Beschluss der EU-Justizminister Telefon- und Internetdaten werden gespeichert

Stand: 21.02.2006 19:30 Uhr

Die EU-Justizminister haben die umstrittene Richtlinie zur Speicherung von Telefon- und Internetdaten beschlossen. Trotz Bedenken von Datenschützern werden künftig EU-weit Angaben zu allen Verbindungen zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert.

Die Justizminister der Europäischen Union haben die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten endgültig beschlossen. Trotz Bedenken von Datenschützern werden damit künftig EU-weit Angaben zu allen Verbindungen zwischen sechs und 24 Monate lang gespeichert.

Gespeichert werden sollen Bestandsdaten, die unter anderem Name und Anschrift eines Anschlussinhabers umfassen, sowie Verkehrsdaten. Sie beinhalten beispielsweise gewählte Nummer und Uhrzeit eines Telefonats. Die Datensammlung soll bei der Fahndung nach Terroristen und anderen Verbrechern helfen.

Nur Irland und die Slowakei stimmten im Brüsseler Ministerrat gegen die Richtlinie, weil sie deren Rechtsgrundlage für falsch halten. Sie waren gegen eine Beteiligung des Europa-Parlaments an der Entscheidung. EU-Justizkommissar Franco Frattini sprach von einem Riesenfortschritt für Sicherheit und Freiheit in der EU, der in nur vier Monaten erzielt worden sei. Zum ersten Mal seien auch die Datenschützer in eine derartige Regelung einbezogen worden.

Bedenken der Datenschützer

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte allerdings kurz vor dem Beschluss nochmals grundsätzliche Bedenken gegen die Speicherung der Verbindungsdaten erhoben. Der Staat dränge die Wirtschaft in die Rolle eines Hilfssheriffs, wenn er die Unternehmen verpflichte, nicht oder nicht mehr benötigte Daten zu speichern. Das Gesetz sei zudem ein erheblicher Eingriff in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit der Kommunikation unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger, kritisierte Schaar.

In der Brüsseler Ministerrunde kündigte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an, Deutschland werde von der Möglichkeit längerer Übergangsfristen für die Speicherung von Internetdaten Gebrauch machen.

Die Bundesrepublik muss die EU-Regeln zur Datenspeicherung in deutsches Recht umsetzen. Das EU-Parlament hat der Richtlinie bereits zugestimmt.