EU-Kandidaten Rumänien und Bulgarien Berliner Streit um Freizügigkeit

Stand: 26.08.2007 17:17 Uhr

Die Union will nun doch über die Erweiterung der EU nachverhandeln. Die Befürchtung: Mit der Unterzeichnung der EU-Beitrittsverträge für Rumänien und Bulgarien könnten Billiglöhne in Deutschland begünstigt werden.Möglich ist dies allerdings nur im Dienstleistungsbereich. Und auch hier hat Berlin breits Beschränkungen durchgesetzt.

Von Christopher Plass, HR-Hörfunkstudio Brüssel

Von einem uneingeschränkten Zugang bulgarischer oder rumänischer Arbeitnehmer auf den deutschen Arbeitsmarkt nach einem möglichen EU-Beitritt 2007 kann keine Rede sein. Zumindest, wenn es um legale Arbeitsmigration geht. Denn beide künftigen EU-Partner unterliegen mit Blick auf die Freizügigkeit der Arbeitnehmer auch jenen Beschränkungen, die schon für die meisten der zehn Neulinge vom 1. Mai 2004 gelten. Danach kann den Arbeitnehmern bei besonderen Umständen in einigen EU-Altstaaten der Zugang auf den Arbeitsmarkt für bis zu sieben Jahre versperrt werden. Vor allem Deutschland hatte sich für eine solche Übergangsregelungen stark gemacht.

Angst vor Lohndumping: Berlin beschneidet Freizügigkeit

Etwas anders sieht es aus mit der Freizügigkeit von Dienstleistungen: Nach einem Beitritt dieser Staaten würde grundsätzlich sofort Dienstleistungsfreiheit gelten. Aber für die so genannte grenzüberschreitende Dienstleitung - also dann wenn ein rumänischer Betriebsinhaber ohne Niederlassung in Deutschland mit eigenen Mitarbeitern nach Deutschland käme - "konnten Beschränkungen in einem Kernbereich erstmals durchgesetzt werden", so Regierungssprecher Bela Anda.

Die Bundesregierung drückte durch, dass für Dienstleistungen im Baugewerbe und benachbarten Wirtschaftszweigen, in der Gebäudereinigung und bei der Tätigkeit von Innendekorateuren solche auf maximal sieben Jahre befristeten Übergangsregelungen eingeführt wurden. Grundlage bei der Auswahl der Branchen waren damals Bedarfsanalysen. Anders als bei den Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit, die EU-Recht ist, mussten im Falle der Dienstleistungsfreiheit die EU-Staaten jeweils bilaterale Vereinbarungen mit Bulgarien und Rumänien treffen.

Neben Deutschland ist nur Österreich an solchen Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit interessiert. Österreich hat den Kanon der mit Auflagen versehenen Berufe noch erweitert: hier sind auch Pflegekräfte, Gärtner, Steinmetze oder Metallbauer einbezogen. Andere EU-Staaten sehen konkurrierenden Dienstleistungsangeboten aus Rumänien, Bulgarien oder anderen Staaten gelassener entgegen. Zum einen sind sie - zum Beispiel Großbritannien - nicht unbedingt Ziel solcher Wanderungsbewegungen. Deutschland und Österreich liegen hier an der Nahtstelle. Vor allem aber ist andernorts die Gefahr von Lohn- und Sozialdumping nicht so groß, weil es zum Beispiel vereinbarte Mindestlöhne gibt, an die sich in- wie ausländische Anbieter halten müssen.

Schlupflöcher und Grauzonen bleiben

Im Europaparlament haben Abgeordnete schon vor Jahren darauf aufmerksam gemacht, dass Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in zahlreichen Branchen nötig seien. Die Debatte über Mindestlöhne komme zu spät, meint etwa der CSU-Abgeordnete Joachim Würmeling. Grauzonen und Schlupflöcher bleiben auch angesichts der jetzt gültigen Regelungen: so können deutsche Generalunternehmer beispielsweise auch rumänische Subunternehmer mit ihren Arbeitskräften nach Deutschland holen.

Jene, die in der Union jedoch seriös Europapolitik betreiben, wollen zugleich nicht dramatisieren. Ein Nachverhandeln der Beitrittsverträge, die am 25.April unterzeichnet wurden, ist ohnehin nicht möglich: diese Forderung von Edmund Stoiber und Angela Merkel erntet in Unionskreisen in Brüssel Kopfschütteln. Allerdings müssen die Verträge in allen EU-Staaten ratifiziert werden: auch der unionsdominierte Bundesrat hätte also noch ein Wörtchen mitzureden.