EU beschließt neue Sicherheitsregeln für Handgepäck Getränke verboten, Parfüm erlaubt

Stand: 24.08.2007 22:06 Uhr

Die Pläne waren schon länger bekannt, jetzt sind sie beschlossene Sache: Flüssigkeiten dürfen bei Flügen, die in der EU starten, nur noch teilweise ins Handgepäck. Die EU reagiert damit auf die vereitelten Anschlagspläne von London. Auch die maximale Größe des Handgepäcks wird vorgeschrieben.

Flugreisende in der Europäischen Union dürfen weiter Flüssigkeiten und Cremes im Handgepäck mit an Bord nehmen, allerdings gelten dafür künftig strenge Grenzen und Regeln. Die EU-Kommission verabschiedete offiziell entsprechende Vorgaben, die die Mitgliedstaaten schon Ende September gebilligt hatten. Auch die maximale Größe von Handgepäckstücken wird verbindlich vorgeschrieben.

Übergangsfristen für Größe des Handgepäcks

Die EU reagiert mit den einheitlichen Regeln auf die vereitelten Anschlagspläne von London. Dort wollten Extremisten nach Angaben der Polizei Flugzeuge auf dem Weg in die USA mit Hilfe explosiver Flüssigkeiten in der Luft sprengen. Die Regeln sollen Anfang November in Kraft treten und gelten für alle in der EU startenden Flüge; auch die Schweiz übernimmt sie. Nur für die Größenbeschränkung gilt eine sechsmonatige Übergangsfrist. Dann darf Handgepäck maximal 56 Zentimeter lang, 45 Zentimeter breit und 25 Zentimeter tief sein.

Höchstens 100 Milliliter

Mit an Bord dürfen auch künftig kleine Pflege- und Kosmetikartikel wie Zahnpasta, Kontaktlinsenflüssigkeit und Parfüm. Jede einzelne der Flüssigkeiten darf höchstens 100 Milliliter ausmachen. Alle Parfümflaschen, Zahnpastatuben und andere Flüssigkeitsbehälter müssen in eine wiederverschließbare und durchsichtige Plastiktüte mit einem Volumen von einem Liter passen.

Verboten werden dagegen größere Getränkeflaschen. Ausgenommen sind Getränke, die erst hinter der Sicherheitskontrolle in Flughafengeschäften gekauft werden. Damit sollen Umsatzeinbußen bei den Duty-Free-Geschäften verhindert werden. Ausnahmen von den strengen Regeln sollen unter anderem für Babynahrung, Medikamente und Diätnahrung möglich sein.