EU-Kommission fordert Verbot Eindringliche Warnung vor Partydroge BZP

Stand: 17.07.2007 16:27 Uhr

Als legale Variante von Ecstasy wird die Substanz BZP derzeit in alternativen Läden vermarktet. Doch die EU-Kommission warnt vor den teils erheblichen Nebenwirkungen von "1-Benzylpiperazin". Deshalb soll das Mittel EU-weit verboten werden.

Die EU-Kommission hat Deutschland und andere Mitgliedstaaten zum Verbot einer neuen Designer-Droge namens BZP aufgerufen, die in Tablettenform im Internet und so genannten Kräuterläden vertrieben werde. BZP sei bereits in insgesamt 13 EU-Staaten und in Norwegen aufgetaucht, erklärte die Brüsseler Behörde.

Das Mittel habe leicht aufputschende Wirkung und werde auf dem illegalen Drogenmarkt zum Teil auch anstelle von Ecstasy verkauft. Die Nebenwirkungen reichten von Kopfschmerzen über Bluthochdruck bis zu Erbrechen und Krampfanfällen. BZP sei vor Jahren als Medikament gegen Depressionen zugelassen worden, nach Feststellung der Nebenwirkungen aber vom Markt genommen worden, erklärten Kommissionsexperten.

BZP - oder "1-Benzylpiperazin" - ist nach Angaben der deutschen Apothekerverbände unter verschiedenen Namen im Handel erhältlich: "A2", "Herbal Ecstasy", "Herbal Party Pills", "Legal X", "Legal E", "Frenzy" oder "Nemesis". Durch die Nebenwirkungen gefährdet seien vor allem Epileptiker und Herzkranke.

Die in Westeuropa erhältlichen Tabletten stammen laut EU-Kommisson überwiegend aus Indien. In Belgien, Dänemark, Griechenland, Malta, Schweden, den Niederlanden und Spanien sei das Mittel bereits verboten. Die EU-Kommission forderte nun alle Mitgliedstaaten auf, den Besitz von BZP unter Strafe zu stellen und die Kontrollen zu verschärfen. Aus Deutschland liegt noch keine Reaktion auf die Empfehlung aus Brüssel vor.