Hintergrund

Nach der Wahl in Italien Abgeordnetenhaus und Senat - wer macht was?

Stand: 26.02.2013 16:01 Uhr

Der enge Ausgang der Parlamentswahl in Italien hat zu einer Blockadesituation geführt. Keines der Bündnisse kann alleine regieren - Koalitionen scheinen nur mit Zugeständnissen möglich. tagesschau.de erklärt, wie der Stillstand zustande kommt und wie der Gesetzgebungsprozess in Italien funktioniert.

Das italienische Parlament besteht aus zwei Kammern. Das Abgeordnetenhaus mit 630 Mitgliedern ist die größere der beiden Kammern. Gewählt werden diese Volksvertreter auf nationaler Ebene. Die zweite Kammer ist der Senat mit 315 Sitzen, gewählt auf regionaler Basis. Beide Kammern haben ein Mandat für fünf Jahre. Im Gesetzgebungsverfahren sind Abgeordnetenhaus und Senat gleichberechtigt.

Für die Regierung sind die Kammern wichtig, weil sie auf deren Vertrauen angewiesen ist. Innerhalb von zehn Tagen nach ihrer Bildung müssen die Kammern der Regierung das Vertrauen aussprechen. Neue Gesetze müssen zwischen den beiden Häusern verhandelt werden. Einen Vermittlungsausschuss gibt es nicht. Das kann dazu führen, dass unter Umständen ein Gesetzestext mehrmals von einer Kammer an die andere überwiesen wird.

Zusätzlich hat die Regierung noch die Möglichkeit, Dekrete zu erlassen. Deren Reichweite ist jedoch begrenzt. Die italienische Verfassung sieht außerdem die Möglichkeit vor, eine technische Regierung einzusetzen. Diese wird vom Staatspräsidenten ernannt.

Dieses Thema im Programm: Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 26. Februar 2013 um 20:00 Uhr.