Moment".
Die ILO (International Labour Organization) ist eine Sonderorganisation der UN, die in Genf tagt. Je nach Land und Sprache wird auch als IAO (Internationale Arbeitsorganisation) oder OIT (Organisation internationale du Travail) abgekürzt. In ihr sind Regierungen, Arbeitgeber und Gewerkschaften aus 187 Ländern zusammengeschlossen. Die Konvention gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wird nur in jenen Ländern Gesetzesrealität, die den Text ratifizieren.
Länder müssen Vertrag ratifizieren
Im Falle einer Ratifizierung sollen die Unterzeichnerstaaten mit gesetzlichen Regelungen dafür sorgen, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz "verboten" werden. Dazu sollen Kontrollmechanismen eingeführt und Sanktionen angedroht werden.
Auf der Grundlage der Konvention sollen Arbeitnehmer künftig das Recht erhalten, sich aus Situationen zurückzuziehen, in denen sie berechtigte Gründe zu der Annahme haben, dass Leben, Gesundheit oder Sicherheit durch Gewalt oder Belästigung "unmittelbar gefährdet" sind. Die Regelungen sollen auf öffentliche und private Räume anwendbar sein, die als Arbeitsstätte dienen, außerdem gelten sie für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsplatz.
Garantien für Lesben und Schwule waren umstritten
Der strittige Punkt von Garantien für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und Intersexuelle (LGBTI) wurde bei der Beschlussfassung der ILO ausgeklammert. Alana Matheson von der Arbeitgeberseite zeigte sich darüber "enttäuscht".
Nach Angaben aus Verhandlungskreisen stammten die entscheidenden Einwände gegen die Einbeziehung der LGBTI-Rechte von einigen afrikanischen Ländern.
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