Durch Luftangriff zerstörte syrische Schule | AFP

Syrien UN weisen Kriegsverbrechen nach

Stand: 14.03.2017 16:39 Uhr

Gleich zwei Kriegsverbrechen hat eine UN-Untersuchungskommission dem syrischen Regime nachgewiesen: einen Angriff auf ein Wasserwerk und einen verheerenden Angriff auf eine Schule. Aber Kritik gibt es auch an den Rebellen.

Von Carsten Kühntopp, ARD-Studio Kairo

Über Wochen saßen fünfeinhalb Millionen Menschen im Großraum Damaskus Anfang des Jahres buchstäblich auf dem Trockenen. Die staatlich kontrollierten Medien in Syrien meldeten damals, dass Aufständische das Wasserwerk Ain Al-Feijeh im Barada-Tal bei Damaskus schwer beschädigt und die Quelle verunreinigt hätten.

Carsten Kühntopp ARD-Studio Kairo

Doch die "Unabhängige Internationale Untersuchungskommission" der Vereinten Nationen ist nun zu einem anderen Schluss gekommen. In ihrem Bericht heißt es, die der Kommission vorliegenden Informationen bestätigten, dass das Bombardement von der syrischen Luftwaffe ausgeführt worden sei.

Ein Arbeiter überprüft kaputtgebombte Wasserleitungen  | AFP

Das Wasserwerk in Ain Al-Feijeh versorgt Millionen Damaszener - seine Zerstörung war für sie verheerend. Bild: AFP

Keine Sprengsätze - sondern ein Luftangriff

Mindestens zwei Mal sei das Wasserwerk am 23. Dezember angegriffen worden - das zeigten unter anderem Satellitenaufnahmen und eine Analyse der Schäden an der Haupthalle. Ausdrücklich stellt die Kommission fest: "Berichte, wonach bewaffnete Gruppen die Einrichtung mit Sprengsätzen zerstört hätten, stimmen nicht mit den wahrnehmbaren physischen Belegen überein."

Mit dem zweiten Vorwurf der syrischen Regierung räumen die UN-Experten ebenfalls auf. Das Wasser sei nicht von Aufständischen ungenießbar gemacht worden - vielmehr seien bei den Luftangriffen der Armee auf Ain al-Feijeh zwei Behälter mit Treibstoff und Chlor beschädigt worden, die dann ausgelaufen seien. Das Fazit: "Der Angriff kommt dem Kriegsverbrechen gleich, Ziele anzugreifen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unverzichtbar sind."

Durch Luftangriff zerstörte syrische Schule | dpa

Bei der Attacke auf eine Schule in der Provinz Idblib wurden im Oktober Dutzende Zivilisten getötet. Bild: dpa

Auch für Luftangriff auf Schule verantwortlich

Die UN-Kommission weist der syrischen Regierung weiterhin nach, für ein Ereignis verantwortlich zu sein, das im Oktober Schlagzeilen machte: der Luftangriff auf einen Schulkomplex in Haas in der Provinz Idlib - mit mindestens 36 zivilen Opfern - 21 von ihnen Kinder unter 17 Jahren. Es war einer der bislang folgenreichsten Angriffe auf eine Schule in Syrien.

Die Experten schließen aus, dass russische Jets diesen Einsatz flogen. Vielmehr seien es zwei syrische Kampfflugzeuge gewesen, die sogenannte Fallschirmbomben abgeworfen hätten. Das ergebe sich unter anderem aus Satellitenaufnahmen, Videos, Fotos und Augenzeugenberichten. Es gebe plausible Gründe dafür, zu glauben, dass die syrische Luftwaffe den Schulkomplex Haas gezielt angegriffen habe. "Dies stellt ein Kriegsverbrechen dar, indem gezielt ein ziviles Ziel ins Visier genommen und gezielt Zivilisten angegriffen wurden." Die Kommission nennt das "skrupellos".

Ebenfalls gezielt - und ebenfalls Kriegsverbrechen - seien fortgesetzte Attacken auf Einrichtungen des Gesundheitswesens und deren Mitarbeiter durch Pro-Assad-Kräfte. Diese verwendeten zudem auch weiterhin verbotene oder geächtete Waffen, heißt es in dem Bericht.

Opposition ebenfalls in der Kritik

Hart fällt das Urteil der UN-Experten aber auch über die Kriegsführung bewaffneter Oppositioneller aus: Standrechtliche Hinrichtungen, wahllose und ungezielte Angriffe, willkürliche Festnahmen, Folter, das Verschwindenlassen von Menschen - nicht nur die Regierung, sondern auch deren Gegner verstoßen laut der Kommission immer wieder gegen die Grundsätze des Humanitären Völkerrechts.

Das Handeln aller Kriegsparteien habe "katastrophale Folgen" für die Bevölkerung. Frauen, Kinder und alte Menschen trifft dies aus Sicht der UN-Experten besonders schwer.

Über dieses Thema berichtete NDR Info am 14. März 2017 um 19:38 Uhr.