Bankabkommen mit den USA EU-Innenminister für neue Swift-Verhandlungen

Stand: 23.04.2010 14:52 Uhr

Das im Februar abgelehnte Swift-Abkommen über den Zugriff US-amerikanischer Terrorfahnder auf europäische Bankdaten ist wieder ein Stück näher gerückt. Die EU-Mitgliedsstaaten stimmten dafür, die Verhandlungen mit den USA wieder aufzunehmen. Damit setzten sie sich über Bedenken im Europaparlament hinweg.

Von Birgit Schmeitzner, ARD Berlin

Die Innenminister der Europäischen Union haben ein umstrittenes Bankdaten-Abkommen mit den USA auf den Weg gebracht. Die Vertreter der 27 Mitgliedstaaten einigten sich auf ein Mandat für die Verhandlungen mit den USA über das Bankdatenabkommen Swift. Das Votum wurde beim Treffen der europäischen Innen- und Justizminister in Brüssel einstimmig gefällt.

Mit dem Swift-Abkommen sollen US-Terrorfahnder erneut Zugang zu Daten wie Namen, Adressen und Kontonummern von Bankkunden erhalten, die grenzüberschreitende Überweisungen tätigen. Die USA und die EU wollen bis zum Sommer ein entsprechendes Abkommen unterzeichnen.

Die EU-Innenminister setzten sich mit ihrer Einigung über Bedenken im Europaparlament hinweg. Die Volksvertretung hatte einen Aufschub gefordert, um Datenschutz-Bedenken ausräumen zu können. Aus Sicht des Parlaments ist der Rechtsschutz für die Bürger nicht hinreichend gewährleistet.

Swift-Abkommen

Das Abkommen regelt den Austausch von Bankdaten zwischen den USA und Europa. Der belgische Dienstleister Swift verrechnet weltweit für die Banken Überweisungen. Und diese Angaben wie Name, Betrag, Empfänger leitet der Dienstleister an Ermittler in den Vereinigten Staaten weiter. Das Abkommen haben die EU-Innenminister Ende November 2009 beschlossen. Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft, der eine Zustimmung des Parlaments erforderlich macht. Auf öffentlichen Druck erklärte sich der Rat dazu bereit, das Parlament über Swift abstimmen zu lassen. Das Swift-Abkommen trat gemäß der ursprünglichen Entscheidung des EU-Ministerrats zunächst zum 1. Februar 2010 in Kraft, wurde aber wenige Tage später nach einer Abstimmung im Europaparlament ausgesetzt.

Swift-Abkommen im Februar abgelehnt

Das erste Swift-Abkommen war im Februar wegen Datenschutzbedenken vom Europaparlament abgelehnt worden. Seitdem ist der Zugriff für die Terrorfahnder unterbrochen. Das Mandat muss noch formell am 10. Mai verabschiedet werden.

Innenkommissarin Cecilia Malmström begrüßte den Beschluss und kündigte erste Gespräche mit den USA für Anfang Mai an. "Das Mandat beinhaltet bedeutende Datenschutz-Garantien, etwa die strikte Begrenzung auf Anti-Terrorismus-Zwecke und geeignete Rechtshilfe-Mechanismen", sagte Malmström. Die EU habe zudem das Recht, das Abkommen im Fall des Bruchs einer der Datenschutzbestimmungen zu beenden. "Die Sache eilt", fügte sie hinzu.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte, es gebe nun "eine solide Grundlage, um in den bevorstehenden Verhandlungen gleichermaßen den Erfordernissen effektiver Terrorismusbekämpfung und des gebotenen Datenschutzes Rechnung zu tragen". Er begrüßte die "deutlichen Datenschutzvorgaben" auf deren Grundlage die Bundesregierung dem Mandat zustimmen konnte.

Server zu Jahresbeginn umgezogen

Betroffen sind europäische Bank-Überweisungsdaten, die der Finanzdienstleister Swift mit Sitz in Belgien verwaltet. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen mehr als 8300 Banken weltweit ab. Die USA nutzten die europäischen Überweisungsdaten zur Terrorfahndung bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bis Ende 2009.

Seit Jahresbeginn sind die Daten jedoch statt auf Servern in den USA auf Servern in den Niederlanden und der Schweiz, daher benötigen US-Terrorfahnder die europäische Zustimmung für einen Zugriff.