
EGMR verurteilt Moskau Zu viel Unklarheit bei Politkowskaja-Mord
Stand: 17.07.2018 13:05 Uhr
Nach dem Mord an der kremlkritischen Journalistin Politkowskaja wurden 2014 mehrere Männer aus Tschetschenien verurteilt. Doch für den Straßburger Menschenrechtsgerichtshof hat Russland die Tat nicht ausreichend aufgeklärt.
Russland hat den Auftragsmord an der kremlkritischen Journalistin Anna Politkowskaja im Jahr 2006 nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nur unzureichend aufgeklärt. Ein Staat habe die Pflicht, bei einem Mord allen Hinweisen nachzugehen, erklärte der EGMR in dem jetzt verkündeten Urteil. Dies sei nicht geschehen.
Den Beschwerdeführern - Mutter, Schwester und den zwei Kindern der Enthüllungsjournalistin - sprach das Gericht eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 20.000 Euro zu (AZ 15086/07). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die preisgekrönte Journalistin der regierungskritischen Zeitung "Nowaja Gaseta" hatte sich mit Berichten über schwerste Menschenrechtsverbrechen im früheren Kriegsgebiet Tschetschenien viele Feinde gemacht. Am 7. Oktober 2006 wurde sie im Treppenhaus ihres Moskauer Wohnhauses erschossen.
Spuren zum Inlandsgeheimdienst
2014 verurteilte ein Moskauer Gericht fünf Männer wegen des Mordes zu langen Haftstrafen, zwei davon lebenslänglich. In einem separaten Verfahren wurde zudem ein hoher Beamter des Moskauer Innenministeriums zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Die eigentlichen Auftragsgeber des Mordes blieben im Dunkeln.
Die Angehörigen verwiesen auf Spuren zum russischen Inlandsgeheimdienst FSB. Diese wurden von den Behörden aber nicht verfolgt. Russland hat den Fall damit unzureichend aufgeklärt, urteilte der Straßburger Gerichtshof. Die Behörden hätten auch versäumt, Zusammenhänge zwischen der journalistischen Arbeit Politkowskajas und dem Mord zu untersuchen.
Schmerzensgeld für Pussy-Riot-Aktivisten
In einem weiteren Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs wurde mehreren Mitgliedern der Frauen-Punkband Pussy Riot Schmerzensgeld für eine Verurteilung zugesprochen.
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