Syrer auf der Flucht aus Raqqa

UN-Flüchtlingspakt Ein Abkommen für die Vertriebenen

Stand: 21.11.2018 05:23 Uhr

In Deutschland wird über den UN-Migrationspakt debattiert. Die Vereinten Nationen planen zudem ein weiteres Abkommen - für die, die durch Krieg und Verfolgung ihre Heimat verloren haben.

Nadia Murad wurde als Jesidin im Irak von der Terrormiliz "Islamischer Staat" verschleppt und als Sexsklavin missbraucht. Ihre Mutter: ermordet. Sechs ihrer Brüder: ermordet. 

"Wenn Enthauptungen, sexuelle Versklavung und Vergewaltigung von Kindern und die Tötung von Millionen von Menschen nicht zur Flucht zwingen - was dann? Auch wir möchten leben und haben doch ein Recht darauf. Wir doch auch!", äußerte sich Murad in einer Rede vor den UN.

Nadia Murad

Nadia Murad wurde vom IS entführt, ihre Familie wurde ermordet.

Laut UN 68 Millionen Vertriebene weltweit

Deutschland hat Murad als Flüchtling aufgenommen. Dieses Jahr hat die Vorkämpferin für Flüchtlingsrechte den Friedensnobelpreis erhalten. Ihre furchtbare Biografie steht stellvertretend für die von etwa 68 Millionen Menschen - so viele Vertriebene gibt es weltweit laut den Vereinten Nationen. Die meisten davon irren in ihren Heimatländern umher, aber rund 25 Millionen sind über die Grenzen geflohen. Ihrer Not will der "Globale Pakt für Flüchtlinge" mit einem internationalen Lösungsansatz begegnen.

Für UN-Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi ist der Pakt ein Meilenstein: "Dieses neue Modell ist natürlich ausgerichtet auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge, aber genauso so sehr auf die Unterstützung der Gastgeberländer."

Abkommen nicht rechtlich bindend

Der Flüchtlingspakt ist nicht zu verwechseln mit dem Migrationspakt. Der kümmert sich in erster Linie um Arbeitsmigranten, nicht um die vor Krieg und Gewalt Geflohenen.

Beide Abkommen haben aber etwas gemeinsam: Sie sind rechtlich nicht bindend. Das hält auch der 24-seitige Flüchtlingspakt gleich in seiner Einleitung fest.

Und beide Abkommen haben eine lange Vorgeschichte. Mehr als zwei Jahre werden sie bereits diskutiert, verhandelt, nachgebessert. Seitdem sich nämlich im September 2016 die UN auf die "New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten" geeinigt haben. Diese Erklärung war der Grundstein. Einen Durchbruch, so nannte sie der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki Moon.

Der Text für den Flüchtlingspakt steht inzwischen. Von der Registrierung der Flüchtlinge über Bildung, Gesundheit, Arbeit und dauerhafte Aufnahme oder - vorzugsweise - eine sichere und freiwillige Rückkehr in die Heimat gibt er Empfehlungen für internationale Standards.

176 Länder haben zugestimmt

Deutschland erfülle alle wesentlichen Ziele bereits, sagt das Auswärtige Amt. Klar ist aber auch, dass andere Erstaufnahmeländer mehr Hilfe brauchen. Länder wie der Libanon etwa, wo bereits jeder sechste Einwohner ein Flüchtling ist.

176 Länder stimmten dem Flüchtlingspakt zu, auch Deutschland. Nur eines stimmte dagegen: die USA. Auch für die amerikanische Vertreterin Kerry Currie ist zwar eine berechenbare Antwort und größere Lastenteilung unter UN-Staaten unverzichtbar, aber ein weltweiter Lösungsansatz vertrage sich nicht mit der Souveränität der USA.

Die Abstimmung im Ausschuss war nur ein erster Schritt. In etwa einem Monat wird die UN-Generalversammlung über das Dokument abstimmen, so erwartet es UN-Flüchtlingshochkommissar Grandi: "Wir schulden das Millionen von entwurzelten und vertriebenen Menschen. Und wir schulden es ihren großzügigen Aufnahmeländern."

Kai Clement, Kai Clement, ARD New York, 21.11.2018 06:36 Uhr

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 21. November 2018 um 06:20 Uhr in der Sendung "Informationen am Morgen".