Blockade von Kinderpornografie vorgesehen EU-Kommission will Internetsperren einführen

Stand: 29.03.2010 15:09 Uhr

Die schwarz-gelbe Regierung in Berlin hatte sich gerade von ihnen verabschiedet, nun will die Europäische Kommission sie - im Rahmen einer umfassenden Richtlinie - verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten einführen: Sperren im Internet. Mit ihnen sollen kinderpornografische Inhalte blockiert werden.

Von Martin Bohne, MDR-Hörfunkstudio Brüssel

Die neue schwedische Innenkommissarin Cecilia Malmström begibt sich auf vermintes Gelände. Sie will überall in Europa Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt sperren lassen: "Die Zahl der Webseiten mit solchen Inhalten steigt. Das sind fürchterliche Verbrechen und die EU kann nicht entschlossen und klar genug dagegen vorgehen", sagte Malmström als Begründung. Und fügte hinzu: "Was wir tun können, müssen wir auch tun."

Sperren in Deutschland abgelehnt

Aber der  Widerstand ist programmiert. Viele Verbände und Bürgerrechtsgruppen halten Internetsperren für uneffektiv und leicht zu umgehen. Und auch gefährlich, weil sie die Freiheit des Internets begrenzen. In Deutschland ist ja unlängst ein Gesetz, das die Sperrung von Kinderpornoseiten vorsieht, mit der Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler in Kraft getreten. Die neue schwarz-gelbe Regierung hat sich aber geeinigt, das Gesetz nicht anzuwenden.

Cecilia Malmström sieht die Widerstände, glaubt aber die besseren Argumente auf ihrer Seite zu haben: "Ich werde sagen, dass es sich dabei um ein schweres Verbrechen handelt. Man muss nur die Bilder sehen, von kleinen Kindern, in fürchterlichen Positionen. Das hat mit freier Meinungsäußerung nichts, aber auch gar nichts zu tun."

Widerstand auch in anderen Ländern

Die Kommissarin verweist darauf, dass in einigen EU-Staaten wie Großbritannien und Italien Internetsperren angewendet werden, und zwar ihrer Einschätzung nach mit beträchtlichem Erfolg. Auch in anderen Staaten sieht sie viel Unterstützung für ihren Vorschlag. Deutschland könnte im äußersten Fall also im Rat der Mitgliedsstaten überstimmt werden. Bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg. Auch das EU-Parlament muss das Gesetz behandeln - und auch dort gibt es beträchtlichen Widerstand.

Umfassendes Gesetz mit 22 Straftatbeständen

Die Sperrung der Internetseiten ist Teil eines umfassenderen Gesetzes zum Schutz der Kinder vor sexuellem Missbrauch. 22 Straftatbestände sind darin vorgesehen, die die EU-Staaten in nationales Recht übernehmen müssten.

Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist bereits jetzt in allen Staaten verboten. Das Verbot soll nun aber ausgedehnt werden. Auch diejenigen, die im Internet gezielt nach Kinderpornos suchen und sich die Filme in Echtzeit ansehen, ohne das Material auf die Festplatte zu laden, sollen künftig strafrechtlich belangt werden. Unter Strafe gestellt werden soll auch das sogenannte Grooming. Damit ist die Suche nach Kindern in Online-Netzwerken gemeint, mit dem Ziel, sie später sexuell zu missbrauchen. Auch wer Kinder zu sexuellen Handlungen vor einer Webcam zwingt, soll künftig bestraft werden.