Eine Frau mit einem Rosenkranz in der Hand protestiert vor dem Verfassungsgerichtshof in Warschau gegen Abtreibungen.

Polen Gericht verschärft Abtreibungsverbot

Stand: 22.10.2020 19:04 Uhr

Polen hatte bereits eines der striktesten Abtreibungsgesetze in Europa. Jetzt wird es noch einmal verschärft. Das Verfassungsgericht des Landes erklärte nun auch Abtreibungen bei Fehlbildungen für illegal.


Das oberste Gericht Polens hat den Weg für eine weitere Verschärfung des restriktiven Abtreibungsrechts freigemacht. Die vorsitzende Verfassungsrichterin Julia Przylebska erklärte ein Gesetz, das Schwangerschaftsabbrüche im Falle einer schweren Fehlbildung des Fötus erlaubt, für verfassungswidrig. Damit gab sie einem Antrag rechtskonservativer Abgeordneter statt. Diese sahen durch die Abtreibungsregelung einen Verstoß gegen den verfassungsrechtlich verankerten Schutz des Lebens. Dem gab das Gericht recht. Leben sei dem Urteil zufolge "in jeder Entwicklungsphase" zu schützen.

Die Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) setzt sich seit Jahren für eine Verschärfung des Abtreibungsrechts in Polen ein. Sie will, dass Schwangerschaftsabbrüche nur noch dann möglich sind, wenn das Leben der Mutter unmittelbar bedroht ist oder sie in Folge einer Vergewaltigung oder durch Inzest schwanger geworden ist. Das katholisch geprägte Polen hat bereits jetzt eines der stengsten Abtreibungsgesetze Europas.

Triumph der "Pro Life"-Bewegung

Die Anführerin der sogenannten "Pro Life"-Bewegung in Polen zeigte sich nach der Gerichtsentscheidung zufrieden. Das Recht auf Leben sei anerkannt worden, sagte sie nach der Urteilsverkündung. "Heute ist Polen Vorbild für Europa und die Welt. Wir stehen nicht unter dem Zwang unserer Zeit, nach links zu marschieren und die Möglichkeiten der Menschentötung zu erweitern. Lebensschutz ist möglich, und Pro-Life bringt Ergebnisse."

Es ist das erste derart politisch kontroverse Urteil des polnischen "Verfassungstribunals". Das oberste polnische Gericht wurde gleich nach dem ersten Wahlsieg der PiS-Partei 2015 in einem umstrittenen Verfahren umgebaut und gilt seit dem als befangen. Es wird seither kaum noch angerufen und wenn, dann meist von Vertretern des regierenden Lagers selbst. Richterin Przylebska gilt als enge Vertraute von PiS-Parteichef Jaroslaw Kaczynski.

Kritik an Gerichtsurteil

Menschenrechtsaktivisten und die polnische Opposition kritisierten das Urteil des Verfassungsgerichts. Kamila Gasiuk-Pihowicz von der Bürgerplattform erklärte, ein Staat, der seine Bürger per Vorschrift unmenschlich behandele, höre auf, ein Staat zu sein. "Anzuordnen, todkranke Kinder zu gebären, und dies in Paragraphen zu kleiden, ist moralisch der Tiefstpunkt, ein juristischer Sumpf." Die Verantwortung dafür trage die PiS-Regierung, sagte Gasiuk-Pihowicz.

Auch der frühere polnische Ministerpräsident Donald Tusk äußerte sich kritisch. "Das Thema Abtreibung und die Entscheidung eines Pseudo-Gerichts inmitten der grassierenden Pandemie auf die Agenda zu bringen, ist mehr als zynisch." Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatovic, erklärte, die Entscheidung sei gleichbedeutend mit einem Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen und stelle damit eine Verletzung der Menschenrechte dar. Für viele Frauen bedeute das Urteil "noch größeres Leiden".

Frauenrechtsaktivistinnen und Abtreibungsgegnerinnen demonstieren vor dem Verfassungsgerichtshof in Warschau.

Frauenrechtsaktivistinnen und Abtreibungsgegnerinnen demonstrierten heute vor dem Verfassungsgerichtshof in Warschau.

In Polen gibt es jährlich weniger als 2000 legale Schwangerschaftsabbrüche. Laut Mijatovic werden die meisten davon mit Missbildungen des Fötus begründet. Frauenrechtsorganisationen schätzen jedoch, dass jedes Jahr bis zu 200.000 Polinnen illegale Abtreibungen vornehmen lassen oder dafür ins Ausland gehen.

Mit Informationen von Jan Pallokat, ARD-Studio Warschau.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete Deutschlandfunk am 22. Oktober 2020 um 17:00 Uhr in den Nachrichten.